Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter hat kürzlich ein Dienstrad (E-Bike bis 25km/h) erhalten und wir verrechnen das über Gehaltsumwandlung + geldwerter Vorteil. Jetzt hat er den Wunsch geäußert ein zweites Fahrrad für seine Partnerin zu beziehen.
Weiß jemand, ob das genau wie das erste Rad über Gehaltsumwandlung + geldwerter Vorteil verrechnet werden kann?
Zweites Dienstrad / Gehaltsumwandlung
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Re: Zweites Dienstrad / Gehaltsumwandlung
Hallo,
genau so wie einem Mitarbeiter mehrere PKWs zur Verfügung gestellt werden können, kann dies auch mit dem E Bike gemacht werden.
Noch ein kleiner Tipp, würde man es nicht als Gehaltsumwandlung machen sondern der Arbeitgeber gibt es komplett oben drauf (Gehalt wird also nicht gekürzt) ist das E Bike vollständig steuerfrei.
genau so wie einem Mitarbeiter mehrere PKWs zur Verfügung gestellt werden können, kann dies auch mit dem E Bike gemacht werden.
Noch ein kleiner Tipp, würde man es nicht als Gehaltsumwandlung machen sondern der Arbeitgeber gibt es komplett oben drauf (Gehalt wird also nicht gekürzt) ist das E Bike vollständig steuerfrei.
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