Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Paddzen
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Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Hallo Mitstreiter,

ich komme gerade vom Steuerberater und hatte ein sehr ernüchterndes Gespräch... ( Ein Sonderprüfer vom FA war ebenfalls mit dabei )

Ich bin im E-Commerce tätig mit eigenem Onlineshop. ( Dropshipping ) D.H. ein Kunde bestellt bei mir im Onlineshop, ich kaufe den Artikel über Aliexpress und lasse diesen direkt zum Kunden liefern. Das Modell ist ja allgemein bekannt.

Nun ist es so, dass der Steuerberater mir mitgeteilt hat, dass die Rechnungen, welche ich bei Aliexpress ausgestellt bekomme NICHT zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Somit zahle ich hier in Deutschland UST, kann aber die gezahlten Steuern von Aliexpress nicht gegenrechnen. :shock: Das ist ein riesiges Problem, da das Geschäftsmodell so nicht wirtschaftlich ist und Verluste einfährt.

Habt ihr ähnliche Probleme? Kann man dieses Problem lösen und wenn ja, wie?
Kann ich mich bei Aliexpress als Händler registrieren ( inkl. USTID ) um dann in den Genuss zu kommen, die gezahlten Steuern anrechnen zu lassen? Soll ich meinen Lieferanten bitten die "VAT" nicht auszuweißen um so "Netto" zu zahlen ?

Ich bin heillos überfordert und sehe das komplette Geschäft gerade den Bach runtergehen.
Einfach 19% Aufschlag auf den VK ist zu einfach und macht es für die Kunden preislich unattraktiv..

Über euren Input würde ich mich sehr freuen. Wie regelt Ihr das ?


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roman
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Vorsteuer die per OSS/IOSS, also im Regelfall USt von Händlern die im Ausland (egal ob EU oder non-EU) sitzen, kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden.

Ist jetzt weder neu noch unbekannt.

B2B wäre "netto" korrekt, daher Versteuerung erst bei der Einfuhr.
Wobei das in der Praxis schwierig ist aufgrund der Dreiecksbeziehung, da der Warenempfänger ja Dein Kunde ist und der wohl eine problemlose Paketannahme voraussetzt.
Auch kostenmäßig wird das, trotz netto, oft sogar teurer als wie mit der "falschen" USt, da ja dann Nebenkosten dazukommt.

Ich finde dieses Geschäftskonzept, nicht zuletzt aufgrund dieser Problematik, nicht wirklich tragfähig.
Paddzen
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Danke für Deine Antwort.

Könnte man denn, gemäß dem Fall man entscheidet sich für B2B, dann die Einfuhrumsatzsteuer als "Vorsteuer" anrechnen? Oder gibt es generell keinen Weg, die gezahlten Steuern im Drittland in Deutschland geltend zu machen?
roman
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden, ja.

Aber die Einfuhrumsatzsteuer stellt ja nicht Dein Lieferant oder Aliexpress in Rechnung. Diese wird erst im Zuge des Imports in Rechnung gestellt.

Und hier dreht sich das ganze im Kreis: Denn das Paket soll Deinem Kunden sicherlich "einfach" und schnell zugestellt werden.
Das spielt es aber in diesem Fall nicht. Weil ja zuerst die deutschen Einfuhrgebühren beglichen werden müssen bevor das Paket zugestellt bzw. abgeholt werden kann.
Je nachdem wer die Verzollung macht, kostet diese - zumindest bei kleinpreisigen Einkäufen - außerdem mehr als die nicht abziehbare Vorsteuer zuvor betrug. Dein Fehlbetrag erhöht sich also noch weiter.
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fonprofi
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Dein Geschäftsmodell ist eh nicht tragfähig.
Bald kaufen Deine Kunden direkt bei Temu oder Schein und du stehst da. (Siehe anderen Thread)

Dazu kommt das du als importiert für alle Waren haftest die du deinen Kunden senden lässt. Wenn da ein Teil dabei ist das Ärger macht dann zahlst du mehr Schäden als du jee Überschuss gemacht hast. Hast du jee die Schadstoffe in den Hundeleinen prüfen lassen? Wenn da mal ein Hund Vergiftungen bekommt, dann gute Nacht.

Hast Du Dir Gedanken über den Dateschutz gemacht? Ein deutscher Kunde kauft in einem deuschen Shop. Du sendest die Adresse ungefragt an Ali zum Versand. Hast Du den Kunden gefragt das du die Infos nach CN sendest? In deiner DSE ist jedenfalls dazu nix zu finden.
Wenn ich bei einem deutschen Händler bestelle und bekomme Ware aus CN direkt zu mir, da würde ich sowas von verärgert sein und auf die Barrikaden gehen.
Paddzen
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Da gebe ich euch beiden Recht! Das Geschäftsmodell ist mehr als fragwürdig. Es macht tatsächlich auch keinen Spaß .. ständig Emails beantworten zu müssen " Wo bleibt mein Zeug", "ich will retournieren". Wirklich hinter den Produkten stehe ich auch nicht. Zusätzlich kommt noch nicht Mal Geld dabei rum. Ich versuche mich seit 2 Jahren ( 1 Jahr Kleinunternehmer / 1 Jahr selbstständig im Haupterwerb ) und habe es nicht geschafft profitabel zu werden. Dann zusätzlich der Dämpfer vom FA gestern. Das macht keinen Spaß.

Scheint als würde ich mir ein neues Modell suchen müssen.
TeamAustria
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

fonprofi hat geschrieben: 22. Feb 2024 17:32 Dein Geschäftsmodell ist eh nicht tragfähig.
Bald kaufen Deine Kunden direkt bei Temu oder Schein und du stehst da. (Siehe anderen Thread)
Selbstverständlich vollste Zustimmung, ein Geschäftsmodell "Dropshipping mit Aufschlag von Aliexpress zum Kunden" ist absurd.
fonprofi hat geschrieben: 22. Feb 2024 17:32 Dazu kommt das du als importiert für alle Waren haftest die du deinen Kunden senden lässt. Wenn da ein Teil dabei ist das Ärger macht dann zahlst du mehr Schäden als du jee Überschuss gemacht hast. Hast du jee die Schadstoffe in den Hundeleinen prüfen lassen? Wenn da mal ein Hund Vergiftungen bekommt, dann gute Nacht.
Hier bin ich gerade ins Grübeln gekommen, und ich komme nicht auf einen grünen Zweig. Wenn du als Händler lediglich vermittelst (nichts anderes ist das ja) und die Lieferung direkt vom Chinesen zum Kunden kommt, muss der Kunde ja die Verzollungsmodalitäten abwickeln (also EUST/Zoll zahlen). Am Papier ist dann aber auch der Kunde der Importeur, und nicht der Vermittler. Was verstehe ich hier falsch?
fonprofi hat geschrieben: 22. Feb 2024 17:32Hast Du Dir Gedanken über den Dateschutz gemacht? Ein deutscher Kunde kauft in einem deuschen Shop. Du sendest die Adresse ungefragt an Ali zum Versand. Hast Du den Kunden gefragt das du die Infos nach CN sendest? In deiner DSE ist jedenfalls dazu nix zu finden.
Wenn ich bei einem deutschen Händler bestelle und bekomme Ware aus CN direkt zu mir, da würde ich sowas von verärgert sein und auf die Barrikaden gehen.
Gut das würde jegliches Dropshipping Konzept in Frage stellen. Was ich aber natürlich befürworten würde - ich verabscheue jegliches Dropshipping System.
flintbeker
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Paddzen hat geschrieben: 23. Feb 2024 11:00
Scheint als würde ich mir ein neues Modell suchen müssen.
Es gibt Anbieter die Lager für Dropshipping in der EU haben. Aber auch da wirst du das ganze schwer profitabel bekommen, dafür hat man einfach zu viel Konkurrenz.
Ohne eigenes Produkt hinter dem du auch stehst wird das wahrscheinlich nichts. Und dieses Produkt zu finden ist das schwierigste, in dem Prozess sind wir auch gerade, nur das wir schon ein komplett eigenes Lager und Versandsystem haben.
roman
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

TeamAustria hat geschrieben: 23. Feb 2024 12:02Wenn du als Händler lediglich vermittelst (nichts anderes ist das ja) und die Lieferung direkt vom Chinesen zum Kunden kommt, muss der Kunde ja die Verzollungsmodalitäten abwickeln (also EUST/Zoll zahlen).
Der DE-Kunde bestellt bei einem DE-Händler und bezahlt an diesen.
Der DE-Händler beauftragt jedoch einen Dritten (konkret: einen CN-Händler) die Ware an seinen DE-Kunden zu liefern.

Ich sehe hier keine Vermittlung. Das ist ein Geschäft zwischen einem DE-Kunden und einem DE-Händler.

Auch wenn - warum auch immer - das Paket unverzollt kommen würde und der Kunde bezahlt die Importgebühr bei der Paketannahme, ändert meiner Meinung daran nichts.
Klar, auf der Zollquittung steht freilich der Paketempfänger als Importeur, aber damit kommt der DE-Händler doch niemals durch auf diese Weise seine gesetzlichen Verpflichtungen abzuschütteln.
Aluzkess
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Re: Vorsteuer bei Lieferungen von Aliexpress

Habe mal eine andere Frage, Musst du die Einfuhrsteuer noch mal zahlen auf deine Käufe durch Aliexpress? Oder akzeptiert das Finanzamt das so und es entstehen keine 19% Einfuhrkosten die du zahlen musst weil du diese schon bei Aliexpress bezahlt hast.
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