B2B Ware bei Schulder kaufen?

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knoge
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B2B Ware bei Schulder kaufen?

Ich habe da so einen lieben Kunden (GmbH), bei dem bin ich gehörig reingefallen. Ist meiner Ansicht nach ein "Serientäter", Mit etwas mehr Recherche konnte ich sehen das er mit der gleichen Firma unter leicht geändertem Namen immer in der gleichen Produktionsstätte bereits 2x alles an die Wand gefahren hat. Ehefrau unter gleicher Anschrift 1x. Trotzdem scheint es immer wieder munter weiter zu gehen .....

Jetzt haben wir noch gut 500 EUR an Rechnungen offen. Inkasso ist schon durch, Gerichtsvollzieher ist unvollendeter Dinge gegangen (da warte ich noch auf Rückmeldung warum....) Noch gibt es die Firma und er betreibt auch zwei Onlineshops (Impressum entspricht 1:1 der Rechnungsanschrift bei den offenen Rechnung). Den Bewertungen nach läuft der Hase noch, aber ich befürchte das die aktuelle GmbH bald ebenfalls wieder abgewickelt wird. Erfahrungsgemäß gehe ich da mal wieder leer aus.

Was ist jetzt wenn ich da einfach für 500 EUR Ware auf Rechnung bestelle (sofern ich es geliefert bekomme) und mit verweiß auf die offenen Posten nicht bezahle? Es handelt sich praktischerweise um Sachen die man gut in der Firma verwenden kann, also kein Privatkram.

Kann man mir daraus nen Strick drehen?


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Wollomo
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Re: B2B Ware bei Schulder kaufen?

Rechtlich wahrscheinlich nicht ganz in Ordnung. Schulden sind nicht durch Gegenschulden aufzuwiegen. Andererseits muss er gegen dich auch erst einmal rechtlich vorgehen.
Einzig wenn es zur Abwicklung kommt, kann der Insolvenzverwalter die fehlenden 500€ bei dir eintreiben weil du ja eigentlich zur Zahlung verpflichtet bist.
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Rex
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Re: B2B Ware bei Schulder kaufen?

Wollomo hat geschrieben: 6. Dez 2023 13:55 Rechtlich wahrscheinlich nicht ganz in Ordnung. Schulden sind nicht durch Gegenschulden aufzuwiegen. Andererseits muss er gegen dich auch erst einmal rechtlich vorgehen.
Einzig wenn es zur Abwicklung kommt, kann der Insolvenzverwalter die fehlenden 500€ bei dir eintreiben weil du ja eigentlich zur Zahlung verpflichtet bist.
Woher hast du diese falsche Info? :gruebel:
Aufrechnung, schonmal davon gehört?

Der angefragte Ausgangssachverhalt sollte meines Erachtens grundsätzlich möglich sein. Sofern er dich auf offene Rechnung beliefert erklärst du danach die Aufrechnung.

Grundsätzlich sollte es sogar möglich sein, dass eine Dritte Person (z.B. deine Frau) auf offene Rechnung bestellt. Dann trittst du deine offene Forderung an diese Dritte Person ab und diese führt eine Aufrechnung durch. Dabei aber aufpassen, dass in den ABGs oder anderen Vertragsbestandteilen keine vinkulierten Ausschlusskriterien für eine Abtretung vereinbart sind.
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koshop
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Re: B2B Ware bei Schulder kaufen?

Aufrechnung geht, wenn die Forderungen gleichartig sind und sonst keine der in § 387, 388 und folgende aufgelisteten Ausschlusskriterien erfüllt sind und es sich tatsächlich um die gleiche Firma handelt.

Gleichartig bedeutet z.B. beide schulden einander Geld.

Ein Hindernis könnte z.B.
§ 390 BGB sein:
Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
Eine Forderung, der eine Einrede entgegensteht, kann nicht aufgerechnet werden.

Aber du schreibst ja, dass du einen Titel hast, also dürfte das ja nicht der Fall sein. Ich wundere mich aber, warum der Gerichtsvollzieher nichts pfänden kann, wenn doch Ware im Wert von 500 Euro da ist.
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knoge
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Re: B2B Ware bei Schulder kaufen?

koshop hat geschrieben: 6. Dez 2023 14:37 Aber du schreibst ja, dass du einen Titel hast, also dürfte das ja nicht der Fall sein. Ich wundere mich aber, warum der Gerichtsvollzieher nichts pfänden kann, wenn doch Ware im Wert von 500 Euro da ist.
Schonmal danke für eure Antworten. Ja das mit Gerichtsvollzieher wundert mich auch ich warte noch auf Rückantwort. Selbst das Inkasso war bei dem Typen "komisch". Aber ich muss gestehen das ich mich von dem Typen auch habe einlullen lassen. Für mich ist das ein professioneller Betrüger der sich unmittelbar auf jedes Gegenüber einstellen kann um maximal vertrauenswürdig und sympatisch zu wirken.
regalboy
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Re: B2B Ware bei Schulder kaufen?

Eine Einrede besteht doch nicht, sondern "nur" nicht zahlungsfähig?
Roemer
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Re: B2B Ware bei Schulder kaufen?

Hat der schon mal Geld überweiesen ? Dann hast Du eine Bankverbindung für Kontopfändung. Das geht fix. Gerichtsvollzieher lieben es.
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