Ich denke du irrst, da ja u. A. Auch noch eine Wiederholungsgefahr besteht.Amanduz hat geschrieben: ↑24. Okt 2020 13:52 ....
Vielleicht haben wir Glück im Unglück und es lässt sich da was verhandeln, weil:
Die Löschung alle Uhren durch eBay nachweislich am 21.10 erfolgte, die Angebote somit nirgends mehr zu finden sind. Das Schreiben jedoch auf den 22.10 ausgestellt ist, und somit der Anwalt in der Nachweispflicht sein müsste, dass die Angebote an dem Datum noch aktiv waren (soweit ich weiß).
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Auch vermute ich, dass es wenn überhaupt auf den Zeitpunkt der Beauftragung ankommt. Schließlich sind dem Abmahner ja auch durch die Beauftragung des Anwalt Kosten entstanden, die vom abgemahnten übernommen werden.