über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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JST
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über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Moin an alle Forumsteilnehmer,
lese schon lange mit aber nun weiss ich nicht so recht weiter.

Artikel über Amazon-Marketplace verkauft.
Lieferung an eine deutsche Adresse. (scheint das deutsche Büro zu sein nicht die
Hauptniederlassung)

Ich biete nur nationalen Versand an. Käufer bekommt eine Rechnung mit
ausgewiesener MwSt. (USt-ID meinerseits ist vorhanden)

Nun wünscht der Käufer eine neue RE ohne MwSt, da die Firma ihren Hauptsitz in
Luxemburg hat. Gelangensbestätigung bekommen und die bitte die MwSt zu erstatten.

Alles direkt an meine Mailadresse ohne über Amazon zu kommunizieren.

Ich habe schon meine Gründe nur national anzubieten.
Wie soll ich das handhaben ?
Selbst wenn ich das so mache wie gewünscht passt das doch nicht
mehr mit der Verkaufsprovision die ich an Amazon zahlen muss und widerspricht
meinem Gedanken nur national zu handeln.

Geht hier um knapp 100,- brutto Verkaufspreis.

Vielleicht hat jemand einen kleinen Tipp.

Vielen Dank.
Gruss
Jörg


3 Monate gratis Händlerbund
miezekatze
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Du bist dazu nicht verpflichtet.

Edit: im Zweifel XX € für den Mehraufwand verlangen.
qds1
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Registriert: 30. Jun 2016 18:51

Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Meines Wissens nach, spielt es keine Rolle, wo die Hauptniederlassung ist. Ist die Lieferadresse/Adresse der Leistungserbringung in Deutschland, ist MwSt. abzuführen.

Angabe ohne Gewähr!
HVbonn
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Registriert: 21. Feb 2015 12:13

Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Ich würde die USt nicht erstatten. Der Käufer kann diese mit der Ust in Luxemburg verrechnen und ggf. die Differenz über das BZA für Steuern erstatten lassen.
Die Leistung wurde in Deutschland erbracht, also Umsatzsteuerbar.
Weitere Infos
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Internati ... 8.live6811
roman
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

JST hat geschrieben:Selbst wenn ich das so mache wie gewünscht passt das doch nicht mehr mit der Verkaufsprovision die ich an Amazon zahlen muss
Lediglich diesen Einwand will ich so nicht stehenlassen:
Wenn Du die Mehrwersteuer erstatten würdest, würde sich Dein Ergebnis überhaupt nicht ändern.
Denn der vereinnahmte Nettobetrag bleibt gleich, ebenso die bezahlte Amazon-Provision.

Ist es aber nicht sogar so, wenn man über das Amazon-System eine Teilrückzahlung macht, dass auch die Provision teilerstattet wird?
Von daher wäre eine nachträgliche Steuererstattung an einen Kunden finanziell sogar ein Vorteil für den Verkäufer (da der Nettoertrag gleich bleibt, jedoch die Amazonprovision niedriger wird)

Abgesehen davon würde ich es im konkreten Fall auch nicht machen, vor allem auch wenn Du prinzipiell kein Interesse an solchen "Auslandssachen" hast.
HVbonn hat geschrieben:Der Käufer kann diese mit der Ust in Luxemburg verrechnen und ggf. die Differenz über das BZA für Steuern erstatten lassen.
Hast Du das schonmal gemacht?
Das ist ein ziemlich mühsames Verfahren.

Wenn man viel in DE einkauft aber oft nicht zu IGL kommt, kommt man kaum daran herum sich umsatzsteuerlich in DE zu registrieren.
JST
Beiträge: 76
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Vielen Dank für eure Antworten.

Habe auch noch ein bisschen weiter geforscht und bin auf diesen
Thread gestossen: (ist mittendrin, bezieht sich auf AT aber ich denke das ist gleich)

https://sellercentral.amazon.de/forums/ ... ortBy=date


Vielleicht interessiert es jemanden.

Gruss
Jörg
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Es ist ein leidiges Thema, das ein bissel schwammig zu sein scheint, weil man halt nicht muss, der Gegenüber aber insistiert.

Ich handhabe das derzeit so, dass ich bei vorab mitgeteilten Nummern brutto = netto verfahre.

Auch bei im Nachhinein mitgeteilten Nummern teile ich mit, dass das nur brutto = netto geht, weil sonst xx-Kosten anfallen.

Bei Streit um die Erstattung schicke ich ein auszufüllendes Formblatt, in dem auch der Einsatz in der Firma ausgefüllt werden soll - quasi eine erweiterte Gelangensbestätigung. Manchmal bekomme ich die zurück und hefte sie eben ab, manchmal versandet das dann.

Ob das 100% sauber ist, bezweifle ich sogar ein wenig, funktionierte zumindest in der Praxis bisher.
Und lasse mich gerne aufklären.
roman
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Meiner Meinung nach gibt's keine ernsthafte Meinung dahingehend das Du IGL machen MUSST.
Es steht Dir frei. Genauso wie es Kunden freisteht woanders als bei Dir zu kaufen.

Ich würde ggü. dem Kunden aber gar nicht mit Argumenten wie Ama-Provision kommen etc., denn dann geht die Diskussion möglicherweise erst richtig los (siehe meine Statement zum Thema ;-) ).

"ist leider nicht möglich", und fertig.

Die ausländischen Kunden sind es gewohnt dass sie von deutschen Händlern sehr oft im Regen stehen gelassen werden wenn sie nach IGL fragen, vor allem auf den "Plattformen". Weiß ich aus eigener Erfahrung.
roman
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Technokrat hat geschrieben:Ich handhabe das derzeit so, dass ich bei vorab mitgeteilten Nummern brutto = netto verfahre
(Wenn ich es richtig verstehe): Du "anerkennst" die Daten vom Käufer, erstellst auch eine steuerfreie IGL-Rechnung, jedoch - statt die Rechnung um die USt zu kürzen - machst Du den Nettobetrag einfach höher, und zwar auf das Niveau des Bruttobetrags?

1. Also z.B. der Kunde kauft für EUR 100,00 + 19,00 USt = EUR 119,00
2. Kunde ersucht um IGL
3. Du änderst Rechnung auf IGL EUR 119,00 (steuerfrei)

Im Ernst?

Fände ich extrem mies!

Du machst zwar IGL, aber nicht um den Sinn der Sache zu erfüllen, sondern um Dir Deine Tasche voll zu machen.

Das heißt der Kunde wird durch Angabe seiner UID-Nummer sogar schlechtergestellt als wie komplett ohne IGL (denn dann hätte er wenigstens noch das int. Vorsteuerverfahren nutzen können was Du mit Deiner Praxis verhinderst, außerdem muß er Deine 119-Euro-Netto-IGL-Rechnung im Zielland sogar nochmals mit Umsatzsteuer belegen...).
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Schon richtig verstanden - bei den vorab mitgeteilten Nummern will ich die Praxis und den Ablauf ändern.
Meistens kommt sie jedoch hinterher.
roman
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

@Technokrat
In DE habt ihr ja das "Problem" mit der Gelangensbestätigung.
Bei so Einzel-Minikäufen über die Plattformen hätte ich da auch ein schlechtes Gefühl ob man die jemals bekommt (aber gibts da für "kleine" Versendungsfälle nicht eh Erleichertungen?)
Da würde ich vorschlagen:

1. Rechnung mal "ganz normal" mit DE USt
2. und erst wenn ALLES am Tisch liegt (erfolgreich geprüfte UID-Nummer, Gelangensbestätigung) macht man nachträglich daraus eine IGL und zahlt die USt zurück.

Denn bei Deiner jetzigen Abwicklung ist es ja so dass Du auch schon IGL machst, nur halt ohne eine Gelangensbestätigung vorliegen zu haben.

Oder halt gleich generell "NJET" sagen. Du wärst da nicht der erste ...
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Trackingverläufe sind auch ok - soweit ich weiß - aber das ist ein Aufwand, den wohl keiner gerne macht.

Die Rückzahlungen machen eben bei Miniverkäufen Aufwand - das wird auch durchaus eingefordert.

Danke Dir. Das ist tatsächlich eine Baustelle im Ablauf.
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lallekalle
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Ich habe solche Anfragen bisher immer erfolgreich ignoriert, und bisher gab es nie Probleme.
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Gar nicht so selten sind hier Anfragen mit ungültigen Nummern.

Auch wenn der bisherige Ablauf hier nicht sauber ist/war - bei kleinpreisigem Zeug sind die Leute vermutlich froh, wenn sie es irgendwie einfach buchen können.

Am liebsten wäre mir abwimmeln, fürchte aber Diskussionen und beleidigte Reaktionen.
wolle
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Re: über Marketplace verkauft, Käufer möchte MwSt erstattet

Seid ihr wieder ohne Aufsicht?

Ihr könnt hier gern über die Handhabung bei Amazon diskutieren. Rechtliche Fragen werden ausschließlich im Rechtsbereich diskutiert. Bei der nächsten Antwort in diese Richtung verschiebe ich den Thread.
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