ducky hat geschrieben:Vor Gericht würde im Zweifel sogar ausreichen, wenn der Urheber ein Foto in höherer Auflösung vorlegen kann und er Verletzer keins mit noch höherer Auflösung. Der Verletzer muss seine Rechte am Foto nachweisen.
Laßt diesen ganzen "Wasserzeichen-Freeware-oder-doch-lieber-bezahlt-Quatsch" sein. Das bringt überhaupt nichts.
Der Verletzer weiss eh dass er das Foto geklaut hat. Wofür brauch ich da noch die Beweisführung über das Wasserzeichen?
Bilder von mir bekommen ein Wasserzeichen in Form eines kleinen Hinweises via Photoshop/20% Deckung um das Bild nicht zu stören
Warum ich nicht auf Wasserzeichen verzichte:
Besispiel - Foto einer bestimmten Digicam
bei Ebäh 50-100 verschiedene Fotos
mehr als die Hälfte davon geklaut
aber nicht nur von mir sondern auch von anderen Seiten !!!!!
Da muss ich dann schon unterscheiden können ob ein Bild von mir ist oder nicht !!!
Es ist auch durchaus möglich, das meine Bilder mit Genehmigung des deutschen Großhändlers von mir verwendet werden, während ein Anderer diese Fotos aus einem anderen Land hat.
Interessant wird der Spass dann nähmlich richtig, wenn zB der deutsche Großhändler und/oder ich über Teil oder vollen Gebietsschutz verfügen - der andere also in Deutschland garnicht erst anbieten darf.