ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

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jamieblond
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ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Dieses muss ja ab dem 13.06. spätestens vor dem Bestellvorgang angegeben werden.

Bisher hatte ich dieses unter einem separaten Punkt (Versand- und Zahlungsinformationen). Reicht dieses oder muss es in die Bestellabwicklung?


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gato77
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Ja es reicht, es muss nur immer abrufbar sein, also von jeder Seite. Am besten auch umbenennen auf Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel (damit es keiner Verwechseln kann).

Scheinbar muss man jetzt sagen wie oder wohn man NICHT liefert. Bsp. nicht ausserhalb DE, oder keine Packstationen...

Mit Zahlungsmitteln ist die info gemeint (m.W.) wie bisher auch. mit ein paar Einschränkungen.

Ich denke bei all diesen Änderungen muss man bei der 1. Abmahnung Glück haben... ich denke bei solchen Vorfällen sollten wir zusammen den Besten Anwalt bezahlen den man sich kaufen kann ;-) denn ich denke genau da liegt der Clou. wenn der erste Abmahner gewinnt... (ich meine natürlich die "unberechtigten" Abmahnungen) ists aus mit Lustig....


Es ist ja so dass keiner Weiss wie es sein soll, und ausser man ändert zbsp. die WRB gar nicht, liegt es ja im ermessen des Gerichtes wie es ausgelegt wird...

Und denkt an meine Worte: Die einzig doofen in diesem Spiel sind die deutschen Händler (ok, ich glaube auch Österreicher), also dort wo es Abmahnungen gibt... Denn die anderen Länder werden es so halten wie Sie es wollen... die interessiert es einen :shit: also nicht dass die nicht versuchen werden es richtig zu machen, aber da es keine Abmahnungen von den Mitbewerber, bwz. darauf spezialisierte Anwälte gibt, interpretiert das jeder so wie er denkt, genauso wie die Umsetzung und es gibt bestimmt keine größeren Probleme... nur bei uns werden die ersten Geier am 13.06 am PC sitzen und wie die wilden Screenshots machen und sehen was zu holen ist.... ihr werdet sehen :?
THC
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

gato77 hat geschrieben:Scheinbar muss man jetzt sagen wie oder wohn man NICHT liefert. Bsp. nicht ausserhalb DE, oder keine Packstationen...
Wat? Ist also "wir liefern deutschlandweit" schlecht? Muss es "wir liefern nicht außerhalb Deutschland" heißen? :?
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daytrader
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Also ich habe alle Länder aufgelistet die ich beliefere + den Zusatz "Andere Länder auf Anfrage". Der letzte Teil geht vermutlich nicht mehr!?
Investor
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

daytrader hat geschrieben: + den Zusatz "Andere Länder auf Anfrage". Der letzte Teil geht vermutlich nicht mehr!?
Der ging doch noch nie :gruebel:
Viele Grüße,
Christian
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daytrader
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Investor hat geschrieben:
daytrader hat geschrieben: + den Zusatz "Andere Länder auf Anfrage". Der letzte Teil geht vermutlich nicht mehr!?
Der ging doch noch nie :gruebel:
Stimmt!
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boxensport
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Wir liefern ausschließlich nach Deutschland und Österreich.

Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse xxxxx xxxx xxxx

Das ganze im Kopf- oder Fußbereich sollte erstmal reichen...

Hoffentlich, ich hab es im rechten Frame.
nur weil ich die Rechtschreibung nicht richtig beherrrsche, höre ich nicht auf mich einzumischen....
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regalboy
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Ist eine Lieferzeitangabe für alle Länder außer BRD "1-3 Wochen weltweit" ok?
Investor
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Hmm, problematisch für ebay.
Viele Grüße,
Christian
Andre (KM)
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Ich könnte über diesen ganzen Änderungen /-(x) /-(x) /-(x) /-(x)

Wenn wenigstens klare Angaben gemacht werden würden, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Aber das weiß der Gesetzgeber wohl selber nicht engel
foot

Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Die Sendungslaufzeiten entsprechend DHL sind doch eine gute Basis, um die Lieferzeiten anzugeben.
Im Ernst welcher polnische Kunde prüft ob das Paket nach 10 oder 11 Tagen ankommt ? Und wenn mal ein Paket verloren geht ? Was dann ? Wer will da abmahnen ? Gesetze gehen doch immer vom Regelfall aus.
Lieferzeit 3 Tage (bei vereinbarter Vorauszahlung nach Zahlung )

Die Lieferbeschränkungen sind doch auch nicht so schwierig.

Man muss darüber informieren. Das geht auch bei Ebay. Hier kann man doch bestimmte Länder und Regionen zulassen oder ausschließen und die Liste ist bei jedem Artikel abrufbar.

Oder andersrum

Wir liefern innerhalb Deutschland und nach Österreich.

Oder Wir liefern innerhalb Deutschland und in folgende Länder der EU :....

Oder wir liefern weltweit, außer in folgende Länder...

Wenn dann doch nach Tuka-Taka Land versendet wird entsprechend einer Individualvereinbahrung liegt das doch in meinem unternehmerischen Entscheidungsbereich, wer will das bestimmen oder gar untersagen, weil es nicht in den Informationen genannt wurde ?

Die Infopflichten sind erfüllt, wenn der Kunde sie vor der Bestellung einsehen kann, also hat sich doch nichts geändert :gruebel:

Zahlungsmittel hat man ja bisher auch angegeben.
Bei Vorkasse muss man halt jetzt bei den Lieferzeiten die Banklaufzeiten einkalkulieren.

Also 1 Tag die Laufzeiten verlängern, wo ist das Problem ?

Im Regelfall funktioniert das ja auch.
Der Kunde zahlt am 2.5. und erhält die Lieferung am 07.05.

In die AGB oder auf die Infoseite Lieferzeit 5 Tage. An Sonn-und Feiertagen erfolgen keine Lieferungen.
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gato77
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Ja Leute so klar mir vor ein paar Wochen alles noch war, so unklar ist mir das alles jetzt. Ich werde immer verwirrter. Überlegt Euch mal wie bekloppt ich gerade werde, dass ich ernsthaft darüber nachdachte noch eine "Erklärungsseite" für die Kunden zu machen, damit die das alles auch verstehen... :durchdreh: Keine Angst habe ich natürlich verworfen.

Aber, es wäre gut wenn wir hier so eine Checkliste hätten mit "was muss man prüfen". Vor allem, habe ich das richtig verstanden, dass das Einzige was ich erst um 00:00 Uhr ändern muss/darf die WRB ist, oder alles andere auch? Leut', Leut' Leut' jetzt drehe ich langsam wirklich am Rad.... (-o
foot

Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Du kannst alles vorher ändern, außer die WRB .

Eine Checkliste findet man unter Internet-Recht Rostock.
Investor
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

foot hat geschrieben: Man muss darüber informieren. Das geht auch bei Ebay. Hier kann man doch bestimmte Länder und Regionen zulassen oder ausschließen und die Liste ist bei jedem Artikel abrufbar.
Ich war davon ausgegangen das genannt werden muss wohin nicht geliefert wird. Wir haben in ebay verschiedene Angebot, DE, DE+AT, Europa, Welt.
Viele Grüße,
Christian
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gato77
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Investor hat geschrieben: Ich war davon ausgegangen das genannt werden muss wohin nicht geliefert wird. Wir haben in ebay verschiedene Angebot, DE, DE+AT, Europa, Welt.
Ich habe das auch so verstanden, es heisst ja auch Lieferbeschränkung....
Investor
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Ich habe mich allerdings mit der ganzen Thematik auch noch nicht eingehend befasst, ist ja auch noch lang hin.
Viele Grüße,
Christian
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gato77
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Investor hat geschrieben:Ich habe mich allerdings mit der ganzen Thematik auch noch nicht eingehend befasst, ist ja auch noch lang hin.
Das date ich auch, knapp 'ne Woche ;-)
foot

Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

gato77 hat geschrieben:
Investor hat geschrieben: Ich war davon ausgegangen das genannt werden muss wohin nicht geliefert wird. Wir haben in ebay verschiedene Angebot, DE, DE+AT, Europa, Welt.
Ich habe das auch so verstanden, es heisst ja auch Lieferbeschränkung....

Ja so ist das mit der Wortklauberei. :lol:

Im Gesetz steht nur , das du dem Kunden über Liefer-oder Zahlungsbeschränkungen informieren musst. Die Vorgehensweise ist hier überhaupt nicht angegeben.

Ob du also schreibst

Wir liefern in folgende Länder oder folgende Länder beliefern wir nicht ist dir überlassen.
Kommt der Kunde aus taka-tuka-land mußt du ihm nur eine Möglichkeit einräumen zu erfahren ob er beliefert wird.

Bei den Zahlungen ergo das selbe Spiel.
Lieferst du auf Rechnung nur an Stammkunden musst du das angeben.
Lieferst du nicht an Packstationen mußt du das angeben.
Neu ist nur, das du den Versanddienstleister benennen mußt.
Also die Auswahl bei Ebay Paketversand reicht dann nicht mehr oder sonstiges.
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gato77
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Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Klar ist das Wortklauberei... aber die meisten interpretieren das so dass du die Beschränkungen benennen musst.... also reicht es m.E. (und auch die anderer) nicht aus zu sagen was geht, sondern was NICHT geht....

Ich bin aber deiner Meinung, falls das anders gehen sollte, fände ich das toll... den ich gebe das ja schon so an :durchdreh: Das jetzt alles umzuschreiben ist das Problem.

Wir diskutieren ja hier genau aus dem Grund. Herauszufinden was die bestmögliche Umsetzung ist, und ob wir alle das alles richtig verstanden haben... Den "richtig" wird ja später irgend ein Richter entscheiden... Aber wenn die große Mehrheit für eine Gestaltungsmöglichkeit ist, ist es mir wohler diese umzusetzen als irgendeine persönliche Meinung.

Just my 2 cents. :-y Hach... ich wechsle jetzt zum Jammerthread :cry:
foot

Re: ab 13.06. Angabe Lieferbeschränkungen und Zahlungsmittel

Hallo gato,

wir sollten die Hühner im Stall lassen.

Im Gesetz steht auch noch was ganz Interessantes zu den Info-Pflichten.

Zu finden unter dem Punkt: Erleichterte Informationspflichten
bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit

Und die sind zum Beispiel bei Ebay gegeben, denn da hast du keine Gestaltungsmöglichkeit.
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