USt.-Erstattung für Privatkauf duch NATO-Angehörige?

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Malik
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USt.-Erstattung für Privatkauf duch NATO-Angehörige?

Heute bekamen wir eine e-Mail mit Bezug auf den Kauf einer Tüte Kondome (gekauft über FBA, Lieferung an eine Privatadresse, Wert ca 15 Euro):
Good afternoon, this is LTC G[...], an Officer of the Italian Air Force, and as military working for NATO, I'm entitled to VAT exemption when I made the purchase as per the European agreements.
I would like to know how it works in order to have back the VAT paid (€ 2.55) for this article.
In the attachment my NATO ID and my Status Certificate
Waiting for a kind reply about my refund request
Thanks
Best regards G
Mit Lieferungen an Armeee und NATO bin ich vertraut, aber dass ein Oberstleutnant(!) sich die MwSt für seine privaten Kondome erstatten lassen will, ist mir so noch nicht untergekommen. Also habe ich ein wenig recherchiert und bin immer noch nicht klüger als vorher - es gibt wohl Konstellationen, in denen das möglich ist, aber in der Regel muss dafür ein (EU-einheitliches) Formular benutzt werden, das produktspezifisch auszufüllen ist... (?)

Hat da jemand Erfahrungen?
(Und ja, ich habe mal das JAPCC angemailt, ob die in der Lage sind, das Zertifikat zu verifizieren - da sind drei grammatische Fehler im (englischen) Text, das macht mich immer ein wenig misstrauisch.)


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kreien
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Re: USt.-Erstattung für Privatkauf duch NATO-Angehörige?

Die Lieferung erfolgte an in Deutschland stationierte NATO-Truppen (bzw. deren ziviles Gefolge, vulgo "berechtigte Personen") oder? Dann geht das Ganze ja traditionell über diese Abwicklungsscheine, die in Formular-Verlagen als Schnelltrennsätze erhältlich sind.

Ich habe bisher nur mit US-Army zu tun gehabt, glaube aber, dass hier ein Irrtum vorliegt:
Der umsatzsteuerbefreite (Privat-)Auftrag muss immer über eine amtliche Beschaffungsstelle erfolgen, selbst dann, wenn die Ware zum privaten Ge-/Verbrauch durch Truppenangehörige, des zivilen Gefolges oder Angehöriger („berechtigte Personen“) bestimmt ist. Die Beschaffungsstelle muss auch formell Rechnungsempfänger sein. Soldaten bzw. andere berechtigte Personen, die Direktverkäufe unter Umgehung der amtlichen Beschaffungsstelle tätigen, können überhaupt keine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen – normal weiß das aber jeder, der da arbeitet, deswegen überrascht die Anfrage, oder geht es einem Spaßvogel darum, mit unlauteren Mitteln jemanden zu diskreditieren?

Die Webseite hier bringt den Sachverhalt eigentlich ganz gut auf den Punkt:
https://www.iww.de/asr/archiv/umsatzste ... len-f19974.

Ich denke, es war ganz gut, die Echtheit der eingereichten Dokumente durch den Aussteller prüfen zu lassen.
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Malik
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Re: USt.-Erstattung für Privatkauf duch NATO-Angehörige?

OK, danke.
Ja, ist ist so wie angenommen und auch von Dir bestätigt - ohne Formular läuft da gar nichts. Hatte ein sehr lustiges Gespräch mit der zuständigen Kollegin im JAPCC in Kalkar. Der Mann ist echt (und wohl auch für seine, sagen wir mal, Sparsamkeit dort bekannt wie ein bunter Hund) - soweit, so gut -, aber er hätte natürlich vorab das Formular beantragen müssen, dieses hätte dann vor dem Kauf an uns gehen müssen und durch uns bestätigt werden - also genau wie wir das von Bundeswehr-Aufträgen kennen.
Haken an der Sache: Für private Käufe nimmt das JAPCC 3 Euro Gebühren vom Antragsteller :-) die wollte er dann wohl anscheind auch noch sparen.
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