steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
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steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Freut ihr euch schon auf das Steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023 ? Plattformbetreiber sind ab Januar 23 verpflichtet regelmäßig ALLE Verkäufer- Umsätze, -Gebühren, -Auszahlungen, -Adressdaten, -Bankverbiundung an des FA zu melden.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
"Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben."
https://www.ey.com/de_de/tax-law-magazi ... lattformen
So wie ich das verstehe, sind davon "Plattformbetreiber" betroffen. Also Amazon, Ebay, Etsy etc.
Aber nicht die Händler selber, die über eigene Webshops verkaufen. Oder nicht?
https://www.ey.com/de_de/tax-law-magazi ... lattformen
So wie ich das verstehe, sind davon "Plattformbetreiber" betroffen. Also Amazon, Ebay, Etsy etc.
Aber nicht die Händler selber, die über eigene Webshops verkaufen. Oder nicht?
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Doch, aber das nennt sich dann aber Steuererklärung.
[ sorry ]
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Über ebay Kleinanzeigen wird zwar auch fleißig verkauft, aber man gibt ja selbst an warum die Anzeige gelöscht wurde. Und wenn da nicht gerade "verkauft" angegeben wird oder über das neue Zahlungssystem bezahlt wird, gibt es dort vermutlich auch nichts zu melden. Falls dem so ist werden sich die Priverblichen wahrscheinlich noch mehr in Richtung ebayKA hin orientieren, was weiteren Traffic von ebay abziehen wird.Rotzeplom hat geschrieben: ↑27. Dez 2022 13:37 "Grundsätzlich sind alle Betreiber digitaler Plattformen betroffen, über deren Plattform Verkäufer die Möglichkeit bekommen, mit potenziellen Käufern in Verbindung zu treten und sogenannte relevante Tätigkeiten auszuüben."
https://www.ey.com/de_de/tax-law-magazi ... lattformen
So wie ich das verstehe, sind davon "Plattformbetreiber" betroffen. Also Amazon, Ebay, Etsy etc.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Falsch!der Sorgfältige hat geschrieben: ↑28. Dez 2022 10:03 Über ebay Kleinanzeigen wird zwar auch fleißig verkauft, aber man gibt ja selbst an warum die Anzeige gelöscht wurde. Und wenn da nicht gerade "verkauft" angegeben wird ...
Egal was du angibst! Es steht immer "verkauft" dabei. Zumindest bis vor ein paar Wochen.
Mittlerweile aber wird von eBay KA gar nicht mehr gefragt, warum die Anzeige gelöscht wird. Es wird einfach gelöscht und mittlerweile steht immer nur "gelöscht" dabei. Auch dann, wenn über das "Sichere Bezahlen" von eBay KA verkauft wurde.
Ansonsten glaube ich nicht, dass das "Steuertransparenzgesetz" die vielen Verkäufer, die im Jahr vielleicht auf 500€ Verkaufserlös kommen bei 100 Artikeln je 5€ in Unruhe versetzen sollte. Wieso auch.
Und auch die, die z.B. ihre Fotoausrüstung und Zubehör zu 3.000€ verkaufen, müssen nichts befürchten.
In einem anderen Thread wurde behauptet, es müssten >40 Verkäufe pro Jahr sein.
Lächerlich. 40 pro Monat und das über einen längeren Zeitraum, da würde ich Verständnis haben.
Wer soll denn das auch bei den überlasteten Finanzämtern leisten können?
- fossi
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Die Zahl mag lächerlich klingen, aber hat einen Hintergrund.
Vor Jahren gab es diverse Urteile gegen Spielzeug- & Klamotten verkaufende Hausfrauen.
Ein paar eigene Reste anbieten ist ok, aber manche sind da sehr nennen wir es "sammelwütig", stellen massenhaft Gebrauchtes der kompletten Verwandtschaft und Nachbarschaft rein > zack, schon hat man eine gewerbliche Absicht an der Backe, inklusive aller Pflichten.
Letztlich muss man sich den Einzelfall ansehen, aber wenn jemand 40 Satz Felgen oder ähnliches innerhalb eines Jahres anbietet, kann man wohl kaum noch von Privatbedarf ausgehen.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
wer Bücher, CDs , DVDs, Briefmarken, Münzen, Magazine etc und andere Artikel aus typischen Hobbysammelthematiken verkauft, kommt da schnell auf eine vielfache Menge.
Wenn die "KI" dann die gemeldeten Umsätze richtig interpretiert, dann ist es ja gut.
Und ich gehe davon aus, dass die Finanzämter nur bei deutlich höheren Umsätzen und Verkaufszahlen bei den Verkäufern nachhaken werden.
Und was mir in den letzten Jahren alles an echt priverblichen Verkäufern auf den Bildschirm gekommen ist, mit teilweise 5stelligen Verkäufen in wenigen Jahren (ebay zeigt ja seit einiger Zeit im Profil der Verkäufer an, wie viele Verkäufe die schon haben, da muss man nicht mehr Bewertungsstände hochrechnen), da haben die Finanzämter gut zu tun. Und zwar zurecht. Zeit wird's.
Wenn die "KI" dann die gemeldeten Umsätze richtig interpretiert, dann ist es ja gut.
Und ich gehe davon aus, dass die Finanzämter nur bei deutlich höheren Umsätzen und Verkaufszahlen bei den Verkäufern nachhaken werden.
Und was mir in den letzten Jahren alles an echt priverblichen Verkäufern auf den Bildschirm gekommen ist, mit teilweise 5stelligen Verkäufen in wenigen Jahren (ebay zeigt ja seit einiger Zeit im Profil der Verkäufer an, wie viele Verkäufe die schon haben, da muss man nicht mehr Bewertungsstände hochrechnen), da haben die Finanzämter gut zu tun. Und zwar zurecht. Zeit wird's.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Bei (noch eBay) Kleinanzeigen vermeiden es geschickte Personen schon jetzt viele Angebote gleichzeitig online zu setzen.
Erstens sind eh nur 50 Artikel im Monat gratis, zweitens kann man problemlos gaaanz viele Accounts eröffnen.
Solange da keine genaueren Registrierungskontrollen erfolgen, wird das ein guter Schwarzmarkt für viele Priverbliche bleiben.
Erstens sind eh nur 50 Artikel im Monat gratis, zweitens kann man problemlos gaaanz viele Accounts eröffnen.
Solange da keine genaueren Registrierungskontrollen erfolgen, wird das ein guter Schwarzmarkt für viele Priverbliche bleiben.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Von Webshops ist mir bisher nichts bekannt. Zu den Plattformbetreibern zählen aber auch auch Foren mit Verkaufsangeboten, Twitter, Facebook usw.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Jaein.
Wenn sich das Steuertransparenzgesetz herumspricht werden hoffentlich endlich die "privaten" Massenverkäufer verschwinden. Bei mir hatte die Tage ein "Privater" mit über 24.000 tsd Bewertungen gekauft. Ich habe aber auch die Befürchtung dass eBay von den Chinesen überrannt wird da vmtl. viele kleine deutsche Verkäufer Ihre eBay Verkäufe einstellen werden.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Habe gelesen die Umsetzung des Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) soll noch nicht möglich sein. Das BZSt soll sich noch nicht festgelegt haben ob erste Prüfungen nach dem 1. Quartal möglich sind, oder doch erst zum Jahresende 2023 geprüft werden kann.
Ich denke hier werden noch einige Klagen gegen das Gesetz eingereicht da ALLE Acc-Betreiber Daten, einschließlich Bankverbindung, Kontobewegungen, auch Produktangaben, Umsätze, Auszahlungen, verrechneten Gebühren usw. von den Plattformbetreibern gemeldet werden müssen.
- Wolkenspiel
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
In einem Land, in dem du gegen Diebe aus Datenschutzgründen und Persönlichkeitsrechtsgründen noch nicht einmal deine eigenen Kameraufnahmen benutzen kannst, ist so ein Unterfangen wahrscheinlich nicht möglich. Deshalb sind wir ja auch das Land, das von der Mafia und allen anderen Geldwäschern am meisten geschätzt wird. Macht ja auch nichts, der Mittelstand hats ja. Noch.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Also wenn Amazon völlig korrekte Abrechnungen an das Finanzamt melden würde, so wie die Krankenkassen oder die Arbeitgeber, die dann in die papierlose Erklärung einfließen, dann wäre das schon cool.
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Das Gesetz zur Umsetzung der „DAC 7“-Richtlinie hat ua. mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz PStTG eine neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen eingeführt, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden.
Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen (§ 3 PStTG).
Dabei muss das Rechtsgeschäft mittels der Plattform abgeschlossen werden können, die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss wird nicht erfasst. Ferner enthält das Gesetz einen Katalog von Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um eine Plattform handelt. Dazu gehört die Verarbeitung von Zahlungen im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit, das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.
Das Gesetz gilt für Plattformbetreiber mit Sitz oder seine Geschäftsleitung im Inland, nach inländischem Recht ins Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder eine Betriebsstätte im Inland unterhält.
Nutzer: Accountinhaber (User, die auf einer Plattform registriert sind)
Anbieter: Verkäufer auf Plattformen (§ 4 PStTG).
Der Meldepflicht unterliegen nur bestimmte, sog. „relevante Tätigkeiten“, sofern sie gegen eine Vergütung erbracht werden (§ 5 PStTG):
- die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten an unbeweglichem Vermögen (AirBnB),
- die Erbringung persönlicher Dienstleistungen,
- der Verkauf von Waren (ebay)
- die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten an Verkehrsmitteln (Car-sharing).
Die meldepflichtigen Informationen (§ 14 PStTG) sind jährlich bis zum 31.01. des Folgejahres, in dem der Anbieter als meldepflichtiger Anbieter registriert worden ist, gegenüber dem BZSt zu machen. Das BZSt leitet die gemeldeten Angaben zu inländischen Anbietern an die Finanzbehörden weiter.
Eine klare Grenze, wann Verkäufe bei Ebay noch privat sind und wann das Volumen bereits die Gewerblichkeit übersteigt, gibt es nicht. Indizien (erhaltene Bewertungen, Neuware, Sortiment oder Verkaufsvolumen) können nur Anhaltspunkte geben, führen aber keine eindeutige Lösung herbei.
Bundesfinanzhof (BFH) vom 12.08.2015, Az. XI R 43/13: Der Verkauf bei Ebay kann schon als gewerblich gelten, wenn in einem Zeitraum von rund zwei Jahren insgesamt 140 Auktionen bei Ebay abgewickelt werden.
BFH Urteil v. 12.05.2022 - V R 19/20: Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „ebay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG vor.
Video zum Thema:
Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen (§ 3 PStTG).
Dabei muss das Rechtsgeschäft mittels der Plattform abgeschlossen werden können, die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss wird nicht erfasst. Ferner enthält das Gesetz einen Katalog von Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um eine Plattform handelt. Dazu gehört die Verarbeitung von Zahlungen im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit, das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform.
Das Gesetz gilt für Plattformbetreiber mit Sitz oder seine Geschäftsleitung im Inland, nach inländischem Recht ins Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist oder eine Betriebsstätte im Inland unterhält.
Nutzer: Accountinhaber (User, die auf einer Plattform registriert sind)
Anbieter: Verkäufer auf Plattformen (§ 4 PStTG).
Der Meldepflicht unterliegen nur bestimmte, sog. „relevante Tätigkeiten“, sofern sie gegen eine Vergütung erbracht werden (§ 5 PStTG):
- die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten an unbeweglichem Vermögen (AirBnB),
- die Erbringung persönlicher Dienstleistungen,
- der Verkauf von Waren (ebay)
- die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten an Verkehrsmitteln (Car-sharing).
Die meldepflichtigen Informationen (§ 14 PStTG) sind jährlich bis zum 31.01. des Folgejahres, in dem der Anbieter als meldepflichtiger Anbieter registriert worden ist, gegenüber dem BZSt zu machen. Das BZSt leitet die gemeldeten Angaben zu inländischen Anbietern an die Finanzbehörden weiter.
Eine klare Grenze, wann Verkäufe bei Ebay noch privat sind und wann das Volumen bereits die Gewerblichkeit übersteigt, gibt es nicht. Indizien (erhaltene Bewertungen, Neuware, Sortiment oder Verkaufsvolumen) können nur Anhaltspunkte geben, führen aber keine eindeutige Lösung herbei.
Bundesfinanzhof (BFH) vom 12.08.2015, Az. XI R 43/13: Der Verkauf bei Ebay kann schon als gewerblich gelten, wenn in einem Zeitraum von rund zwei Jahren insgesamt 140 Auktionen bei Ebay abgewickelt werden.
BFH Urteil v. 12.05.2022 - V R 19/20: Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „ebay“, liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG vor.
Video zum Thema:
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Ich finde es Grundsätzlich gut. Sollen die mal melden. Ich gebe meine Umsätze komplett und ordentlich an. Hat das Finanzamt auch festgestellt. Und die haben wirklich jede Rechnung geprüft. Wenn die jetzt schön die ganzen PrivatGewerblichen aussortieren - besser geht es nicht. Wurde auch Zeit. Die Chinesen gleich mit.
- silent-invest
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- Registriert: 26. Aug 2015 09:19
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Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Mir ist bis jetzt nicht eine Initiative bekannt, die dafür gesorgt hat, hier faire Zustände herzustellen. Die von dir angemerkten Chinesen haben bisher immer einen Weg gefunden das System für sich zu nutzen oder zu umgehen. Ich sehe absolut kein Indiz dafür, das es diesesmal anders ist.xullu hat geschrieben: ↑30. Dez 2022 14:30 Ich finde es Grundsätzlich gut. Sollen die mal melden. Ich gebe meine Umsätze komplett und ordentlich an. Hat das Finanzamt auch festgestellt. Und die haben wirklich jede Rechnung geprüft. Wenn die jetzt schön die ganzen PrivatGewerblichen aussortieren - besser geht es nicht. Wurde auch Zeit. Die Chinesen gleich mit.
Für uns bleibt alles gleich, ausser das es immer teurer wird das Game mitzuspielen. Weil aufgrund von Gesetzten und Bestimmungen immer mehr Scheine oder Meldungen nötig sind die alle ihren direkten und indirekten Preis haben.
Re: steuertransparenzgesetz ab 01.01.2023
Die Wortfolge "Aussortieren" und "Chinesen gleich mit" in einem Atemzug liest sich gar nicht gut. Das lässt sich besser und diplomatischer formulieren. Es macht mich traurig, diesen Hass öffentlich zu lesen.
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