Hallo Gemeinde!
Mich treibt seit Tagen folgende Frage um.
Wir verkaufen Batterien. Diese Batterien sind mit 7,50€ Batteriepfand belegt.
Dieser Pfand ist eingepreist, mit dem entsprechenden Hinweis in der Artikelbeschreibung. So wie es alle pratizieren.
Letzte Woche hat mir jemand erzählt, dass laut Preisabgabeordnung der Artikelpreis und der Pfand getrennt ausgewiesen werden muß. Ist das rechtens?
Weder bei Ebay, noch bei Ama oder in unserem eigenen Shop kann man das so darstellen.
Vielen Dank für Eure Hilfe...
Preisauszeichnung Pfand
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- Registriert: 3. Jan 2011 11:48
Re: Preisauszeichnung Pfand
Um ganz bei der technischen Seite zu bleiben - ich weiß, die 80 Zeichen bei eBay sind knapp, aber im Titel vielleicht ein Hinweis wie "inkl. EUR 7,50 Pfand", ggf. im Untertitel (aufpreispflichtig)?
Dann sieht es auch jeder, der über die App kauft und die Artikelbeschreibung nicht aufruft.
Dann sieht es auch jeder, der über die App kauft und die Artikelbeschreibung nicht aufruft.
Re: Preisauszeichnung Pfand
Das Problem bei dem Untertitel ist, dass dieser nicht nur kostenpflichtig ist, sondern auch nicht überall angezeigt wird. Das selbe Problem hat man nämlich auch, wenn man Grundpreise bei Variantenartikeln angeben möchte. Die sollen nach Empfehlung z.B. des Händlerbundes auch in den Artikeltitel, weil dieser immer angezeigt wird.
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