Hallo
vielleicht kennen es einige von euch. Es wird vom Käufer natürlich nicht deutlich ausgesprochen, dennoch ist klar was Sache ist.
Wie geht ihr mit solchen Kunden um?
Was kann man machen? Es geht mir auch nicht um die 10% oder so, sondern eher ums Prinzip.
Klar wenn tatsächlich eein Problem beim Kunden vorliegt kann man schon was machen, aber wenn es tatsächlich keinen Grund gibt und es pure Machtausübung ist?
In meinem Fall hat der Kunde am Freitag um 22Uhr bestellt und heute die Ware bekommen. Nun will er Schadensersatz???
Hat schonmal jemand ebay eingeschaltet, oder ist zur Polizei?
Martin
Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
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- FrankDrepin
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- Registriert: 29. Mai 2008 10:03
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Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Hallo,
wie begründet er seinen "Schaden"
Was schreibt er genau?
wie begründet er seinen "Schaden"
Was schreibt er genau?
demo hat geschrieben:
Zb wenn man ein Ladenlokal hat droht der Kunde gleich das er zum Konsument geht und den Schiok gleich mitbringt
Zb wenn man ein Ladenlokal hat droht der Kunde gleich das er zum Konsument geht und den Schiok gleich mitbringt
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- Beiträge: 90
- Registriert: 14. Sep 2010 12:47
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Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Hallo,
prinzipiell würde ich da nicht drauf eingehen (wenn dem Kunden kein wirklich Schaden entstanden ist, sondern er sich im Nachhinein nur noch einen Rabatt rausschlagen will).
eBäh kümmert sich da eigentlich fast nicht drum, außer Du kriegst den Kunden dazu, das er Dir schreibt "wenn Sie mir nicht 10% Nachlass geben, bewerte ich Sie negativ". Dann wird eBäh eigentlich immer aktiv (auch wenn die erste "Standard"-Antwort anders ausfällt, da muss man bei eBäh meist einmal "nachfassen" und die entsprechende Passage aus den eBäh-Hilfeseiten zitieren und am Besten verlinken )
Gruss
Tim
prinzipiell würde ich da nicht drauf eingehen (wenn dem Kunden kein wirklich Schaden entstanden ist, sondern er sich im Nachhinein nur noch einen Rabatt rausschlagen will).
eBäh kümmert sich da eigentlich fast nicht drum, außer Du kriegst den Kunden dazu, das er Dir schreibt "wenn Sie mir nicht 10% Nachlass geben, bewerte ich Sie negativ". Dann wird eBäh eigentlich immer aktiv (auch wenn die erste "Standard"-Antwort anders ausfällt, da muss man bei eBäh meist einmal "nachfassen" und die entsprechende Passage aus den eBäh-Hilfeseiten zitieren und am Besten verlinken )
Gruss
Tim
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Dem Kunden ist ein Schaden entstanden, ich schrieb ihm zwar er solle ihn benennen und beziffern aber bis jetzt kam keine Antwort.
Am telefon war er pampig.
Ich neige dazu ihn wegen nötigung und erpressung anzuzeigen.
Man braucht nicht über einen Schaden oder so zu reden das ist alles an den Haaren herbei gezaubert.
Klar ist wenn der um 22. Uhr am 03.06. bestellt ist es unmöglich zu erwarten dass die Ware am Montag da ist.
Ich würde nun auf seine positive Bewertung warten, wenn er Schadensersatz fordert diesen zahlen, und ihn dann anzeigen wegen nötigung und Erpressung.
Ich würde gerne wissen wie ihr da reagiert und was für Möglichkeiten es da gibt. Wir stehen mehr oder weniger am Anfang des Internetzeitalters,
und sowas kann in 2-3 Jahren die Runde machen und "Modern" werden..
Am telefon war er pampig.
Ich neige dazu ihn wegen nötigung und erpressung anzuzeigen.
Man braucht nicht über einen Schaden oder so zu reden das ist alles an den Haaren herbei gezaubert.
Klar ist wenn der um 22. Uhr am 03.06. bestellt ist es unmöglich zu erwarten dass die Ware am Montag da ist.
Ich würde nun auf seine positive Bewertung warten, wenn er Schadensersatz fordert diesen zahlen, und ihn dann anzeigen wegen nötigung und Erpressung.
Ich würde gerne wissen wie ihr da reagiert und was für Möglichkeiten es da gibt. Wir stehen mehr oder weniger am Anfang des Internetzeitalters,
und sowas kann in 2-3 Jahren die Runde machen und "Modern" werden..
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Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Hallo,
Mal im ernst, es geht darum, dass der Kunde am Freitag Abend bestellt und die Ware am Montag haben will?
Was für ein Scahden soll Ihm daraus entstehen? Hast Du irgendwo angegeben, dass wenn er die Ware Freitag Nacht bestellt, diese am Montag bei Ihm ist?
Falls nicht, würde sich mir nicht erschliessen, warum dem Kunden ein Schaden entstanden ist.
Ich weiß nicht, wie lange Du bei eBäh bist, aber sieh das ganze ein wenig lockerer. Natürlich sollte man auf den Kunden eingehen und guten Kundenservice bieten. Aber irgendwo hört es auch mal auf. Wenn er meint, er will negativ bewerten, dann soll er es machen.
Just my 2 cents.
Gruss
Tim
der Satz ist süss, darf ich den für meine Signatur haben.....MartinP hat geschrieben:Wir stehen mehr oder weniger am Anfang des Internetzeitalters,
und sowas kann in 2-3 Jahren die Runde machen und "Modern" werden..
Mal im ernst, es geht darum, dass der Kunde am Freitag Abend bestellt und die Ware am Montag haben will?
Was für ein Scahden soll Ihm daraus entstehen? Hast Du irgendwo angegeben, dass wenn er die Ware Freitag Nacht bestellt, diese am Montag bei Ihm ist?
Falls nicht, würde sich mir nicht erschliessen, warum dem Kunden ein Schaden entstanden ist.
Ich weiß nicht, wie lange Du bei eBäh bist, aber sieh das ganze ein wenig lockerer. Natürlich sollte man auf den Kunden eingehen und guten Kundenservice bieten. Aber irgendwo hört es auch mal auf. Wenn er meint, er will negativ bewerten, dann soll er es machen.
Just my 2 cents.
Gruss
Tim
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Die Menschen werden immer schlimmer.
Weil sie immer mehr verwöhnt werden.
Sie wollen alles haben am besten umsonst und gestern geliefert.
Kein Wunder dir gucken auch alle bizz Akte 11, sehen Werbung wie: Geiz ist geil etc.
Wenn du das schriftlich hast einfach bewerten lassen und Ebay die Sache zeigen.
Ich selber setzte Kunden dieser Art danach immer auf
die Ebay Blacklist.
Weil sie immer mehr verwöhnt werden.
Sie wollen alles haben am besten umsonst und gestern geliefert.
Kein Wunder dir gucken auch alle bizz Akte 11, sehen Werbung wie: Geiz ist geil etc.
Wenn du das schriftlich hast einfach bewerten lassen und Ebay die Sache zeigen.
Ich selber setzte Kunden dieser Art danach immer auf
die Ebay Blacklist.
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Wenn der Kunde das am nächsten Tag will muss er gucken ob der Anbieter Express oder Overnight anbietet. Dann muss er aber auch mehr bezahlen.
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Hi,
die Voraussichtliche Lieferzeit ist doch in der Auktion angegeben. Wenn da steht 3-4 Werktage z. B. und in deinem Fall die Lieferung nicht nach 1 Werktag beim Kunden ist, sollte der Support doch ein Auge zudrücken und im Falle der Negativen Bewertung löschen.
Falls ihr einen eigenen Kundenbetreuer habt sollte es doch noch weniger ein Problem sein.
Viele Grüße
Leo
die Voraussichtliche Lieferzeit ist doch in der Auktion angegeben. Wenn da steht 3-4 Werktage z. B. und in deinem Fall die Lieferung nicht nach 1 Werktag beim Kunden ist, sollte der Support doch ein Auge zudrücken und im Falle der Negativen Bewertung löschen.
Falls ihr einen eigenen Kundenbetreuer habt sollte es doch noch weniger ein Problem sein.
Viele Grüße
Leo
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Es gibt sicher immer wieder Idioten.
Nur die Frage dich sich letztendende stellt ist ob man gegen den Kunden vorgehen kann oder sich das Ganze sparen soll...
Die Frage ob der Kunde einen Schaden erlitten hat stellt sich doch überhaupt nicht, nie und nimmer wird ein Endkunde einen Schaden durch
Lieferverzögerung geltend machen können.
Ich habe alle Forenbeiträge durchgelesen und es gibt keine Antwort auf die Frage wie man gegen den Kunden vorgehen kann.
Das einzige was Ihr macht ist ausweichend auf unwichtige details einzugehen.
Aus meiner Sichtweise handelt es sich um eine, ich nenn es mal, verdeckte Erpressung mit einer schlechten Bewertung.
Ich habe Ebay informiert und bin mal gespannt was die machen wollen.
Der Kunde fordert nun 20% Nachlass, was ich auch zahlen werde um die negative Bewertung zu vermeiden.
Nur die Frage dich sich letztendende stellt ist ob man gegen den Kunden vorgehen kann oder sich das Ganze sparen soll...
Die Frage ob der Kunde einen Schaden erlitten hat stellt sich doch überhaupt nicht, nie und nimmer wird ein Endkunde einen Schaden durch
Lieferverzögerung geltend machen können.
Ich habe alle Forenbeiträge durchgelesen und es gibt keine Antwort auf die Frage wie man gegen den Kunden vorgehen kann.
Das einzige was Ihr macht ist ausweichend auf unwichtige details einzugehen.
Aus meiner Sichtweise handelt es sich um eine, ich nenn es mal, verdeckte Erpressung mit einer schlechten Bewertung.
Ich habe Ebay informiert und bin mal gespannt was die machen wollen.
Der Kunde fordert nun 20% Nachlass, was ich auch zahlen werde um die negative Bewertung zu vermeiden.
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Wenn das mal nicht der falsche Weg ist. Negative hin oder herMartinP hat geschrieben: Der Kunde fordert nun 20% Nachlass, was ich auch zahlen werde um die negative Bewertung zu vermeiden.
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Sagen wir mal so, das ist wie mit der neuen Widerrufsbelehrung die die idioten der EU nun bringen...
Zuerst muss der Kunde keinen Wertersatz leisten und nun ein Jahr später dämmert den Idioten das er das faierer weise doch sollte...
so ist es hier, der Warenwert liegt bei 60€, der Kunde will 12€ Rabatt.
Bevor ich mich mit dem Deppen länger als 20 min beschäftige zahle ich lieber...
Ich bin TOP Rated seller und in meiner Kategorie immer unter den erste 200 Angeboten...
soll ich mir das wegen 12€ verspielen... Ebay interesierts sicher einen
Bestünde aber die Möglichkeit ihn anzuzeigen würde ich das in jedem Fall auch machen, und das sogar während des Feierabends.
Wird der Kunde die Erstattung bekommen wird er sicher beim nächsten Händler es wieder versuchen...
Zuerst muss der Kunde keinen Wertersatz leisten und nun ein Jahr später dämmert den Idioten das er das faierer weise doch sollte...
so ist es hier, der Warenwert liegt bei 60€, der Kunde will 12€ Rabatt.
Bevor ich mich mit dem Deppen länger als 20 min beschäftige zahle ich lieber...
Ich bin TOP Rated seller und in meiner Kategorie immer unter den erste 200 Angeboten...
soll ich mir das wegen 12€ verspielen... Ebay interesierts sicher einen
Bestünde aber die Möglichkeit ihn anzuzeigen würde ich das in jedem Fall auch machen, und das sogar während des Feierabends.
Wird der Kunde die Erstattung bekommen wird er sicher beim nächsten Händler es wieder versuchen...
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- Land: Deutschland
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Hallo,
also ich wüsste nicht, wer hier ausweichend geantwortet hat.
Ich würde es definitiv nicht zahlen und würde die negative Bewertung dafür in Kauf nehmen.
Wenn er denn negativ bewertet gibt es dazu einen Kommentar (wenn es in den Fingern juckt). Der kostet 20 Sekunden, damit ist das Thema erledigt.
Ich würde da nicht so lange drum herumeiern.
Gruss
Tim
also ich wüsste nicht, wer hier ausweichend geantwortet hat.
Ich würde es definitiv nicht zahlen und würde die negative Bewertung dafür in Kauf nehmen.
Wenn er denn negativ bewertet gibt es dazu einen Kommentar (wenn es in den Fingern juckt). Der kostet 20 Sekunden, damit ist das Thema erledigt.
Ich würde da nicht so lange drum herumeiern.
Gruss
Tim
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Also ich würd mich da NICHT erpressen lassen!
Ich würde dem Kd. kurz mitteilen, dass Du den Artikel zu 48,00 Euro unmöglich verkaufen kannst, er aber die Wahl hat, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Ich würde dem Kd. kurz mitteilen, dass Du den Artikel zu 48,00 Euro unmöglich verkaufen kannst, er aber die Wahl hat, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Viele Grüße
Petra
Petra
- Malik
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- Firmenname: Adloran GmbH
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Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Entweder IST ihm ein Schaden entstanden, dann soltest Du im Interesse einer guten Kundenbeziehung zusehen, was Du tun kannst. Dann hat das aber mit Erpressung oder Nötigung nichts zu tun. Oder es ist ihm KEIN Schaden entstanden, dann musst bzw. solltest Du ihm auch nicht "entgegenkommen".
So what?
So what?
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Ein Privat-Käufer der Freitag Abend online einkauft, kann normalerweise nicht davon ausgehen, Montags sein Paket auf dem Tisch zu haben.
Die durchschnittliche Firma hat am Wochenende geschlossen, weshalb der frühest mögliche Versandtermin im Durchschnitt erst der Montag ist.
Es ist dann Glück, dass das Paket innerhalb eines Tages schon zugestellt wird und Dienstag bereits ankommt - das ist meine Meinung...
Was war das denn für ein Artikel, dass ein Schaden entstehen kann? Hat er Dir mitgeteilt, dass er das Paket am Montag bereits benötigt?
Und wie zuvor schon mal geschrieben - ohne Deine Zusage, bis Montag bei Dir eigehend zu liefern, kann er da m. E. gar nichts machen.
Mit so jemandem würd ich keine Geschäfte machen wollen - dann soll er negativ bewerten und wird künftig bei Dir gesperrt!
Er soll den Artikel zu dem Preis behalten für den er ihn gekauft hat oder soll ihn zurück senden und bekommt sein Geld wieder!
Wenn er negativ bewertet, würde ich eBay den Schriftverkehr mitteilen mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass seine Mail als Androhung einer Negativen zu verstehen ist, wenn Du ihm keine 20 % gewährst und darum bitten, aus diesem Grund die Bewertung zu entfernen (ob Du damit jedoch Erfolg haben wirst, ist fraglich - versuchen würd ich es jedoch allemal).
Die durchschnittliche Firma hat am Wochenende geschlossen, weshalb der frühest mögliche Versandtermin im Durchschnitt erst der Montag ist.
Es ist dann Glück, dass das Paket innerhalb eines Tages schon zugestellt wird und Dienstag bereits ankommt - das ist meine Meinung...
Was war das denn für ein Artikel, dass ein Schaden entstehen kann? Hat er Dir mitgeteilt, dass er das Paket am Montag bereits benötigt?
Und wie zuvor schon mal geschrieben - ohne Deine Zusage, bis Montag bei Dir eigehend zu liefern, kann er da m. E. gar nichts machen.
Mit so jemandem würd ich keine Geschäfte machen wollen - dann soll er negativ bewerten und wird künftig bei Dir gesperrt!
Er soll den Artikel zu dem Preis behalten für den er ihn gekauft hat oder soll ihn zurück senden und bekommt sein Geld wieder!
Wenn er negativ bewertet, würde ich eBay den Schriftverkehr mitteilen mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass seine Mail als Androhung einer Negativen zu verstehen ist, wenn Du ihm keine 20 % gewährst und darum bitten, aus diesem Grund die Bewertung zu entfernen (ob Du damit jedoch Erfolg haben wirst, ist fraglich - versuchen würd ich es jedoch allemal).
Viele Grüße
Petra
Petra
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Malik,
also nochmal für alle die es anscheinend anders verstehen....
Wenn ein Kunde Freitag Nachts um 22Uhr einen Artikel kauft und bezahlt, nach welchen Richtlinien kann er dann davon ausgehen das bei einem normalen ebaykauf er die Ware am Montag morgen erhält?
Also beziehe das mal auf 100% aller normalen Geschäfte die bei ebay abgewickelt werden...
Dann musst du wenn du ein wenig Ahnung hast davon ausgehen das es zum einen weder einen Kunden geben kann, der geistig noch auf der Höhe ist, der damit rechnet dass die Ware am Montag bei ihm ankommt. Geschweige denn einen Kunden geben kann dem ein Schaden entsteht.
Und das wie gesagt bei 100% aller Fälle...
Die Aussage das ihm ein Schaden entstand ist also nur der Vorwand, und das offensichtlich, um einen Rabatt zu erhalten.
Die Drohkulisse ist die negative Bewertung.
Ich kann nicht verstehen wieso ein Händler in diesem Fall darüber diskutiert ob ein Schaden entstand oder nicht?
Das ist doch Irrsinn...
Ist es denn nicht offensichtlich was da abgeht, oder bin ich der einzigste der so denkt...
Geht ihr tatsächlich davon aus dass wenn ich jetzt bei euch einen Artikel bestelle dass ich diesen dann morgen früh habe?
Bei einer Standardbestellung wie bei Ebay üblich?
also nochmal für alle die es anscheinend anders verstehen....
Wenn ein Kunde Freitag Nachts um 22Uhr einen Artikel kauft und bezahlt, nach welchen Richtlinien kann er dann davon ausgehen das bei einem normalen ebaykauf er die Ware am Montag morgen erhält?
Also beziehe das mal auf 100% aller normalen Geschäfte die bei ebay abgewickelt werden...
Dann musst du wenn du ein wenig Ahnung hast davon ausgehen das es zum einen weder einen Kunden geben kann, der geistig noch auf der Höhe ist, der damit rechnet dass die Ware am Montag bei ihm ankommt. Geschweige denn einen Kunden geben kann dem ein Schaden entsteht.
Und das wie gesagt bei 100% aller Fälle...
Die Aussage das ihm ein Schaden entstand ist also nur der Vorwand, und das offensichtlich, um einen Rabatt zu erhalten.
Die Drohkulisse ist die negative Bewertung.
Ich kann nicht verstehen wieso ein Händler in diesem Fall darüber diskutiert ob ein Schaden entstand oder nicht?
Das ist doch Irrsinn...
Ist es denn nicht offensichtlich was da abgeht, oder bin ich der einzigste der so denkt...
Geht ihr tatsächlich davon aus dass wenn ich jetzt bei euch einen Artikel bestelle dass ich diesen dann morgen früh habe?
Bei einer Standardbestellung wie bei Ebay üblich?
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Nun rück' doch mal damit raus, was überhaupt für ein Schaden entstanden sein soll.
-
- Beiträge: 2072
- Registriert: 18. Feb 2009 20:14
- Land: Deutschland
- Branche: Textileinzel- und Großhandel
- Wohnort: Mittelhessen
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Warum machst Du den Fred dann überhaupt auf???MartinP hat geschrieben:Der Kunde fordert nun 20% Nachlass, was ich auch zahlen werde um die negative Bewertung zu vermeiden.
"Die Zukunft war früher auch besser." Karl Valentin
Re: Bewertungserpressung, wie geht ihr vor
Wenn Du das schriftlich hast, wird ebay mit hoher Wahrscheinlichkeit und bei entsprechender Hartnäckigkeit deinerseits eine Negative entfernen. Dem Typen nach so einer Ansage auch noch 20% in den Rachen zu werfen ... keine Ahnung was ich dann von Deinen Verkäuferqualitäten halten sollMartinP hat geschrieben:Der Kunde fordert nun 20% Nachlass, was ich auch zahlen werde um die negative Bewertung zu vermeiden.
Der Einzige der hier herumeiert bist Du selbst. Du hängst Dich hier an Nebensächlichkeiten wie einem imaginären Schaden und Lieferzeiten bei Standardbestellungen auf, die aber mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun haben.
Wenn der Typ auf 20% Rabatt bei Bewertungsdrohung besteht gibts ne Meldung an ebay und ne freundliche Mail an den Käufer, dass er den im Kaufvertrag vereinbarten Preis inkl. Lieferzeit akzeptiert hat oder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
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