Hallo,
Ist das aktive abhaken des Kunden, der Boxen mit den AGBs, dem Wiederruf und dem Datenschutz, während des Shop Checkout wirklich zwingend nötig? Oder müssen diese Daten eigentlich nur zur Verfühgung gestellt werden. Also wir lassen abhaken, aber mich würde interessieren ob das wirklich gesetz. vorgeschrieben ist.
Grüsse
Alexandra
Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
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- fossi
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Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Die Häkchen für AGB, WRB & Datenschutzerklärung waren noch nie Pflicht!
Entsprechende Texte werden automatisch zum Vertragsbestandteil, wenn darüber ausreichend vor Bestellabschluss informiert wird.
Entsprechende Texte werden automatisch zum Vertragsbestandteil, wenn darüber ausreichend vor Bestellabschluss informiert wird.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Die Weitergabe der Adresse / Email für den Versand (nach DSGVO) muss aber abgehakt werden.
(So ist mein Kenntnisstand)
(So ist mein Kenntnisstand)
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Das ist ja auch was anderes. Hier wird ja auch explizit um eine Einwilligung gebeten, die man ja auch nachweisen können muss.new100 hat geschrieben:Die Weitergabe der Adresse / Email für den Versand (nach DSGVO) muss aber abheackt werden.
(So ist mein Kenntnisstand)
Bei der Datenschutzerklärung hat man ja lediglich eine Informationspflicht, d.h. der Betroffene muss die Datenschutzerklärung leicht finden, aber nicht explizit einwilligen.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Ich lasse alles abhaken, AGBs, Wiederruf und den Datenschutz. Das scheint aber zu viel zu sein, habe jetzt enorm viele Kaufabbrüche, die ich vorher nicht hatte, Mist.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
fossi
Wie sieht denn eine ausreichende Information vor Vertragsabschluss aus? Ich meine jetzt ohne abhaken. Und wo kommt dann der Haken zur Weiterrgabe der Email hin?
Wie sieht denn eine ausreichende Information vor Vertragsabschluss aus? Ich meine jetzt ohne abhaken. Und wo kommt dann der Haken zur Weiterrgabe der Email hin?
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Mach alles weg.
Ich verlinke alles auf der letzten Checkout Seite als PDF, d.h. wer wollte könnte sich dort alles runterladen, Checkboxen gibts keine.
Im übrigen: Wie willst du im Streitfall nachweisen, dass da zum Bestellzeitpunkt ne Checkbox war....
https://www.it-recht-kanzlei.de/einbezi ... rtrag.html
Ich verlinke alles auf der letzten Checkout Seite als PDF, d.h. wer wollte könnte sich dort alles runterladen, Checkboxen gibts keine.
Im übrigen: Wie willst du im Streitfall nachweisen, dass da zum Bestellzeitpunkt ne Checkbox war....
https://www.it-recht-kanzlei.de/einbezi ... rtrag.html
Die empfehlen dort zwar das setzen einer Checkbox, es ist aber nur eine Empfehlung, ich würde sie weglassen - den vorgeschrieben ist das nicht.Beim E-Commerce gibt es also folgende Besonderheiten für die wirksame Einbeziehung von AGB: Grundvoraussetzung für die Geltung ist immer, dass die AGB auf der Website eingesehen werden können und ein deutlich sichtbarer Hinweis hierauf erfolgt, den jeder Nutzer vor einer Bestellung passieren muss. Außerdem muss der Kunde die Möglichkeit haben, die Datei zu speichern. Findet die Bestellung direkt im Internet statt, so muss in dem Bestellformular ausdrücklich die Einbeziehung der AGB vorgesehen werden.
Zuletzt geändert von koshop am 9. Jul 2018 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Cornflake
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Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Dann sollte man den ganzen Kram aber auch in der Bestellbestätigungsmail mitsenden.
Also zumindest AGB und Widerrufsbelehrung, Datenschutzkram kann auch nicht schaden.
Kost ja nix und stören tut es auch nicht, man muss ja als Kuinde nicht ganz bis zum Ende scrollen
Also zumindest AGB und Widerrufsbelehrung, Datenschutzkram kann auch nicht schaden.
Kost ja nix und stören tut es auch nicht, man muss ja als Kuinde nicht ganz bis zum Ende scrollen
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Cornflake
Stimmt Danke für den Tipp. Ich haue das da gleich mal alles rein. .)
Stimmt Danke für den Tipp. Ich haue das da gleich mal alles rein. .)
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Also ich merke das auch...
Seit diese "Weitergabe an Versanddienstleister" da steht, gingen die Bestellungen zurück.
Derzeit muss der Kunde die AGB/WRB /DS zur Kenntnis nehmen. Er kommt aber auch weiter
im Bestellprozess wenn er die Chekbox nicht anklickt.
Bei dem "Weitergabe an Versanddienstleister" muss es zwingend angeklickt sein bei uns.
Also was meint ihr.
Bestelltprozess
AGB / WRB / DS zur Kenntis genommen
Und Weitergabe an Versanddienstleister weglassen?
Seit diese "Weitergabe an Versanddienstleister" da steht, gingen die Bestellungen zurück.
Derzeit muss der Kunde die AGB/WRB /DS zur Kenntnis nehmen. Er kommt aber auch weiter
im Bestellprozess wenn er die Chekbox nicht anklickt.
Bei dem "Weitergabe an Versanddienstleister" muss es zwingend angeklickt sein bei uns.
Also was meint ihr.
Bestelltprozess
AGB / WRB / DS zur Kenntis genommen
Und Weitergabe an Versanddienstleister weglassen?
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Der RA hatte im März mitgeteilt das eine umfangreiche Abmahnung einer Verbraucherzentrale vorliegt, in der es um die Einbeziehung der AGB geht, insbesondere mit einer Checkbox mit Akzeptanzerklärung. Eine derartige Gestaltung wird als unzulässig angesehen und zwar mit unterschiedlichen juristischen Gründen.
Also hat´s der Progger direkt wieder rausgebaut.
Also hat´s der Progger direkt wieder rausgebaut.
Viele Grüße,
Christian
Christian
- Wolkenspiel
- Beiträge: 10879
- Registriert: 21. Sep 2011 07:13
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Jo. Aber mein Kenntnisstand ist, dass seit der DSGVO die Datenschutzerklärung abgehakt werden muss. Ist das wirklich nicht so? Natürlich macht es NULL Sinn, genau wie bei den AGB.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Dann müsstest du die Checkbox ja eigentlich gleich beim Betreten der Seite einblenden. Mehr als 50 % der Regelungen die ich in der Datenschutzerklärung hab, betreffen die Webseite. Ein Absatz betrifft die Weitergabe an den Versanddienstleister und noch einer die Postwerbung. Der Rest ist Tracking, Cookies usw.Jo. Aber mein Kenntnisstand ist, dass seit der DSGVO die Datenschutzerklärung abgehakt werden muss. Ist das wirklich nicht so? Natürlich macht es NULL Sinn, genau wie bei den AGB.
Im Supermarkt oder im Parkhaus reicht ein Aushang der AGB ja auch aus. Da muss ich auch nicht nochmal an der Kasse unterschreiben dass ich mit den AGB einverstanden bin, damit die wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen werden.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Ja beim Anlegen von Gast / Kundenkonten und zb bei "Fragen zum Produkt", Kontaktformular usw. Im Bestellprozess aber nicht da ja vorher bereits zugestimmt wurde beim Kundenkonto.Wolkenspiel hat geschrieben:Jo. Aber mein Kenntnisstand ist, dass seit der DSGVO die Datenschutzerklärung abgehakt werden muss. Ist das wirklich nicht so? Natürlich macht es NULL Sinn, genau wie bei den AGB.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-dat ... schnitt_46Wolkenspiel hat geschrieben:Jo. Aber mein Kenntnisstand ist, dass seit der DSGVO die Datenschutzerklärung abgehakt werden muss. Ist das wirklich nicht so? Natürlich macht es NULL Sinn, genau wie bei den AGB.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Nico-2012 hat geschrieben:https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-dat ... schnitt_46Wolkenspiel hat geschrieben:Jo. Aber mein Kenntnisstand ist, dass seit der DSGVO die Datenschutzerklärung abgehakt werden muss. Ist das wirklich nicht so? Natürlich macht es NULL Sinn, genau wie bei den AGB.
Darin wird die DS geklärt...
Aber mit der Bestätigung der Übermittlung der Daten an das Versandunternehmen, verstehe ich noch immer nicht. Muss der Kunde es nun abhaken oder ebenfalls nur zur Kenntnis nehmen.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Die Übermittlung an das Versandunternehmen musst du abhaken lassen. Denn hier geht es um eine Einwilligung. Du musst auch nachweisen können, dass der Kunde eingewilligt hat (ähnlich wie beim Newsletter). Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen können, d.h. du darfst das Häkchen nicht vorausgefüllt haben und die Einwilligung darf kein Pflichtfeld sein (weil dann nicht mehr freiwillig).new100 hat geschrieben: Darin wird die DS geklärt...
Aber mit der Bestätigung der Übermittlung der Daten an das Versandunternehmen, verstehe ich noch immer nicht. Muss der Kunde es nun abhaken oder ebenfalls nur zur Kenntnis nehmen.
Der Grund wieso du hier eine Einwilligung einholen musst ist, dass die Übermittlung der E-Mail Adresse an das Versandunternehmen nicht zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden (Bestellung) zwingend erforderlich ist und du dich hier nicht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO berufen kannst.
Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Okay.
Also bei mir ist es derzeit so angelegt, dass der Kunde dieses Feld abhaken muss, sonst kommt er nicht weiter. Also ist es ja quasi ein Pflichfeld, was ich da eingebaut habe welches aber verboten ist?
Ich müsse es also als nicht Pflichfeld einstellen, aber im Zweifelsfall nachweißen, dass der Kunde
es auch wirklich abgehakt hat bzw. damit einverstanden war?
Also bei mir ist es derzeit so angelegt, dass der Kunde dieses Feld abhaken muss, sonst kommt er nicht weiter. Also ist es ja quasi ein Pflichfeld, was ich da eingebaut habe welches aber verboten ist?
Ich müsse es also als nicht Pflichfeld einstellen, aber im Zweifelsfall nachweißen, dass der Kunde
es auch wirklich abgehakt hat bzw. damit einverstanden war?
- Wolkenspiel
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Re: Abhaken der AGBs, etc im Checkout wirklich nötig?
Da ist ja die Krux. Theoretisch musst Du zwei Checkboxen haben: willige ein/willige nicht ein. Dann darfst Du für die Hanseln, die nicht einwilligen, die Adresse nicht weiter geben. Ich wüsste nicht, wie wir das technisch umsetzen sollten. Deshalb habe ich die Übergabe der Mailadressen an die Versanddienstleister deaktiviert.
Was nicht geht, ist, dass der Kunde nicht einwilligt und Du ihm dann die Möglichkeit, zu bestellen, verwehrst.
Abgesehen davon ist jede Checkobox ein Conversionkiller. Und 60% der Kunden werden definitiv nicht einwilligen, weil sie beim Wort "einwilligen" schon aufhören zu lesen und panische Angstattacken bekommen und natürlich nicht einwilligen.
Was nicht geht, ist, dass der Kunde nicht einwilligt und Du ihm dann die Möglichkeit, zu bestellen, verwehrst.
Abgesehen davon ist jede Checkobox ein Conversionkiller. Und 60% der Kunden werden definitiv nicht einwilligen, weil sie beim Wort "einwilligen" schon aufhören zu lesen und panische Angstattacken bekommen und natürlich nicht einwilligen.
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