Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

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regalboy
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Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

Hallo,

mein Steuerberater sagt, dass man als "gut verdienender" mit privater Krankenversicherung NICHT in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, soll, da wenn man im Alter / Rente die Gesamteinkünfte betrachtet (Vermietung, Solar, Zinsen, ....) den maximalen GKV-Beitragen müsse, der wohl über dem der PKV liegen würde.

Ein Freund hat wohl von seinem Steuerberater erfahren, dass die GKV im Rentenalter NUR anhand der (gesetzlichen?) Rente berechnet werden würde.

Wer hat Recht?

Vielen Dank

Johannes


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kreien
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Re: Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

Es haben beide Steuerberater recht, es kommt auf die Erwerbsbiografie an, spricht ob der Rentenbezieher in der KVdR pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert ist. Pflichtversicherte Mitglieder in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen für Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte keine Beiträge, wohingegen freiwillig gesetzlich Versicherte bei Mieteinnahmen und Anlage KAP mit einem Beitragssatz von 14 % dabei sind.

Da es eher unwahrscheinlich ist, dass es Selbstständiger in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % der Zeit gesetzlich versichert war (Voraussetzung für Aufnahme in der KVdR), werden für diese Klientel eher die Regeln für Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind greifen.
regalboy
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Re: Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

Vielen Dank für deine Antwort!
kreien hat geschrieben: 28. Mär 2024 13:23 ... wohingegen freiwillig gesetzlich Versicherte bei Mieteinnahmen und Anlage KAP mit einem Beitragssatz von 14 % dabei sind.
Das heißt wenn man 1.000,- Euro Mieteinnahmen hat muss man darauf 14% Krankenversicherung zahlen?

Das ganze ist aber nach oben hin gedeckelt?
kreien hat geschrieben: 28. Mär 2024 13:23 Da es eher unwahrscheinlich ist, dass es Selbstständiger in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % der Zeit gesetzlich versichert war (Voraussetzung für Aufnahme in der KVdR), werden für diese Klientel eher die Regeln für Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind greifen.
Ab wann beginnt die zweite Hälfte des Erwerbsleben?
kreien
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Re: Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

regalboy hat geschrieben: 28. Mär 2024 13:35 Das Ganze ist aber nach oben hin gedeckelt?
Ja, dafür gibt es ja diese Beitragsbemessungsgrenze.
Ab wann beginnt die zweite Hälfte des Erwerbslebens?
Diese Frage ist nicht trivial und kann gut auf Basis eines Versicherungsverlaufs bei der Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Ich habe die (kostenlose) persönliche Beratung dort vor Ort als ausgesprochen kompetent erlebt.

Tipp: Die PKV zeigt sich im Alter von ihrer hässlichen Seite – ich glaube auch weniger, dass die Situation perspektivisch besser wird. Lasse mal durch deinen Steuerberater ausrechnen und später durch die Deutsche Rentenversicherung prüfen, inwiefern es sinnvoll ist, in die GKV zu wechseln und jährlich einen Rentenpunkt zu kaufen (kostet ca. 8 T€), der zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden kann.
Slater
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Re: Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

Wenn man Kinder hat, bekommt man sogar noch ein Paar Jahre angerechnet, dann reichen auch 85 oder 80% in der zweiten Hälfte des Erwerbslebes. Ich hoffe, dass sich das nicht schon wieder geändert hat.
kreien
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Re: Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

Für eine erste Überschlagsrechnung gibt es hier einen interessanten Excel-Rechner:
https://www.bavers.de/Aktuelles-aus-der-Praxis/KVdR/

Bei mir werden pro Kind drei Jahre angerechnet.
Mächschen
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Re: Wird die GKV in der Rente anhand von Rente oder allen Einkünften berechnet?

Die Frist beginnt mit der Aufnahme der ersten Erwerbstätigkeit und endet mit der Rentenantragstellung, davon wird die 2. Hälfte betrachtet.

Da muss man zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein, pro Kind bekommt man pauschal 3 Jahre zusätzlich als GKV Zeit anerkannt, um den KVdR Status zu erhalten.

Ist man freiwillig versichert, muss man nicht nur die 14 %, sondern auch noch Zusatzbeitrag und Pflegekassenbeitrag zahlen, sodass man bei rund 19,1 % mit einem Kind und bei rund 19,7 % kinderlos liegt, bezogen auf Kapitaleinkünfte.
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