Abmahnung Verpackung

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bb-schraube
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Abmahnung Verpackung

Vorweg:
Ich mache Fulfillment für einige kleinere Onlinehändler, die auf ebay und/ oder auf amazon verkaufen.
Ich wickele die Bestellungen komplett ab, lagere, verpacke und versende. Die von mir in den Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien habe ich unter meinem Namen bei lucid registriert .

Nun bekommt ein Händler, der bei mir lagert und keine eigenen Verpackungsmaterialien in Umlauf bringt von einem freundlichen Anwalt ein unerfreuliches Schreiben, dass er diesen Händler nicht in der lucid Datenbank findet.
Ich habe es jedoch so verstanden, dass nur derjenige, der die Verpackungen in Umlauf bringt auch nur registrierungspflichtig ist.
Der Händler ist auf der Verpackung nicht aufgeführt, und es sind auch keine Marken sichtbar.
So habe ich das in den FAQ von lucid verstanden.

Wenn dem so ist, läuft doch wohl das Abmahnersuchen ins Leere, oder hab ich das Verpackungsgesetz nicht richtig interpretiert ?

Ich bitte euch um Meinungen dazu. Bei lucid will mich keiner verstehen??

Mit freundlichen Grüßen
Bernd


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fossi
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Re: Abmahnung Verpackung

Im Grunde hast du das richtig verstanden.
Wer Nichts in den Umlauf bringt, muss sich entsprechend nicht registrieren. Aber wer bringt wirklich "Nichts" in den Umlauf?

Was ist z.B. mit den eigentlichen Produktverpackungen? Wurden die bereits beim Hersteller lizensiert, handelt es sich um bisher unlizensierte Verpackungen, beispielsweise durch Import, oder bekommst du von deinen Kunden "Rohware" zum Fulfilment geliefert? Lucid bezieht sich ja nicht nur auf die Versandverpackung, sondern die komplette Produktverpackung wie z.B. Blisterpacks oder Schuhkartons, insofern sie halt nicht vorlizensiert sind.



Tipp: Um solchen Ärger zu umgehen, kann ich jedem Versandhändler, auch wenn er nur Dropshipping von einem EU Hersteller macht, zu einer Mini-Anmeldung raten. Da zahlt man lieber mal 10-20€ für eine Kleinstmenge, steht aber damit im Register und hat Ruhe vor lästigen Abmahnern.
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koshop
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Re: Abmahnung Verpackung

Nun bekommt ein Händler, der bei mir lagert und keine eigenen Verpackungsmaterialien in Umlauf bringt von einem freundlichen Anwalt ein unerfreuliches Schreiben, dass er diesen Händler nicht in der lucid Datenbank findet.
Ich habe es jedoch so verstanden, dass nur derjenige, der die Verpackungen in Umlauf bringt auch nur registrierungspflichtig ist.
Der Händler ist auf der Verpackung nicht aufgeführt, und es sind auch keine Marken sichtbar.
So habe ich das in den FAQ von lucid verstanden.
Es geht hier ja um die Transportverpackung für den Weg zum Endkunden. Die muss man ja als Online-Händler registrieren und da trägt man bei Lucid seinen Firmennamen bzw. die Unternehmensbezeichnung als "Marke" ein.

Hier steht alles drin:
https://www.verpackungsregister.org/fil ... Import.pdf

Wenn ich das richtig verstehe ist es grundsätzlich korrekt, dass der Dienstleister sich registriert und die Transportverpackung anmeldet. Es gibt aber eine Ausnahme:

"Nur in dem Fall, in dem außen auf der Versandverpackung ausschließlich der Verkäufer (Versand- bzw. Onlinehändler) erkennbar ist, ist dieser selbst systembeteiligungs- und registrierungspflichtig."

D.h. wenn irgendwo steht "Versand durch XY" oder so, dann ist der Händler wohl raus. Wenn nur der Händler als Absender genannt ist dann muss dieser sich selbst registrieren.
Roemer
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Re: Abmahnung Verpackung

Liegt der Abmahnung ein Testkauf zugrunde ? Oder wurde ins Blaue abgemahnt ?
Das sollte man am Anscheiben der UE (Belege) erkennen können.
bb-schraube
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Re: Abmahnung Verpackung

Schon mal vielen Dank für eure Stellungsnahmen dazu. Der Abmahnende ist unser aller Freund, der "Zuschlagstoff zum Beton einhegt" aus Berlin. Ein Testkauf wurde nicht durchgeführt . Die Waren, die ich versende, sind alles original verpackte Produkte von Herstellern aus EU.
Da sein Mandant ein Menschenfreund ist, schreibt er , will er auch nur € 250,- Gebühren + Auslagen.
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koshop
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Re: Abmahnung Verpackung

Ist denn auf der Verpackung irgendwo kenntlich, dass der Versand durch dich erfolgt ist?

Ansonsten mach das für die Zukunft halt irgendwo klein auf dem Versandaufkleber drauf (Versand durch Y Im Auftrag von Firma X). Und für den aktuellen Fall kann der Abmahner ja kaum nachweisen das das nicht schon drauf-stand wenn er keinen Testkauf gemacht hat.
regalboy
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Re: Abmahnung Verpackung

koshop hat geschrieben: 27. Jan 2021 16:03 Ist denn auf der Verpackung irgendwo kenntlich, dass der Versand durch dich erfolgt ist?

Ansonsten mach das für die Zukunft halt irgendwo klein auf dem Versandaufkleber drauf (Versand durch Y Im Auftrag von Firma X). Und für den aktuellen Fall kann der Abmahner ja kaum nachweisen das das nicht schon drauf-stand wenn er keinen Testkauf gemacht hat.
Es gibt doch kein Gesetz, die Verpackung zu markieren?
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koshop
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Re: Abmahnung Verpackung

Es gibt doch kein Gesetz, die Verpackung zu markieren?
Siehe oben. bzw hier:

Unter: Grundkonstellation 3:Nutzung von Fulfillment-Dienstleistern und Dropshipping

https://www.verpackungsregister.org/fil ... handel.pdf

In folgenden Fällen ist demach der Versanddienstleister verpflichtet:
- Versanddienstleister ist außen auf der Verpackung erkennbar
- Verkäufer und Versanddienstleister sind beide erkennbar
- Weder Verkäufer noch Versanddienstleister sind erkennbar

In folgendem Fall ist der Verkäufer verpflichtet:
- Nur Verkäufer ist außen auf der Verpackung erkennbar
amazonien
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Re: Abmahnung Verpackung

bb-schraube hat geschrieben: 27. Jan 2021 15:39 Die Waren, die ich versende, sind alles original verpackte Produkte von Herstellern aus EU.
Wichtig ist, wer in Deutschland "Erstinverkehrbringer" der Verpackung ist. EU ist erstmal egal. Im Prinzip gibt es folgende zwei Fälle:

Fall 1:
Der Händler A kauft (verpackte) Produkte bei einem Hersteller/Großhändler B in Deutschland und verkauft sie weiter an den Endkunden (in Deutschland).
--> Händler A muss nichts lizenzieren, weil B "Erstinverkehrbringer" ist

Fall 2:
Der Händler A importiert (verpackte) Produkte bei einem Hersteller/Großhändler B aus dem Ausland (egal ob EU oder Drittland) und verkauft sie weiter an den Endkunden (in Deutschland).
--> Händler A ist "Erstinverkehrbringer" in Deutschland und muss die Verpackungen (die später beim Endkunden in D anfallen) lizenzieren.


(Den Fulfillment Dienstleister lasse ich hier in meiner Antwort mal außen vor, dazu wurde eigentlich bereits alles gesagt)
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Re: Abmahnung Verpackung

fossi hat geschrieben: 27. Jan 2021 13:51 Da zahlt man lieber mal 10-20€ für eine Kleinstmenge, steht aber damit im Register und hat Ruhe vor lästigen Abmahnern.
Das ist wahrscheinlich die praktikabelste Lösung. Andererseits wird der Vertragspartner evtl. stutzig wenn er einen schönen großen Onlineshop im Internet sieht und bei ihm nur für 10€ Lizenzkosten anfallen?

Wer oder was kontrolliert die Mengen eigentlich nach? Bisher hatte ich ja immer das Gefühl es wäre scheiß egal und kontrolliert, bis auf die Eintragung, wird auch nicht?!
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fossi
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Re: Abmahnung Verpackung

Wieso stutzig? Wenn nicht mehr anfällt, da es z. B. anderswo lizenziert wird, ist es eben so. 🤷‍♂️
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Re: Abmahnung Verpackung

bb-schraube hat geschrieben: 27. Jan 2021 15:39 Ein Testkauf wurde nicht durchgeführt
Das kann man nicht immer wissen - wenn der Testkauf über einen Dritten durchgeführt wurde, im Auftrag des Anwalts oder im Auftrag der abzumahnenden Firma, ist es quasi unmöglich, das bei den Käufen raus zu finden. Hab auch schon Testkäufe machen lassen - hab dafür Freunde & Bekannte eingespannt, die 500km von mir weg wohnen, nur damit Niemand dahinter kommt, dass ich dahinter stecke .)
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Re: Abmahnung Verpackung

Wenn der Abmahnung keine Beleg-Photos beiliegen, gab es keinen Testkauf.
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Re: Abmahnung Verpackung

Roemer hat geschrieben: 6. Feb 2021 15:59 Wenn der Abmahnung keine Beleg-Photos beiliegen, gab es keinen Testkauf.
Das ist Quatsch. die könnte man auch erst später ins Spiel bringen, wenn es überhaupt nötig wäre.
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Re: Abmahnung Verpackung

Das stimmt, sofern es diverse Belege gibt. Fallen Dir noch andere Belegmöglichkeiten im konkreten Fall ein ?
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