B2B Kunden per Mail anschreiben

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Wollomo
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Zum Thema DSGVO-konform noch eine kleine Geschichte die sich vor ca. 3 Wochen hier abgespielt hat:

Bei meinen Mails hatte ich eine Nachricht von der Lebensmittelüberwachung des Landkreises. Ich habe mich noch gewundert, weil mir überhaupt keine Kontrolle in den letzten Wochen bekannt war. Selbstverständlich kann aber der Kontrolleur auch ohne mein Dasein einen Besuch abstatten und meine Mitarbeiter haben nur vergessen mir davon zu erzählen. Selbstverständlich habe ich sofort den Kontrollbericht im Anhang geöffnet und zu lesen begonnen. Die Mängelliste war relativ lange und schon beim Überfliegen kamen mir einige Punkte komisch vor. Als ich dann wieder zum Deckblatt des Berichts hochgescrollt habe, bemerkte ich, dass es sich um gar keine Kontrolle bei uns handelte, sondern um eine beim Mitbewerber in derselben Gemeinde.
Ich habe dann dem Kontrolleur höflich darauf hingewiesen, der meinte ich hätte den Bericht gar nicht lesen dürfen applaus engel

Ich denke solch ein Vorgang ist deutlich fragwürdiger als meiner ;-)


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Ramón
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

regalboy hat geschrieben: 15. Nov 2023 15:26
Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 14:37

Warum?
So ist die Rechtslage. Werbung per Mail ist verboten. Es ist aber nicht generell verboten, jemanden per Mail anzuschreiben.
Für was steht im Impressum denn eine E-Mail Adresse? - Um Kontakt aufzunehmen. Und genau hier darfst du nach einer Einwilligung fragen. ...
Frage nach Werbung = Werbung.

Das Impressum ist für alle LEGALEN Kontaktaufnahmen da.
Nein.
Wo steht denn bitte, dass die Frage nach weiterem Kontakt/einem Angebot, Werbung ist?

Demnach wäre ja auch die Anfrage nach einer Produktauskunft oder dergleichen als Werbung zu betrachten, denn ich könnte ja im weiteren Verlauf ein Angebot unterbreiten.

Demnach braucht man also keine Firma anschreiben, da so ziemlich alles als Werbung gelten würde.

Was sind denn legale Kontaktaufnahmen?

Der Fall hat ja gezeigt, dass es funktioniert hat, ohne das jemand mit einem Anwalt gedroht hat.
In der Realität sieht es nunmal so aus, dass sich kein Anwalt den Kram antut, nur weil jemand eine Frage per Mail gestellt hat.

Wer hat Lust das zu bezahlen?

Das stellen der Frage für weiteren Kontakt, bringt dich lediglich in eine Grauzone.
Ist jedoch nicht illegal.
Ramón
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Wollomo hat geschrieben: 15. Nov 2023 15:28 Zum Thema DSGVO-konform noch eine kleine Geschichte die sich vor ca. 3 Wochen hier abgespielt hat:

Bei meinen Mails hatte ich eine Nachricht von der Lebensmittelüberwachung des Landkreises. Ich habe mich noch gewundert, weil mir überhaupt keine Kontrolle in den letzten Wochen bekannt war. Selbstverständlich kann aber der Kontrolleur auch ohne mein Dasein einen Besuch abstatten und meine Mitarbeiter haben nur vergessen mir davon zu erzählen. Selbstverständlich habe ich sofort den Kontrollbericht im Anhang geöffnet und zu lesen begonnen. Die Mängelliste war relativ lange und schon beim Überfliegen kamen mir einige Punkte komisch vor. Als ich dann wieder zum Deckblatt des Berichts hochgescrollt habe, bemerkte ich, dass es sich um gar keine Kontrolle bei uns handelte, sondern um eine beim Mitbewerber in derselben Gemeinde.
Ich habe dann dem Kontrolleur höflich darauf hingewiesen, der meinte ich hätte den Bericht gar nicht lesen dürfen applaus engel

Ich denke solch ein Vorgang ist deutlich fragwürdiger als meiner ;-)

Hahaha Wahnsinn! :lol:
Das ist Deutschland.

Ganz ehrlich, fast jeder Online-Shop, fast jede Landingpage ist nicht 100% DSGVO-konform.
Seien es die Texte der Cookie-Richtlinien, das benutzen von Tools wie Mailchimp, Klaviyo und dergleichen für E-Mail Marketing, oder das auf der Seite steht "Bekannt aus...".

Was passiert?
In den meisten Fällen nix.

Prinzipiell müssten die meisten Unternehmen saftige Geldbußen bekommen aber in der Realität sieht es halt echt anders aus.

Darum würde ich mir auch weniger Gedanken darum machen, ob man B2B Kunden anschreiben darf.

Grauzonen darf man gerne nutzen. Macht der Staat nicht anders und generell ist alles immer Auslegungssache.
regalboy
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 15:56
regalboy hat geschrieben: 15. Nov 2023 15:26

Frage nach Werbung = Werbung.

Das Impressum ist für alle LEGALEN Kontaktaufnahmen da.
Nein.
Wo steht denn bitte, dass die Frage nach weiterem Kontakt/einem Angebot, Werbung ist?

Demnach wäre ja auch die Anfrage nach einer Produktauskunft oder dergleichen als Werbung zu betrachten, denn ich könnte ja im weiteren Verlauf ein Angebot unterbreiten.

Demnach braucht man also keine Firma anschreiben, da so ziemlich alles als Werbung gelten würde.

Was sind denn legale Kontaktaufnahmen?

....
Du gibst dir die Antwort doch selbst.

WARUM wird eine Email gesendet?

Weil man eine Produktauskunft möchte = selbstverständlich KEINE Werbung

Weil man danach eine Werbung senden möchte => Werbung(svorbereitung)
Ramón
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

regalboy hat geschrieben: 15. Nov 2023 16:17
Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 15:56

Nein.
Wo steht denn bitte, dass die Frage nach weiterem Kontakt/einem Angebot, Werbung ist?

Demnach wäre ja auch die Anfrage nach einer Produktauskunft oder dergleichen als Werbung zu betrachten, denn ich könnte ja im weiteren Verlauf ein Angebot unterbreiten.

Demnach braucht man also keine Firma anschreiben, da so ziemlich alles als Werbung gelten würde.

Was sind denn legale Kontaktaufnahmen?

....
Du gibst dir die Antwort doch selbst.

WARUM wird eine Email gesendet?

Weil man eine Produktauskunft möchte = selbstverständlich KEINE Werbung

Weil man danach eine Werbung senden möchte => Werbung(svorbereitung)

So ein Quatsch :lol:

Dann definiere deinen Kontakt zum Unternehmen einfach als Anfrage zur Zusammenarbeit/Partnerschaft. = keine Werbung.

Wenn ich also ein Unternehmen anschreibe, mich vorstelle und nach Informationen frage (mir somit die Genehmigung für den weiteren Kontakt einhole), wir ein bisschen hin und her schreiben und ich dann irgendwann nach ein paar Mails ein Angebot unterbreite...

...wenn du dann zum Anwalt gehst, und einen DSGVO Verstoß meldest wegen "Werbung", wird dich jeder Anwalt auslachen und fragen in welcher Welt du lebst.

Das ganze hätte vor Gericht Null Halt.

Genauso wenig hat es Halt, wenn du ein Unternehmen kontaktierst, dich vorstellst und fragst, ob du die Erlaubnis hast, ein Angebot zu schicken, diese dann aber zum Anwalt wegen DSGVO rennen.

Der Anwalt wird dir schon sagen, dass du einfach Ja oder Nein schreiben sollst. (Oder ignorieren)

Die Lage ändert sich erst, wenn du nicht aufhörst permanent Anfragen zu senden.
DANN gilt das als Werbung.

Ich hatte das schon mehrfach. Das einzige was du erstmal tun kannst, ist darauf zu bestehen, dass gespeicherte Daten gelöscht werden.

Das war's erstmal.

Wie es dann weiter geht ist von Fall zu Fall natürlich individuell.
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 14:37 Für was steht im Impressum denn eine E-Mail Adresse? - Um Kontakt aufzunehmen. Und genau hier darfst du nach einer Einwilligung fragen.
Die Daten in einem Impressum wurden nicht freiwillig, sondern aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung TMG / RStV veröffentlicht. Eine Interessenabwägung sollte daher Mangels Freiwilligkeit der Veröffentlichung regelmäßig dazu führen, dass die werbliche Nutzung der so erhobenen Daten unzulässig sei.
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

natufab hat geschrieben: 8. Sep 2023 17:06

Wir haben schon mehrfach solche Spammer mit einer Abmahnung heftig zur Kasse gebeten.
Ich hole das mal hoch.

Darf ich fragen mit welcher genauen Grundlage Du die "Spamer" abgemahnt hast bzw. ggf. durch einen Anwalt abmahnen lassen hast?

Grund ist, weil wie viele andere hier auch, hasse ich Firmen die einem Newsletter, teilweise sogar an alle Mitarbeiter im Unternehmen, schicken.
Die meisten Spamer beziehen sich dann immer auf "ja steht doch auf der Website" - was aber teilweise gar nicht stimmt (zum Teil ja), oder aber sie beziehen sich darauf, dass man die Daten aus öffentlichen Registern geholt halt.
Letztlich sagte einer, er hätte die Daten bei Cognism gekauft.

Weil manche Firmen es einfach völlig übertreiben und ich ständig die Kollegen sehe wie sie den ganzen Müll löschen und auch DSGVO Löschungen der Daten teilweise nichts bringen (Unternehmen behaupten gelöscht zu haben) und ein paar Monate geht's wieder los.

Danke dir.
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Die Basis nennt sich "Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb", kurz gesagt: Störung der Betriebsabläufe
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Wenn man an den Falschen gerät (hier: Kanzleisoftwareanbieter ruft RA-Kanzlei an), kann es ungemütlich werden, vgl. http://www.kanzlei-hoenig.de/2015/einst ... ld-caller/ . Das Gleiche gilt auch für die Kontaktaufnahmen via E-Mail, sodass einzig der klassische Papierbrief mit der gelben Post als Mittel der Kontaktaufnahme infrage kommt oder man mit einem Restrisiko lebt. Leider unbefriedigend, bleibt abschließend die Frage, ob Kontaktaufnahmen via Xing oder LinkedIn diesbezüglich safe sind.
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Re: B2B Kunden per Mail anschreiben

Ramón hat geschrieben: 15. Nov 2023 16:37 ...wenn du dann zum Anwalt gehst, und einen DSGVO Verstoß meldest wegen "Werbung", wird dich jeder Anwalt auslachen und fragen in welcher Welt du lebst.
Das ganze hätte vor Gericht Null Halt.
Genauso wenig hat es Halt, wenn du ein Unternehmen kontaktierst, dich vorstellst und fragst, ob du die Erlaubnis hast, ein Angebot zu schicken, diese dann aber zum Anwalt wegen DSGVO rennen.
Ich habe 4 Unterlassungserklärungen hier liegen genau aus diesem Grund die ich gegenüber Spammern durchgesetzt habe. Somit bin ich derjenige der Lacht.

Nur weil man hier poltert und meint man hat Ahnung, muss es nicht sein, dass man tatsächlich Ahnung hat. Das Gesetz ist meiner Meinung nach hier klar definiert.

Streitwert waren je 3000 EUR veranschlagt, RA-Gebühren 367,23 EUR.
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