Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

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MarkusSchall
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Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Wegen eines Fehlers in Garagesale wurde heute ein Rechner im Wert von über 2k für nur 29,- Euro eingestellt. Wurde natürlich sofort gekauft, daraufhin habe ich dem Kunden folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr xyz,

in dem Festpreisangebot, das Sie per "Sofortkaufen" angenommen haben,
ist leider seitens unserer Software ein Fehler unterlaufen. Der
Artikel ist bei uns mit einem Preis von 2.149,- € (Statt UVP: 2.279,-
€) gelistet und wird in allen anderen acht bestehenden Angeboten auch
zu diesem Preis gelistet. Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler - wir
werden uns in dieser Sache an den Support unserer Software wenden.
Bitte informieren Sie mich, ob Sie in diesem Fall trotzdem den Artikel
bestellen oder Ihre Bestellung stornieren möchten.

Viele Grüße aus Oldenburg,
Markus Schall

Die Antwort des Käufers folgte prompt:

Sehr geehrter Herr Schall,

nachfolgend im Zitat die entsprechenden Regularien aus dem
Ebay-Rechtsportal:

Zitat:

"2. Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz
zurück zur Übersicht
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die
dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den
allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen,
nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die
über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den
§§ 10 und 11 der eBay-AGB festgelegt.

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel
ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel
abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots. Das Gebot erlischt,
wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot
abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und
Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt
ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen"
anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Wichtige Informationen zum "Angebot an unterlegene Bieter" finden Sie
hier.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der
Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware ohne Mängel zu übergeben.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu
zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen." Zitat-Ende.

Insofern erwarte ich die Erfüllung des zustande gekommenen Kaufvertrags.
Ich habe den in der Kaufabwicklung angegebenen Betrag von EUR 43,95
bereits online überwiesen und bitte um Zusendung des Artikels.


Mit freundlichen Grüßen aus xyz

Gibt es entsprechende Urteile, daß wir uns hier durchsetzen können, weil es sich offensichtlich um einen (möglicherweise sogar reproduzierbaren) Fehler in der Software handelt?


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Lipsator
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Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Es gibt sogar ein aktuelles Urteil, wo es um eine Landmaschine ging, bei der bei der Einstellung nur das Komma verrutscht war. Der Käufer bekam in allen Instanzen Recht.

Den Softwarefehler musst Du technisch beweisen können.
Es gibt Leute, die halten Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse, andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann. Nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.

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Ralf
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Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Es handelt sich m.E. um eine Erklärungsirrtum nach §119 BGB. Das muss ggü. dem Käufer aber korrekt erklärt werden, damit es wirkt. Vielleicht kann Dieter das genauer erläutern.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
ivenia

Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Ich stelle mal völlig unwissend das Stichwort "Angebotsirrtum" in den Raum. Zudem wäre es vielleicht von Nutzen zu erfahren, welche Zeitspanne zwischen Veröffentlichung und Kauf lag.

Edit:
uups ... da war der Ralf wohl schneller :)
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MarkusSchall
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Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Ich habe dem Käufer jetzt folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr xyz,

Hiermit fechten wir den mit Ihnen bei Ebay am 11.06.2008 geschlossenen Kaufvertrag über die Sache "Apple iMac 24 Zoll" nach § 119 BGB aufgrund Irrtums an. Damit erlöschen sämtliche Sachforderungen an den Verkäufer und Zahlungsforderungen an den Käufer. Es liegt ein Irrtum bezüglich der korrekten Einstellung des Kaufpreises aufgrund eines reproduzierbaren Softwarefehlers vor.

Sie erhalten diese Anfechtung gleichzeitig auf dem Postweg per Einschreiben.

Viele Grüße aus Oldenburg,
Markus Schall

Mal schauen, wie er jetzt reagiert...
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Lipsator
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Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Den § brachten auch die Landmaschinenbesitzer und verloren dennoch. Wie schon geschrieben: Alles aufheben, was den Fehler nachweist, falls der Kunde klagt.
Es gibt Leute, die halten Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse, andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken kann. Nur ganz wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht.

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Leicos
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Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Beim Rübenroder-Urteil ging es aber darum, dass der mit einem Auktionsstartpreis von 1 EUR eingestellt wurde, der Sofortkaufen-Preis aber bei 60.000 lag.
Der Besitzer wollte nach Auktionsende aber nicht zum niedrigen Auktionspreis verkaufen. Er hat den Artikel anderweitig verkauft und musste die angesetzten marktgängigen 60.000 EUR für dieses Gebrauchtgerät als Schadenersatz zahlen (damit der Auktionsgewinner sich ersatzweise ein gleichwertiges Gerät beschaffen konnte).

Die Ausgangslage ist also eine völlig andere.

In diesem Fall geht es aber um einen Sofortkaufen-Preis von 29 EUR für einen Artikel, der normalerweise fast das 100-fache kostet. Das ist auf jeden Fall ein Erklärungsirrtum - wie geschehen, muss der Käufer aber zeitnah auf diesen Irrtum aufmerksam gemacht werden.
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piddelpum
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Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Exakt - und da hatte das Gericht nämlich zu prüfen, ob man im Ebay eigenen Forumlar irrtümlich eine 1 Euro Auktion starten kann, wenn man doch was anderes wollte. Das hat es verneint, was wegen div. Sicherheitsabfragen usw auch logisch ist.

Der Fall, dass ein Shopbetreiber oder ein Listernutzer wegen eines falschen Klicks / Kommas genau so ein Problem hat, ist im Grunde der Klassiker und zweifelsfrei ein anfechtbarer Irrtum. Wichtig ist, wie geschrieben, die Erklärung des Irrtums. Aber das ist ja erfolgt. Alles weitere soll der "Käufer" doch mit seinem Frühstücksbrötchen besprechen...
MH17 - wer warum schoss. Sehr faktenreich !
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 11983.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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MarkusSchall
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Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Guten Morgen, liebe Kollegen :-)

Alles wunderbar, der Kunde hat keine Lust zu klagen und wohl eingesehen, daß das auch wenig Sinn gemacht hätte - obwohl ihm ein "befreundeter Anwalt" geraten hat, das durchzufechten. Toller Freund, der Anwalt verdient schließlich immer dran, egal wer gewinnt...

Alles wird gut. Viel Spaß Euch allen heute Abend juhu
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KeineAhnung

Re: Hilfe! Fehler in Software stellt Artikel viel zu billig ein

Ralfs Antwort ist richtig und würde auch ohne Probleme gerichtlich durchgesetzt werden.
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