B2B Kunden per Mail anschreiben

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Wollomo
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B2B Kunden per Mail anschreiben

Ich möchte zukünftig B2B Kunden, ausschließlich B2B Kunden, proaktiv per E-Mail anschreiben und meine Produkte vorstellen.

Ist das grundsätzlich rechtlich sauber die E-Mail Adressen von deren Internetseite zu holen und im Anschluss die Kunden anzuschreiben? Ist eine häufigere Kontaktierung erlaubt?

Am einfachsten wäre die Erstellung eines eigenen Newsletter "Kundenkreis" im Newsletter Programm zu erstellen und anschließend eine standardisierte Mail an alle zu schicken. Wer wirklich keinen Bock darauf hat, kann sich ja abmelden.

Wie seht ihr das?


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wurzel64
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Wollomo hat geschrieben: 8. Sep 2023 16:18 Wer wirklich keinen Bock darauf hat, kann sich ja abmelden.
Das sind die Kandidaten, die bei mir auf die "niemals (wieder) beauftragen" Liste kommen. Gilt auch für Läden, bei denen ich was bestelle und mich dann unverhofft im NL Verteiler befinde, obwohl ich grundsätzlich keine NL abonniere.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
natufab
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Wollomo hat geschrieben: 8. Sep 2023 16:18 Ist das grundsätzlich rechtlich sauber die E-Mail Adressen von deren Internetseite zu holen und im Anschluss die Kunden anzuschreiben? Ist eine häufigere Kontaktierung erlaubt?
Absolut nicht, Daten, die im Rahmen einer Impressumspflicht veröffentlicht werden, darf man auf keinen Fall für Spam verwenden, und nichts anderes ist es als Spam, diese Mailadressen zu nutzen.

Kann ich nur dringend von abraten.

Wir haben schon mehrfach solche Spammer mit einer Abmahnung heftig zur Kasse gebeten.
Wollomo
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Mich selbst nervt das auch. Viele große Firmen machen das aber, deshalb komme ich auch auf den Gedanken ;-).

Wie gesagt, es geht erst einmal um den Erstkontakt! Mir schwebt eine kurze Betriebs- und Produktvorstellung + ein Angebot eines kostenlosen Produktmusters vor. Das Produkt könnte im Newsletter ziemlich gut integriert werden.

Man könnte natürlich in der zweiten Runde nur die anschreiben, die sich auch ein Produktmuster oder ein reguläres Produkt bestellt haben.
Alle anderen, die eben bereits auf den Erstkontakt nicht reagiert haben, könnten auch wieder gelöscht werden.
Wollomo
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

natufab hat geschrieben: 8. Sep 2023 17:06 Absolut nicht, Daten, die im Rahmen einer Impressumspflicht veröffentlicht werden, darf man auf keinen Fall für Spam verwenden, und nichts anderes ist es als Spam, diese Mailadressen zu nutzen.

Kann ich nur dringend von abraten.

Wir haben schon mehrfach solche Spammer mit einer Abmahnung heftig zur Kasse gebeten.
Ein einmaliger Kontakt ist aber erlaubt oder nicht?

Es soll einfach eine Mail werden mit:

Hallo meine Firma Wollomo produziert Wolle blablabla. Klicke hier für ein kostenloses Produktmuster oder besuche unsere Internetseite.
Mit freundlichen Grüßen
Wollomo von wollomo.de
natufab
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ganz sicher nicht. Spam, also unaufgeforderte Werbung ohne Einverständnis des Empfängers wird nicht dadurch zu erlaubter Werbung, wenn diese nur einmal gemailt wird.

Sowas ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch wenn das heute immer noch viele tun, es ist verboten.
kreien
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Aus dem Eröffnungsposting geht leider nicht hervor, ob B2B-Bestandskunden angeschrieben oder kaltakquisemäßig Neukunden generiert werden sollen. In letzterem Fall sieht es ganz bös aus, ohne Double Opt-in geht gar nix DSGVO-konform. Ich sehe seit Ausrollen der DSGVO nur die Möglichkeit, klassisch einen Papierbrief zu schicken, da Telefon, Fax und E-Mail selbst bei einmaliger Kontaktaufnahme Potenzial bieten Ärger zu bereiten, siehe auch hier: https://www.dr-bahr.com/news/einmalige- ... g-aus.html.

Bei B2B-Bestandskunden, also Leuten, die in der Vergangenheit auch wirklich etwas gekauft haben, ist das eher kein Problem.

SPAM sind ja gleichlautende Massenaussendungen. Was ich ungerecht fände ist, wenn ich mir einen Ansprechpartner auf einer Webseite heraussuche "Sprechen Sie uns gerne an!" und diesem mit einer individuell formulierten E-Mail was anbiete und dafür eine Abmahnung kassiere.

Eine interessante Frage wäre, ob diese ganzen Double-Opt-in-, DSGVO- und Ich-darf-alles-nicht-sonst-Abmahnung-Geschichten auch für so berufliche Netzwerke wie LinkedIn und früher mal Xing gelten. Also B2B-Portale, deren Geschäftszweck die Vernetzung und (im teuren Tarif) In-Mail-Kontaktaufnahme ist und der alle Mitglieder zugestimmt haben.
Wollomo
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Kreien spricht ein interessantes Thema an. Wenn man nach der Logik Double-Opt-in vorgeht, dürften irgendwelche Newsletteranmeldungen zu Gewinnspielen auf Postkärtchen, wie man sie beispielsweise von Messen kennt, auch nicht erlaubt sein.

Aber zu meinem Fall:

Hier werde ich wirklich zum Brief greifen müssen. Obwohl das natürlich deutlich mehr Aufwand und Kosten verursacht.
cashew
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ich finde die Quelle(n) nicht aber ich habe wie folgt in Erinnerung:

B2B : Kaltaquise ist aus berechtigten Interesse möglich einmalig WENN die Produkte einen Bezug zum potentiellen Kunden haben. Also Reifenhändler zu einer Autowerkstatt. Getränkeerfinder zu einem Getränkemarkt

Dann Brief: Brief ist ebenfalls nicht erlaubt weil der Empfänger auch sich mit dem Brief rumschlagen muss. Aus dem Briefkasten holen, öffnen, ggfls. lesen und Entsorgung. Also auch Aufwand den er auch hätte bei email - analog. Email öffnen, lesen ggfls Papierkorb.

Wenn es alles ganz ganz legal gehen soll , sind einem die Hände gebunden......
regalboy
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

cashew hat geschrieben: 13. Sep 2023 09:50 ...
Dann Brief: Brief ist ebenfalls nicht erlaubt weil der Empfänger auch sich mit dem Brief rumschlagen muss. Aus dem Briefkasten holen, öffnen, ggfls. lesen und Entsorgung. Also auch Aufwand den er auch hätte bei email - analog. Email öffnen, lesen ggfls Papierkorb.
...
Ausdrücklich Brief ist doch schon immer erlaubt?
cashew
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

regalboy hat geschrieben: 13. Sep 2023 10:38
cashew hat geschrieben: 13. Sep 2023 09:50 ...
Dann Brief: Brief ist ebenfalls nicht erlaubt weil der Empfänger auch sich mit dem Brief rumschlagen muss. Aus dem Briefkasten holen, öffnen, ggfls. lesen und Entsorgung. Also auch Aufwand den er auch hätte bei email - analog. Email öffnen, lesen ggfls Papierkorb.
...
Ausdrücklich Brief ist doch schon immer erlaubt?
Kann keine verlässliche Info darüber gehen. Meiner Kenntnis nach, und die kann ja auch schon wieder veraltet sein, ist selbst Brief problematisch. Einzig die Infopost mit der Hauspost so nen Flyer den man hin und wieder bekommt scheint wohl zu gehen. Vielleicht kann man da die B2B filtern lassen von der Deutschen Post. Die haben da ja ein extra Menü dafür auf deren homepage...
Wollomo
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ich habe mich nun ein wenig mehr informiert und kann folgendes kurz zusammenfassen:

Was anscheinend auf alle Fälle geht ist die Akquise per persönlich adressiertem Brief - geschäftlich und sogar an Privat!
Anrufe sind dann erlaubt wenn der Geschäftskunde mutmaßlich Interesse haben könnte.
Fax und E-Mail sind aber anscheinend wirklich komplett tabu!

Ich habe das nun per Telefon versucht, eigentlich antwortet jeder mit "schick mir doch eine Mail mit den Infos und den Preisen".
wurzel64
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Wollomo hat geschrieben: 13. Sep 2023 12:04 Ich habe das nun per Telefon versucht, eigentlich antwortet jeder mit "schick mir doch eine Mail mit den Infos und den Preisen".
Ist auf jeden Fall erfolgversprechender. Jetzt wartet der Kunde auf Dein Angebot. Die Chance, dass bei der Aktion was rumkommt ist imho 10x besser.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
Mächschen
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Das kann aber auch jedes Callcenter
Wollomo
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Du würdest dafür wirklich ein Callcenter beauftragen?
Ramón
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Also das ganze wird hier ein wenig dramatisiert.

Generell ist es richtig, dass die DSGVO verbietet, Werbung per Mail zu versenden.
Einfach Newsletter versenden ohne ein Opt-in Verfahren geht natürlich auch keinesfalls.

Das es ein Double Opt-in sein muss, stimmt auch nicht immer. In gewissen Fällen ist der Single-Opt-in gestattet, würde ich zur Sicherheit aber auch von abraten.

Was die Strafen betrifft, würde ich mich mal nicht verrückt machen. Die Leute, die dir direkt nach einer Mail eine Strafe aufbrummen wollen, haben scheinbar nix besseres zu tun.

In den meisten Fällen gibt es sowieso erstmal eine kleine Abmahnung und keine heftige Strafe.

Kaltakquise per Mail wird noch ganz normal betrieben. Die Briefe kannst du dir sparen.

Also, für alle die jetzt Gegenwind bringen wollen...
Immer locker bleiben. Man kann das ganze DSGVO-konform gestalten.

Hol dir einfach die Erlaubnis ab, Punkt!

Schreib das Unternehmen an, sag wer du bist (ohne klares Angebot), und frag ob du ein Angebot schicken darfst.
Ganz einfach!

Das ist absolut DSGVO-konform, da alle die du anschreiben willst, ja generell potentielles Interesse haben könnten und du nicht geworben hast, sondern nach der Erlaubnis zum Werben gefragt hast.

Entweder kommt ein Ja oder Nein als Antwort. Oder natürlich garnix...

Vorallem wenn du dich an die Adresse im Impressum wendest, würde ich mir absolut keine Gedanken machen.
regalboy
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 13:39 ...Das ist absolut DSGVO-konform, da alle die du anschreiben willst, ja generell potentielles Interesse haben könnten und du nicht geworben hast, sondern nach der Erlaubnis zum Werben gefragt hast.
...
Das scheint mir etwas naiv gedacht.
Ramón
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

regalboy hat geschrieben: 15. Nov 2023 14:23
Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 13:39 ...Das ist absolut DSGVO-konform, da alle die du anschreiben willst, ja generell potentielles Interesse haben könnten und du nicht geworben hast, sondern nach der Erlaubnis zum Werben gefragt hast.
...
Das scheint mir etwas naiv gedacht.
Warum?
So ist die Rechtslage. Werbung per Mail ist verboten. Es ist aber nicht generell verboten, jemanden per Mail anzuschreiben.

Für was steht im Impressum denn eine E-Mail Adresse? - Um Kontakt aufzunehmen. Und genau hier darfst du nach einer Einwilligung fragen.

Welchen Grund hätte das Unternehmen, einen Anwalt einzuschalten, weil jemand gefragt hat, ob er sein Angebot vorstellen darf?

Was soll der Anwalt da tun?
Wollomo
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ich kann euch Rückmeldung geben. Ich habe die Firmen per Mail und Instagram Direktnachricht kontaktiert. Briefe schreiben war mir einfach zu blöd.
Um ehrlich zu sein, habe ich es gemacht wie Roman.

Eine ganz einfache Mail bzw. Nachricht mit meinem Anliegen ohne Angebot. Viele haben darauf reagiert und entweder gleich abgelehnt oder eben das Angebot angefordert. Daraus sind ein paar schöne Geschäftskunden entstanden.
Natürlich war das nicht ganz Rechtskonform, Kritik habe ich dennoch nicht erhalten. Ich denke das ist ein relativ normales Gebaren jemanden anzuschreiben und kurz die eigene Firma vorzustellen.

Natürlich wird man mit der Methode auch auf die Fresse fallen können - bei den angeschriebenen Kundenkreis gehe ich aber nicht davon aus. Das sind Kunden die normal etwas Besseres zu tun haben, wie Mails zu beantworten und auch nicht so groß, dass die Mail an eine Rechtsabteilung weitergeleitet werden könnte.
regalboy
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 14:37
regalboy hat geschrieben: 15. Nov 2023 14:23

Das scheint mir etwas naiv gedacht.
Warum?
So ist die Rechtslage. Werbung per Mail ist verboten. Es ist aber nicht generell verboten, jemanden per Mail anzuschreiben.
Für was steht im Impressum denn eine E-Mail Adresse? - Um Kontakt aufzunehmen. Und genau hier darfst du nach einer Einwilligung fragen. ...
Frage nach Werbung = Werbung.

Das Impressum ist für alle LEGALEN Kontaktaufnahmen da.
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