Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

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Style7

Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Hallo,

wir haben heute eine Abmahnung erhalten. Kann evtl. mal jemand schauen, ob er auf der Mich-Seite des Auftraggebers evtl. Fehler findet ?

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll ... =ogruenzig" target="_blank

Ich halte die Abmahnung nicht für berechtigt....Habe aber keine Lust eine Streiterei anzuleiern, an der am Ende nur die RA verdienen. Von daher würde es mich interessieren ob über diesen Weg etwas zu machen wäre.

LG


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Guido78
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Hat doch garnicht lange gedauert was zu finden:
kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von G

wegen was wurdest du abgemahnt?


Edit:
CDs, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften und alle sonstigen Ton- und Datenträger sind ebenfalls vom Umtausch ausgeschlossen, insbesondere nach Entfernen der Verpackung, wenn originalverschweißt!
Man weiß zwar was sie meint, aber man könnte auch denken, dass CD usw. generell vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Der Verkäufer ist Kommissionshändler und nicht berechtigt, Mehrwertsteuer auszuweisen. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise des Eigentümers der Ware. Nur die Versand- und Verpackungskosten (Kostenanteil des Kommissionshändlers) enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer......
weiter......
Auf Wunsch des Käufers kann eine nicht vorsteuerabzugsfähige Rechnung ausgestellt werden.

Was ist das? Hab ich ja noch nie gehört :gruebel:

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Für Mängel der Lieferung, die unverzüglich nach Eingang der Sendung durch eine E-Mail bei uns geltend zu machen sind, haften wir nur in der Weise, dass wir verpflichtet sind, Preisnachlass oder ggf. Rückabwicklung zu gewährleisten. Rückabwicklung bedeutet Geldrückgaberecht und ggf. Rücksendung der Ware auf unsere Kosten.
 
Gewährleistung für alle unsere Artikel ist auf ein Jahr beschränkt.

jetzt wird es richtig lustig juhu

Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

und dabei krieg ich mich nicht mehr ein.....


Ich hör lieber auf sonst kommt mir noch die wurst :shit:
Zuletzt geändert von Guido78 am 3. Apr 2008 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
user-gelöscht

Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Telefon-Nr. in der WRB...
Gewährleistung für alle unsere Artikel ist auf ein Jahr beschränkt.
Sind natürlich zwei Jahre
Gerichtsstand: Leipzig
Geht natürlich auch nicht.
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collection23
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Die Lieferung erfolgt in der Regel ...
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teileversand
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Bevor Du Gegenmaßnahmen androhst, solltest Du seine Fehler festhalten und dokumentieren!
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alter-account

Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Das BGB findet keine Anwendung, wenn die von Ihnen hier bebotene Ware für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll.
kein BGB, also auch keine Abmahnung :besserwiss:
Ralf
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Ich halte die Abmahnung nicht für berechtigt....Habe aber keine Lust eine Streiterei anzuleiern, an der am Ende nur die RA verdienen. Von daher würde es mich interessieren ob über diesen Weg etwas zu machen wäre.
Wenn sie tatsächlich unberechtigt ist, solltest du auffordern, sie zurückzunehmen und andernfalls eine neg. Feststellungsklage androhen. Natürlich kann man so etwas auch mit Fehlern der Gegenseite "aufrechnen", aber wer sich mit einer Abmahnung aus der Deckung begibt und solch hahnebüchenen Unsinn in den eigenen Angebotenen stehen hat, sollte die passende Quittung bekommen. Da hätte ich keine Skrupel.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
niela
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Hier ist schon einiges geändert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0239577926" target="_blank

Liest da jemand mit ??

Style7, wegen was wurdet ihr abgemahnt ?
user-gelöscht

Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Nein, da liest keiner mit. Der Abmahner ist einer derjenigen, der auf Nummer sicher gehen will und deshalb WRB und AGB an allen möglichen und unmöglichen Stellen hinterlegt...
Style7

Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Abgemahnt wurden wir, weil wir auf das WR nicht in der von eBay hierfür vorgesehenen Box hinweisen. Das Widerrufsrecht befindet sich bei uns 1x in der Artikelbeschreibung (wird durch Klick auf den Button "Widerrufsrecht" sichtbar) und auf der Mich-Seite. Desweiteren wird es ihm im Bestellvorgang noch einmal angezeigt (muss bestätigt werden) und nach Abschluss der Bestellung per Mail in Textform zugesendet.

Lustigerweise wurden wir vor ein paar Wochen wegen genau dem umgekehrten Fall abgemahnt :-) D.h. weil sich die WR-Belehrung nicht auf der Mich-Seite (!!!) sondern in der Artikelbeschreibung befand (Begründung: Der Käufer sei es gewohnt bei eBay die WR-Belehrung auf der Mich-Seite zu finden...lol). Ich bin mir recht sicher, dass die Auftraggeberin so schnell keinen mehr abmahnt ;-)

Eine andere Sache wird gerade vor dem LG ausgetragen. Der "Verein für Unwesen im Handel" verlangt dort von uns Sachen, die auf eBay absolute nicht durchführbar sind. D.h. der Kunde muss wenn er den kürzesten Weg zum Bestellen nutzt (eBay Startseite -> Suchergebnis -> Artikelansicht -> Sofort-Kaufen) ohne zu scrollen & weiteres klicken über alles (WR-Belehrung,.....) informiert werden. Gar nicht so einfach bei 2x 55 Zeichen (Auktionstitel + Untertitel).

Vielen Dank schon einmal für den Input! Ich werde die Sachen nun einmal gesammelt weitergeben und euch über den Ausgang. Bitte verzeiht mir, dass ich die weitere Vorgehensweise hier nicht "Schritt für Schritt" dokumentieren werde....Die Gründe hierfür liegen ja auf der Hand ;-)

LG
Guido78
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

niela hat geschrieben:Hier ist schon einiges geändert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0239577926" target="_blank" target="_blank

Liest da jemand mit ??

Style7, wegen was wurdet ihr abgemahnt ?
Und selbst wenn, es gibt ja immer noch die bereits beendeten Angebote. Da kann keiner mehr was ändern und sind schön gespeichert.
sportsfreund
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Oh man bei der sind ja nur Fehler drin, wie kann man da auch noch andere abmahnen wollen. Einfach unglaublich manche Leute! :durchdreh:
mcchip
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Ich frage mich was das dann für Anwälte sind, die den eigenen Mandanten nicht "schusssicher" machen bevor sie abmahnen????

:gruebel:

McChip
user-gelöscht

Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Die Versandkosten für versicherten Versand lt. aktueller Preisliste:
Paket bis 10 kg Deutschland EUR 7,80*
Paket bis 31,5 kg Deutschland EUR 10,80*
Maxibrief Europa bis 2kg EUR 12,90*
* Preisänderungen vorbehalten
Auch dieser Passus dürfte angreifbar sein. Zum einen stehen diese Versandkosten im Wiederspruch mit den bei Ebay angegebenen Versandkosten. Zum anderen: Wenn schon nach Gewicht berechnet wird, dann muss auch das Gewicht beim jeweiligen Artikel angegeben sein. Wie sonst soll sich der mündige Verbraucher die anfallenden Versandkosten errechnen können?
Und das Preisänderungen vorbehalten sind halte ich auch nicht für sauber.
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Vom "versicherten Versand" mal ganz abgesehen. Da kommt wirklich so ziemlich alles zusammen, was in den letzten Jahren wirksam abgemahnt wurde. Von so jemand möchte ich auch mal eine Abmahnung erhalten ...
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Lipsator
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Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

@Dieter:

Ich geb es zu: Manche sind schon ziemlich finster. Bei denen trifft "Dunkeldeutschland" schon beim Aufstehen zu. Da kommt die Tante auch noch aus Leipzig. Schande :gruebel: Aus der Nordstraße!!! :durchdreh:
Den Straßenstrich dort hat man zugemacht.
Es gibt Leute, die halten Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse, andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann. Nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.

Winston Churchill
user-gelöscht

Re: Abmahnung erhalten....Fehler beim "Kläger" ???

Auch nicht schlecht:
5. Für jeden von uns zu beobachtenden Artikel, der von uns ersteigert werden soll, damit er nicht unter dem gewünschten Wert, der vom Kunden vorher festgelegt wurde, verkauft wird, fällt die Provision für den erzielten Verkaufserlös voll an.
Aus den AGB seiner Hompage. Kann man mal an Ebay weiterleiten...

http://www.ogruenzig.de/" target="_blank
Gesperrt

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