Gibt es eine möglichkeit bei eBay einen Kauf der mit PayPal bezahlt wurde irgendwie abzubrechen und die Gebühren zurückerhalten?
Ich hatte bisher keinen Kauf der nach 7 Monaten abgebrochen werden musste.
eBay sagte mir (schmatzend am telefon ) dass es nicht geht weil das nur innerhalb von 30 Tagen geht
Einfach via PayPal den Kaufpreis erstatten?
Rückgabe/Kaufabbruch nach über 6 Monaten
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Re: Rückgabe/Kaufabbruch nach über 6 Monaten
M.E. sind die Ebay Gebühren weg, egal wie Du es anstellst.
Re: Rückgabe/Kaufabbruch nach über 6 Monaten
Nach der automatisierten Frist (30 bzw. 45 Tage) gibt es keine Möglichkeit die Ebay-Gebühren online "einfach so" zurückzuerhalten.
Möglicherweise erstattet es ebay kulanzmäßig wenn Du per Telefon/Mail nachfragst.
Zumindest bei Grenzfällen oder begründeten Fällen klappt das meist. Wie es nach 7 Monaten ausschaut, habe ich keine Ahnung.
Paypalgebühren: Je nachdem welches Paypal-Konto Du hast (Paypal geht immer mehr dazu über dass Gebühren überhaupt nicht mehr erstattet werden), wird bei Paypal die Gebührenerstattung automatisch bei der Rückzahlung generiert. Nach 7 Monaten kann meines Wissens jedoch keine Zahlung mehr erstattet werden (ich glaube das geht nur etwa 3-4 Monate lang).
In diesem Fall müsste daher die Erstattung ohnehin unabhängig von der urspr. Zahlung vorgenommen werden. Somit gibt es nicht nur keine Gebührenerstattung, sondern es fallen für den Zahlungsempfänder Gebühren an.
Das der Zahlungsempfänger Gebühren zahlen muß könnte man ggf. durch "Freundzahlung" umgehehen, was aber mutmaßlich gegen die Paypal-Nutzungsbestimmungen verstößt.
Möglicherweise erstattet es ebay kulanzmäßig wenn Du per Telefon/Mail nachfragst.
Zumindest bei Grenzfällen oder begründeten Fällen klappt das meist. Wie es nach 7 Monaten ausschaut, habe ich keine Ahnung.
Paypalgebühren: Je nachdem welches Paypal-Konto Du hast (Paypal geht immer mehr dazu über dass Gebühren überhaupt nicht mehr erstattet werden), wird bei Paypal die Gebührenerstattung automatisch bei der Rückzahlung generiert. Nach 7 Monaten kann meines Wissens jedoch keine Zahlung mehr erstattet werden (ich glaube das geht nur etwa 3-4 Monate lang).
In diesem Fall müsste daher die Erstattung ohnehin unabhängig von der urspr. Zahlung vorgenommen werden. Somit gibt es nicht nur keine Gebührenerstattung, sondern es fallen für den Zahlungsempfänder Gebühren an.
Das der Zahlungsempfänger Gebühren zahlen muß könnte man ggf. durch "Freundzahlung" umgehehen, was aber mutmaßlich gegen die Paypal-Nutzungsbestimmungen verstößt.
- Eat The Rich
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- Registriert: 13. Nov 2014 00:42
Re: Rückgabe/Kaufabbruch nach über 6 Monaten
ich habe im September eine paypal Zahlung von Ende Januar erstattet. Das konnte ich nicht selbst sondern musste der paypal Mitarbeiter machen und das hat auch dann noch paar Stunden, weil der das nicht allein durfte, aber es ging.
War ein berechtigter Garantiefall, Kunde hatte aber keinen paypal Fall aufgemacht, weil alles einvernehmlich lief, der paypal Mensch hat dann den Fall geöffnet. War allerdings nicht Ebay, ob es die Provision dafür zurückgegeben hätte, weiß ich nicht. Aber man kann ja Antrag auf Erstattung stellen.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
Re: Rückgabe/Kaufabbruch nach über 6 Monaten
Sowas habe ich mir schon gedacht, danke. eBay sagt kann man nix mehr machen, zu lange her.roman hat geschrieben: ↑4. Nov 2020 12:21 Nach der automatisierten Frist (30 bzw. 45 Tage) gibt es keine Möglichkeit die Ebay-Gebühren online "einfach so" zurückzuerhalten.
Möglicherweise erstattet es ebay kulanzmäßig wenn Du per Telefon/Mail nachfragst.
Zumindest bei Grenzfällen oder begründeten Fällen klappt das meist. Wie es nach 7 Monaten ausschaut, habe ich keine Ahnung.
Danke für den Tipp, werde ich mal nachher ausprobieren.Eat The Rich hat geschrieben: ↑4. Nov 2020 12:32War ein berechtigter Garantiefall, Kunde hatte aber keinen paypal Fall aufgemacht, weil alles einvernehmlich lief, der paypal Mensch hat dann den Fall geöffnet. War allerdings nicht Ebay, ob es die Provision dafür zurückgegeben hätte, weiß ich nicht. Aber man kann ja Antrag auf Erstattung stellen.
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