Auskunftsrecht DSGVO

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daytrader
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Auskunftsrecht DSGVO

Da ich mich erdreistet habe für einen benutzten Artikel Wertersatz anzurechnen, habe ich nun die Rache bekommen.

Wie muss sowas nun genau aussehen, damit ich den rechtlichen Anforderungen gerecht werde? Was soll man da großartig schreiben? Ich habe die Daten, welche er mit bei der Bestellung übermittelt hat und ich habe sie genutzt für die Auftragsabwicklung.
Bitte nehmen Sie dafür folgendes Schreiben zur Kenntnis:

Nach Art. 15 DS-GVO habe ich ein Auskunftsrecht über meine personenbezogenen Daten.

Bitte teilen Sie mir daher gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO mit, ob Sie personenbezogene Daten
verarbeiten und geben Sie ggf. Auskunft über diese Daten. Insbesondere möchte ich Sie bitten, mir
die folgenden Informationen mitzuteilen:

Welche Daten über meine Person sind bei Ihnen gespeichert oder werden durch Sie verarbeitet?
Zu welchem Zweck wurden diese Daten verarbeitet?
Welchen Empfängern oder Kategorien von Empfängern wurden meine personenbezogenen Daten
offengelegt?
Sofern die personenbezogenen Daten nicht bei mir erhoben wurden, geben Sie mir bitte alle
verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
Falls meine personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation
übermittelt wurden, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Garantien gemäß Art. 46 DS-GVO
vorgesehen sind.

Gemäß Art.15 Abs. 3 DS-GVO bitte ich um eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der
Verarbeitung sind.


Ich bitte Sie, mir diese Auskunft unverzüglich zu erteilen. Sollte ich binnen eines Monats nach
Versand dieser E-Mail keine Rückmeldung erhalten, werde ich mich an die zuständige Aufsichtsbehörde
wenden.

Mit freundlichen Grüßen


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fossi
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

daytrader hat geschrieben: 21. Feb 2019 17:06 Daten, welche er mit bei der Bestellung übermittelt hat und ich habe sie genutzt für die Auftragsabwicklung.
Das würde ich genau so schreiben, darunter seine Adresse / Mailadresse usw, eben Alles was er angegeben hat.
Dazu ein Link zu deiner Datenschutzerklärung, fertig. :kaffeesmily

Dem gehts doch eh nicht um seine Daten, sondern er ist angepisst und mag nun einfach ein Bisschen stinkstiefeln... :)
---
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koshop
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

So wie Fossi schreibt würd ichs auch machen.

Im Prinzip entspricht das ja eigentlich einem Verweis auf deine Datenschutzerklärung und einer Kopie der Bestellbestätigungsemail.

Wenn du das ganze eskalieren willst und es durch seine E-mail deutlich wird dass er die Auskünfte nur will weil du ihm Wertersatz abgezogen hast - der erste Satz deutet ja darauf hin - dann kannst du die Auskunft ja mal mit Hinweis auf §226 BGB verweigern. :-y
https://dejure.org/gesetze/BGB/226.html
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Ja natürlich ist er angepisst. Aber ich habe keine Lust dass er mir die Behörden auf den Hals hetzt und ich dann noch größeren Zeitaufwand habe.

Schikaneverbot ist gut. Genau das ist es...Schikane. Aber dann fährt der Vogel noch andere Geschütze auf.
welpe
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Wie willst du Ihm die Daten bereitstellen?

Der sicherste Weg wäre eig. als Einschreiben.

Oder über eine verschlüsselte PDF-Datei mit Passwort. Passwort schickst du dann als Einschreiben.

Weil einfach als PDF an die Email kann bestimmt wieder verklagt werden.
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

welpe hat geschrieben: 21. Feb 2019 18:14 Wie willst du Ihm die Daten bereitstellen?
Das frag ich euch. Hab 0 Erfahrung damit. Und was muss alles rein? Screenshot aus Afterbuy, aus dem Shop Backend, Emailverkehr und aus dem DPD Deli Sprint? Was vergessen? Zuviel?

Habe mal vor 2 Jahren das ganze selbst vom Bundesumweltamt gefordert, nachdem die mir mit 100.000 € Strafandrohung gekommen sind. Ich musste damals 12 € Gebühren zahlen und bekam dann einen dicke Mappe mit über 300 Seiten Material (Emails, ScreenShot meiner beobachteten Angebote etc.) zugesendet. Darf ich auch Kohle verlangen?
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koshop
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Welche Daten hast du denn über ihn? Die die er dir selbst mitgeteilt hat. Name, Anschrift, E-mail Adresse. Dazu noch ggf. dass er Produkte X, Y und Z bestellt hat.
Der Rest sollte ihn der Datenschutzerklärung stehen. Also musst du nicht viel weiter machen als folgendes:
Wir haben folgende Daten über Sie gespeichert.
[Kopie der Bestelldaten - z.B. aus Bestellbestätigungsmail]
Wir verwenden Ihre Daten für folgende Zwecke und teilen diese folgenden Empfängern mit:
[Kopie der Datenschutzerklärung]

Fertig ist die Laube. Wenn du das ganze schön machen willst, dann kopier das ganze halt in Office und speichers als PDF ab und schicks ihm als E-mail Anhang.

Du musst keine Screenshots machen, wo du die Daten gespeichert hast. Es reicht eine Übersicht über die Daten selbst.
Zuletzt geändert von koshop am 21. Feb 2019 18:34, insgesamt 2-mal geändert.
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

@koshop

Ist das halbwegs save? also irgendwo eine offizielle Verfahrensanleitung etc? Reicht per Mail?
Gemäß Art.15 Abs. 3 DSGVO bitte ich um eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der
Verarbeitung sind.
Was ist mit Kopie gemeint? Nicht ScreenShot?
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koshop
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Hier ist ein Muster:
https://blog-de.dox42.com/2017/11/29/ds ... tspflicht/

Bzw hier der Download:
https://www.dox42.com/de/Resources/DSGV ... elvorlage2

Die haben das tabellarisch gemacht, wenn du auf Nummer sicher gehen willst mach halt auch so eine Tabelle. Aber im Prinzip hast du ja die Zwecke usw. alles in deiner Datenschutzerklärung. Kopier eben die Bereiche raus die den Kunden betreffen.

Dein Kunde weiß genauso wenig wie du wie sowas auszusehen hat, der hat seinen Text doch auch nur hier runtergeklaut:
https://kubieziel.de/blog/archives/1646 ... bitte.html

Hier sind noch nähere Infos:
https://www.datenschutzkanzlei.de/zehn- ... der-dsgvo/
Sie müssen in Ihrem Auskunftsschreiben alle Daten aufführen, die Sie zum Betroffenen gespeichert haben, d.h. alle Informationen, die Sie im Rahmen des sechsten Schritts als personenbezogene Daten des Antragstellers identifiziert haben. Zusätzlich müssen die in Art. 15 DSGVO aufgezählten Metainformationen mitgeteilt werden. Diese können Sie in der Regel Ihrer datenschutzrechtlichen Informationsübersicht (bei Websites: die Datenschutzerklärung ) entnehmen. Es reicht aber nicht, lediglich auf die Datenschutzerklärung zu verweisen.
aes
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Ich würde selber bei einigen Firmen wo Du privat etwas gekauft hast die gespeicherten Daten über Deine Person nach DSGVO anfordern, dann hast Du damit ein paar Muster wie so etwas aussieht. In der Hoffnung dass sie schneller als 4 Wochen etwas bereitstellen. Am Besten bei grösseren Firmen wo man von ausgehen kann dass es eine rechtssichere DSGVO Auskunft ist.

Vielleicht will Dein Kunde ja gar nicht Rache üben sondern ist selber Händler und braucht ebenfalls ein Muster für seinen Kunden so dass sich gerade eine lange Kette in Bewegung setzt bis endlich jemand eine rechtssichere Vorlage rausschickt :)
welpe
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Die Frage stellt sich aber noch immer wie an den Kunden schicken?

Einfach per Email? Wer ist dann schuld wenn vor dem PC nicht die Person von den Daten ist?

Kann dann der Händler haftbar gemacht werden da er es fahrlässig verschickt hat?
xMerchant
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Nur per verschlossener Briefpost, per eMail dürfen personenbezogene Daten nur verschlüsselt verschickt werden. Amazon, Google und Facebook verschicken die gespeicherten Daten auf DVD.
xMerchant
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Nachtrag:
Unter https://www.datenschutzkanzlei.de/auskunftsrechte/ habe ich gerade unter Punkt 9 gelesen, dass die Anfrage auf dem gleichen Weg beantwortet werden muss, auf dem sie gestellt wurde (wenn er mündlich nachfragt, muss man es ihm tatsächlich mündlich übermitteln applaus). Wie das per eMail datenschutzkonform passieren soll, ist mir aber nicht klar. So lange die eMail des Anfragenden keine S/MIME Signatur hat, kann man ja die eMail nicht verschlüsseln.
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Schützer
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Ich würde folgendes machen: per Einschreiben oder mit DHL Ihm ein Leeres Umschlag zusenden- fertig.
Auf weitere nachfragen hast alles versendet was er gefördert hat hast auch den Nachweis für den Versand an Ihm.
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Schützer hat geschrieben: 22. Feb 2019 00:39 Ich würde folgendes machen: per Einschreiben oder mit DHL Ihm ein Leeres Umschlag zusenden- fertig.
Auf weitere nachfragen hast alles versendet was er gefördert hat hast auch den Nachweis für den Versand an Ihm.
Dann besteht die Gefahr, dass er mir die Behörden auf den Hals hetzt, die mir alles umkrempeln bzw. mir das Leben unnötig schwer machen. Außerdem wird er behaupten den Umschlag vor Millionen von Zeugen geöffnet zu haben, die alle bezeugen, dass der Umschlag leer war.

Das ist alles Mist. "Auf dem Weg" wie Sie gestellt wurde...also per Email. Gleichzeitig, kann man per Mail nichts rechtskonforn dem nachkommen. Was tun?

Der Typ ist gefährlich krank. Der Mailverkehr der dem voraus ging, voller Rechtstexte...alle antworten innerhalb von Minuten. Meine Anwältin hat mir einen Text gegeben, welchen ich ihn schreiben soll, zwecks dem Wertersatz und seinen Vorwürfen ich würde Rechtsbruch begehen. Selbst den hat er auseinander gepflückt und alles bestritten.

Dem Typ ist langweilig und er ist auf größtmöglichen Schaden aus. Leider ist Datenschutz nicht das Thema meiner Anwältin. Alles wegen ein paar Euro Wertersatz. Kein Wunder, dass alle nur fleißig erstatten. Durch so einen Vogel kommt man zu nichts anderem mehr.

Ich überlege immer noch, ob man nicht was wegen Schikane machen kann. Dünnes Eis.
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Nachtrag: Auch generell...selbst wenn ich alles ordnungsgemäß liefere, habe ich die Befürchtung, dass er mich aus Rache (anonym) bei den Behörden anschwärzt.
welpe
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Mach es doch so:

Verschlüsselte PDF durch Passwort per Email oder auf eigenem Server.
Passwort so verschicken das es nur dem Empfänger bekommen kann. Kein Bevollmächtigter.
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

welpe hat geschrieben: 22. Feb 2019 07:41
Passwort so verschicken das es nur dem Empfänger bekommen kann. Kein Bevollmächtigter.
Geht ja dann nur per Einschreiben (gibt es da "persönlich"?) oder Paket persönlich. Ich nehme an die Kosten darf ich ihm nicht in Rechnung stellen?
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hkhk
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

Ich hatte vor kurzem bei der Schufa eine Selbstauskunft eingeholt.
Die Daten kamen ganz normal per Brief, also ohne Einschreiben.

Ende Januar auf die unverlangt erhaltene Werbemail von Afterbuy auch eine entsprechende Datenauskunft verlangt (per mail). Antwort dann auch per mail.

Ich würde daher auch nur per mail antworten.

Ach ja. Bei der Schufa musste ich die Kopie meines Personalausweises hochladen zwecks Identifizierung.
Kannst so was ja auch von ihm verlangen. Du weißt ja nicht, ob er die mail geschrieben hat oder die mail ein Fake ist. Soll er also auch eine Kopie seines Ausweises mailen oder eine lieben Brief schreiben. So kannst du ein bisschen zurückstänkern.

Edit: Die Kosten für die Zusendung darfst du ihm nicht in Rechnung stellen.
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daytrader
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Re: Auskunftsrecht DSGVO

hkhk hat geschrieben: 22. Feb 2019 08:15
Ach ja. Bei der Schufa musste ich die Kopie meines Personalausweises hochladen zwecks Identifizierung.
Kannst so was ja auch von ihm verlangen.
Da hast du natürlich Recht. Woher soll ich den sonst sicher gehen, dass nicht seine Affaire, Bruder oder sonst wer schreibt. Aber darf ich das? So eine Ausweis ist ja wieder ein sensibles Datengut.

Was hast du von Afterbuy alles bekommen?
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