Die Frage, die sicherlich schon oft diskutiert wurde und zu der es zahlreiche Youtube-Videos gibt, betrifft die Umwandlung eines Einzelunternehmens (e.K.) in eine GmbH. Obwohl viele Informationen verfügbar sind, entspricht die Mehrheit möglicherweise nicht unseren Bedürfnissen.
Natürlich werden wir auch ein Meeting mit unserem Steuerberater zu diesem Thema haben, aber Rückmeldungen und Tipps von Kollegen und Steuerberatern, die hier aktiv sind, könnten sicherlich hilfreich sein.
Eine Besonderheit bei uns ist, dass wir ein starkes Einzelunternehmen (e.K.) sind, mit mehreren Vollzeitbeschäftigten sowie einem Firmen Aktivsaldo von über 1 Million Euro.
Für jegliche Tipps wäre ich äußerst dankbar!
Starken Einzelunternehmen e.K. zu GmbH umwandeln
Re: Starken Einzelunternehmen e.K. zu GmbH umwandeln
Warum soll der e.K. in eine GmbH umgewandelt werden?
Geht's eher um (vermeintliche) Steuervorteile, um die Haftungsbeschränkung, oder sollen vielleicht Beteiligungen möglich werden?
Auch wäre wichtig, wo das Unternehmen und der Kaufmann stehen, bodenständig, starkes Wachstum oder vielleicht angeknackst.
Darüber hinaus müsste man gucken, ob Verträge bestehen, die ein Geschäftspartner nicht auf eine GmbH übertragen würde...
Geht's eher um (vermeintliche) Steuervorteile, um die Haftungsbeschränkung, oder sollen vielleicht Beteiligungen möglich werden?
Auch wäre wichtig, wo das Unternehmen und der Kaufmann stehen, bodenständig, starkes Wachstum oder vielleicht angeknackst.
Darüber hinaus müsste man gucken, ob Verträge bestehen, die ein Geschäftspartner nicht auf eine GmbH übertragen würde...
Re: Starken Einzelunternehmen e.K. zu GmbH umwandeln
Vielleicht wäre ja eine atypische stille Gesellschaft interessant, d.h. eine e.K. verpackt in einer GmbH.
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Re: Starken Einzelunternehmen e.K. zu GmbH umwandeln
Warum sollte ein „starkes Einzelunternehmen“ eine Besonderheit sein ? Besonderheiten wären, wenn ein Grundstück vorhanden wäre. Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten, 1. die Umwandlung von eK in GmbH was oft die Aufwändigere und teure Version ist da je nach Registergericht ein Wertgutachten nötig wird.
2. Möglichkeit, die Gründung einer GmbH mit nachträglicher Einbringung des eK zum Buchwert. (Was oft die günstigere und schnellere Lösung ist)
Je nach Bedarf bietet sich dabei dann ggf. direkt eine Holdingstruktur an um später zusätzliche Kosten vermeiden zu können.
Das aber jetzt so ganz kurz. Gar keine Möglichkeit ist übrigens die Schließung und gleichzeitige Gründung einer GmbH was steuerlich einer Totalkatastrophe gleich kommt.
Schönen Abend
2. Möglichkeit, die Gründung einer GmbH mit nachträglicher Einbringung des eK zum Buchwert. (Was oft die günstigere und schnellere Lösung ist)
Je nach Bedarf bietet sich dabei dann ggf. direkt eine Holdingstruktur an um später zusätzliche Kosten vermeiden zu können.
Das aber jetzt so ganz kurz. Gar keine Möglichkeit ist übrigens die Schließung und gleichzeitige Gründung einer GmbH was steuerlich einer Totalkatastrophe gleich kommt.
Schönen Abend
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