Morgen zusammen,
Seit Jahre verschicken wir problemlos direkt nach dem Kauf jedem Kunde eine passende Rechnung per Email zu.
Bei Amazon läuft dies bekanntermaßen über die verschlüsselte Email-Adresse.
Diese Email ist recht kurz gehalten und beinhaltet neben dem Hinweis auf die Rechnung, am Ende nur die Frage ob man zufrieden gewesen wären. Wenn ja, der Hinweis dass man für eine Bewertung bei Amazon dankbar wäre, es folgt dann nur der Link für die Bewertungsabgabe bei Amazon. Wenn nein, möge man bitte auf diese Email mit dem Problem antworten.
Soweit so gut. In all den Jahren gab es damit nie Probleme. Nun haben wir grade ne Abmahnung vorab per eMail erhalten, wo ein Rechtsanwalt im Auftrag einer Kundin eine Abmahnung versendet, wegen unerlaubter Werbung per Email.
Hintergrundwissen: Der gute Anwalt aus D-Dorf hat die gleiche (Wohn-)Anschrift wie Kundin und ist ein Syndikus-Anwalt einer großen Telefongesellschaft in D-Dorf.
Er hat also keine eigene Kanzlei sonder bearbeitet solche Fälle aus dem Wohnzimmer.
Forderung: Unterlassungserklärung und für seine ausgezeichnete Arbeit möchte er ca. 300 Euro.
Falls nicht, droht er gerichtliche Schritte sowie Meldung Verstoß an die Datenschutzbehörde an.
Was meint ihr dazu ?
Darf man in der Rechnungsmail nicht mehr nach der Zufriedenheit fragen und auf die Bewertungsmöglichkeit hinweisen ?
Bin gespannt auf Feedback - Danke !
Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
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Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Ich sehe keiner traut sich. Es wurde vieles verschärft, aber in diesem Fall sehe ich keine e-mail Werbung sondern ein Rechnungsversand , ob da noch etwas drin steht ist irrelevant, du hast ja keine Produkte beworben. Ausserdem darf man Werbung an die eigenen Kunden senden (unter bestimmten Voraussetzungen aber die sind gar nicht so schlimm).
Ich habe jetzt hier nicht genaue Paragrafen, aber der Versand der Rechnung ist ein Berechtigtes Interesse und ausserdem gibt es noch eine sehr grosse Ausnahme und die besteht darin, dass es ein Vorteil für den Kunden ist, und das ist der Rechnungsversand definitiv.
Du solltest dem aber bitte mit den richtigen Paragrafen antworten ( Das müsstest du noch googeln) oder am Besten noch einen entsprechenden Anwalt, falls du einen hast.
Vielleicht kann das auch noch jemand bestätigen bzw. mit mehr Details ausführen.
LG Jeanette
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Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Tatsächlich scheint die Bitte um Bewertung in einer Mail (auch Rechnungsmail) unerlaubte Werbung lt. BGH aus 2018 zu sein.
https://www.google.de/search?q=bitte+be ... nt=gws-wiz
Die Sache mit dem Syndikus scheint dagegen nicht so einfach zu sein. Ich würde erst einmal weiter recherchieren, ob unter der angegebenen Adresse eine Kanzlei vermerkt ist. "Kanzleipflicht".
https://www.google.de/search?q=bitte+be ... nt=gws-wiz
Die Sache mit dem Syndikus scheint dagegen nicht so einfach zu sein. Ich würde erst einmal weiter recherchieren, ob unter der angegebenen Adresse eine Kanzlei vermerkt ist. "Kanzleipflicht".
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Grundsätzlich hat die Kundin recht. Gibt ein Urteil des BGH dazu:
https://www.dataprotect.at/2018/09/18/a ... echnungen/Kundenzufriedenheitsbefragung in einer E-Mail fällt auch dann unter den Begriff der (Direkt-)Werbung, wenn mit der E-Mail die Übersendung einer Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt erfolgt. (BGH VI ZR 225/17 10. Juli 2018)
Ohne Zustimmung des Empfänger ist eine derartige Zusendung rechtswidrig. Es handelt sich um "unzumutbare Belästigung" und kein transaktionsbezogenes Email.
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Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Uh, man stelle sich vor, die "Mandantin" sei Kundin bei der Telefongesellschaft
https://www.lto.de/recht/juristen/b/bgh ... beitgeber/
https://www.lto.de/recht/juristen/b/bgh ... beitgeber/
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
HIer: recht-gesetz-f3/bewertungsaufforderung- ... 58382.html wurde das Thema ebenfalls behandelt. Kurz: Du bist im Unrecht und solltest den Ablauf ändern.
Aber:
- Was soll die Datenschutzbehörde? Du verstößt gegen UWG.
- Ist der Anwalt zu seinem Vorgehen berechtigt?
Aber:
- Was soll die Datenschutzbehörde? Du verstößt gegen UWG.
- Ist der Anwalt zu seinem Vorgehen berechtigt?
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Danke für Eure Hinweise.
Gefühlt habe ich nicht zur Bewertung aufgefordert, sondern nach Zufriedenheit gefragt und eine Bewertung lediglich angeboten, genauso wie eine Antwort bei Unzufriedenheit angeboten wurde.
Ist das rechtlich wirklich gleichzusetzen mit einer plumen direkten Aufforderung nach positiver Bewertung ?
Gefühlt habe ich nicht zur Bewertung aufgefordert, sondern nach Zufriedenheit gefragt und eine Bewertung lediglich angeboten, genauso wie eine Antwort bei Unzufriedenheit angeboten wurde.
Ist das rechtlich wirklich gleichzusetzen mit einer plumen direkten Aufforderung nach positiver Bewertung ?
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Laut Anwalt wäre die Datenverarbeitung rechtswidrig, da keine Einwillung dazu vorliegen würde.Ach hat geschrieben: ↑21. Okt 2021 08:48 HIer: recht-gesetz-f3/bewertungsaufforderung- ... 58382.html wurde das Thema ebenfalls behandelt. Kurz: Du bist im Unrecht und solltest den Ablauf ändern.
Aber:
- Was soll die Datenschutzbehörde? Du verstößt gegen UWG.
- Ist der Anwalt zu seinem Vorgehen berechtigt?
Nicht vergessen: Es gibt hier nur eine Alias-Adresse von Amazon !
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
"Der gute Anwalt aus D-Dorf hat die gleiche (Wohn-)Anschrift wie Kundin und ist ein Syndikus-Anwalt einer großen Telefongesellschaft in D-Dorf."
hört sich an, als würde das rechtsmissbräuchlich genutzt
hört sich an, als würde das rechtsmissbräuchlich genutzt
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Naja, wenn er die gleich Anschrift wie die Mandatin hat, wird das wohl sehr wahrscheinlich sein Freundin/Frau/Lebensgefährtin sein.
Aber wäre das damit gleich rechtsmißbräuchlich ?
Auf jeden Fall leicht verdientes Geld: Nach gefühlt fast jeder Bestellung der Frau kann er einfach diesen Fast-Serienbrief rausjagen und völlig risikolos 300 Euro kassieren....
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
In den Texten lese ich nur:
LG
Betonung auf Bitten und ich habe es so verstanden, dass er auf die Möglichkeit hinweist aber nicht darum bittet. Ich glaube da gibt es Unterschiede. Aber wenn es keine Kanzlei ist, dann ist das Thema vielleicht eh erledigt? Ansonsten solltest du dich nur einem Anwalt besprechen.Wer per E-Mail eine Rechnung an seine Kund*innen schickt, darf darin nicht um eine positive Bewertung bei einer Social-Media-Plattform bitten
LG
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Ja, ich bin auch der Meinung, dass es einen Unterschied machen müsste, ob Aufforderung/Bitte oder nur Hinweis/Angebot.gato77 hat geschrieben: ↑21. Okt 2021 09:24 In den Texten lese ich nur:Betonung auf Bitten und ich habe es so verstanden, dass er auf die Möglichkeit hinweist aber nicht darum bittet. Ich glaube da gibt es Unterschiede. Aber wenn es keine Kanzlei ist, dann ist das Thema vielleicht eh erledigt? Ansonsten solltest du dich nur einem Anwalt besprechen.Wer per E-Mail eine Rechnung an seine Kund*innen schickt, darf darin nicht um eine positive Bewertung bei einer Social-Media-Plattform bitten
LG
Syndikus-Anwälte haben keine eigenen Kanzleien. Als Kanzlei-Anschrift wird in der Regel die Privat-Anschrift (wie auch hier) angegeben.
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Das weiß ich nicht, daher auch "hört sich so an"xplosion hat geschrieben: ↑21. Okt 2021 09:17Naja, wenn er die gleich Anschrift wie die Mandatin hat, wird das wohl sehr wahrscheinlich sein Freundin/Frau/Lebensgefährtin sein.
Aber wäre das damit gleich rechtsmißbräuchlich ?
Auf jeden Fall leicht verdientes Geld: Nach gefühlt fast jeder Bestellung der Frau kann er einfach diesen Fast-Serienbrief rausjagen und völlig risikolos 300 Euro kassieren....
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Für die Abmahnung nach UWG fehlt m.E. der passende Mandant (Wettbewerber). Das wird also nix.
Und was der Datenschutz mit der Sache zutun haben könnte, erschließt sich mir nicht. Für das Petzen beim Datenschutz bekommt er ohnehin kein Honorar
Liegt eine UE bei ? Was steht da denn drin ?
Liegt keine UE bei ? Wofür will er dann ein Honorar ?
Und was der Datenschutz mit der Sache zutun haben könnte, erschließt sich mir nicht. Für das Petzen beim Datenschutz bekommt er ohnehin kein Honorar
Liegt eine UE bei ? Was steht da denn drin ?
Liegt keine UE bei ? Wofür will er dann ein Honorar ?
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Das war mein erster Gedanke. Der Mann ist Anwalt und man verdient sich gut was dazu und hat die Einkäufe wieder drin.
Auf der anderen Seite darf man es halt nicht bzw. nur, wenn man sich vorher die Einwilligung geholt hat.
Auf der anderen Seite darf man es halt nicht bzw. nur, wenn man sich vorher die Einwilligung geholt hat.
Könnte mir aber dennoch vorstellen, dass dies noch eine Racheaktion ala Auskunft über gespeicherte Daten, Datenverarbeitung etc. zur Folge hat.....was man halt so macht, wenn man jemanden eins reinwürgen will.Für die Abmahnung nach UWG fehlt m.E. der passende Mandant (Wettbewerber). Das wird also nix.
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Keine Abmahnung nach UWG. "Eingriff in geschützte Privatsphäre und damit in das Allgemeines Persönlichkeitsrecht, §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog."Roemer hat geschrieben: ↑21. Okt 2021 11:30 Für die Abmahnung nach UWG fehlt m.E. der passende Mandant (Wettbewerber). Das wird also nix.
Und was der Datenschutz mit der Sache zutun haben könnte, erschließt sich mir nicht. Für das Petzen beim Datenschutz bekommt er ohnehin kein Honorar
Liegt eine UE bei ? Was steht da denn drin ?
Liegt keine UE bei ? Wofür will er dann ein Honorar ?
UE liegt bei, ganz kurz gefasst, sofortiger Unterlassung, jeder Einzelfall Vertragsstrafe 2.500 €
Honorar knapp 300 € für "erforderlichen Aufwendungen aus einer Geschäftsbesorgung ohne
Auftrag iSd. §§ 670, 677, 683 BGB auch als erstattungsfähiger Folgefolgenschaden aus dem deliktischen
Eingriff in das Allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß §§ 823 Abs. 2, 251 Abs. 1 BGB sowie aus Verzug
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Okay, das ist ja was ganz anderes.
Die Diskussion, ob Bewertungsaufforderung mit der Rechnung vermailt werden darf, geht sonst allermeistens (immer?) um UWG!
Die Diskussion, ob Bewertungsaufforderung mit der Rechnung vermailt werden darf, geht sonst allermeistens (immer?) um UWG!
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Ja, das hat mich ja auch überrascht. Aber Hintergrund ist wahrscheinlich: Völlig einfache, risikolose Sache für Mandatin(Frau/Freundin) sowie Anwalt. Jedes mal 300 Euro, Drohnung mit Datenschutzstelle, Klage wird es wohl nicht geben, dann streicht er seine Kosten halt wieder raus....
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Und ? Ändert das jetzt Eure Ansichten in der Sache ?
Re: Abmahnung nach Rechnungsversand mit Bewertungslink
Das sehe ich auch so. Da werden sinnfrei §§ auf Paper gebracht. Richtig kreativ ist die Wortschöpfung "Geschäftsbesorgung ohne Auftrag".
Frag mal bei der lokalen Anwaltskammer nach ob der Vogel einschlägig bekannt ist.
Frag mal bei der lokalen Anwaltskammer nach ob der Vogel einschlägig bekannt ist.
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