Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Gould
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Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Hallo liebe Leute,

bei mir gibt es einen kuriosen Fall eines Schweizer Kunden.

Der Kunde hat in meinem Ebay Shop im Sommer 2020 einen Artikel gekauft, den er an eine deutsche Adresse senden ließ.
Die Daten wurden automatisch nach JTL WAWI übertragen .
Damals ist mir nicht aufgefallen, daß er bei Ebay nicht die Schweiz als Wohnort angab sondern seine Schweizer Adresse und als Länderangabe Deutschland.
Dadurch wurde auch die MWST ausgewiesen und natürlich die reduzierten Versandkosten da es ja nach Deutschland ging.Für mich war es einfach ein Versand
der schnell abgewickelt wurde und irgendwo nach Deutschland ging.
Nun nach 3 Jahren erhalte ich einen Brief indem er die MWST zurückfordert mit Angabe einer Kontonummer.
Er hat auch die Rechnung vom deutschen Zoll abstempeln lassen.
Um sicher zu gehen telefoniere ich mit dem Ebay Support, der mir sagte, daß ich damit garnichts zu tun hätte.
Wenn der Kunde MWST zurückfordert muß er das über Ebay machen:
Ebay Hilfe> Suche Steuern> Steuern auf eBay-Verkäufe zahlen> Anfordern einer Umsatzsteuer-Rückerstattung
Das sollte der Kunde ausfüllen und an Ebay senden.
Meiner Meinung nach bezieht sich das aber nur auf Steuern, die von den Plattformen für das jeweilige Land wie zB UK eingezogen werden müssen.
In meinem Fall habe ja ich die MWST erhalten.
Nun habe ich also meinen Steuerberater angesprochen. Der ist mit speziellen Online Aktionen nicht wirklich firm
behauptet aber, daß man vom Finanzamt ein Formular anfordern kann um die an das Finanzamt gezahlte MWST
zurückzuerhalten bzw zu klären ob der Kunde ein Anrecht hat die MWST zurückzuerhalten.
Kunden die an der Schweizer Grenze einkaufen und Ware in die Schweiz bringen haben scheinbar 4 Jahre Anrecht auf diese Erstattung,
die übrigens vom deutschen Steuerzahler gezahlt wird.
Es geht nur um € 9,-- . Mir geht es eigentlich nur darum zu ergründen ob der Kunde eine neue Abzockmethode gefunden hat
um MWST doppelt zu kassieren. Einmal vom Verkäufer, der sich damit keinen Aufwand macht und einmal von Ebay
wenn das mit der Beantragung dort stimmt. Stutzig machte mich halt, daß er Deutschland als Land angegeben hat
was natürlich auch einfach nur ein Flüchtigkeitsfehler gewesen sein könnte.
Zu guter Letzt schreibt er noch daß er mir schließlich eine Gute Bewertung bei Ebay und Google geben möchte,
was natürlich soviel heiß wie - Wenn Du nicht spurst gibt es eine negative Bewertung. Nun ja bei Ebay ist es wohl zu spät...

Mich würde mal Eure Meinung bzw Erfahrung bzw Empfehlung interessieren.

Vielen Dank und Viele Grüße von Gould :-)


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roman
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Über Ebay kann er keine Erstattung bekommen, da Ebay nur in einigen wenigen Spezialfällen die Steuer einbehält und selbst abführt. Und das trifft hier nicht zu, wie Du schon richtig angemerkt hast.

Es ist anzunehmen dass der Ebay-Support gar nicht wirklich verstanden hat um was es geht, denn das ist einfach kein Thema für Ebay, da das nur ein Thema zwischen Verkäufer und Käufer ist.

In der Praxis bekommt man diese nachträgliche Erstattung von den meisten Verkäufer NICHT, auch nicht wenn es wenige Tage/Wochen nach dem Kauf war.
Denn die meisten Onlinehändler haben gar keinen Prozess dafür, zu umständlich, Unkenntnis, Risiko einer Manipulation etc.

Ich würde mal behaupten dass es auch gar keinen Rechtsanspruch dafür gibt, sondern dass es bloß Entgegenkommen des Verkäufers ist wenn er in solchen Fällen mitspielt und erstattet.
Natürlich gibt es Händler in den entsprechenden Regionen/Sortimenten mit viel Non-EU-Käufern, die sowas anbieten "müssen" um konkurrenzfähig zu sein (da viele einschlägige potentielle Käufer), aber das trifft bei Dir sicherlich nicht zu.

Wenn einer nach 3 Jahren kommt ... naja, was soll man da sagen?
Hier zu recherchieren ob man das überhaupt noch finanztechnisch sauber hinbekommt kostet weit mehr als das ganze Wert ist.

Vorschlag: Brief in die Rundablage. Fertig.
fuzzy
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Eine Verpflichtung für den Verkäufer, die Steuer zurückzuerstatten, gibt es nicht.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen (z.B. muss die Rechnung auf die im Ausweisdokument des Schweizers angegebene Adresse ausgestellt worden sein) und der Schweizer das vom Zoll abgestempelte Originaldokument per Briefpost zugeschickt hat, steht einer Rechnungskorrektur aber IMO nichts im Wege. Lohnen tut sich das bei 9 EUR für niemanden, ein großes Drama ist es aber auch nicht.
iceman41
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Wenn er den Artikel an eine deutsche Adresse hat senden lassen bist du doch eh raus ? Die Lieferadresse ist doch maßgeblich.

Ansonsten halte ich es auf Ebay sehr einfach. Ebay Preise sind Endpreise, wenn einer aus einem Drittland kauft ist das sein Nettopreis. Die 19% sind meins.
Bisher 0,0 Probleme.
Roemer
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

fuzzy hat geschrieben: 21. Jul 2023 04:04 Eine Verpflichtung für den Verkäufer, die Steuer zurückzuerstatten, gibt es nicht.
So ist es. Das muß der Käufer vor Kauf vereinbaren. Gegen eine üppige Aufwandsentschädigung kann der Verkäufer es natürlich nachträglich machen :-)

Das ganze hat mit ebay nix zutun.
regalboy
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Sehr geehrter Kunde,
da unsere Jahressteuererklärung für das 3 Jahre zurück liegende Jahr 2020 bereits seit 2 Jahren abgeschlossen ist können wir Ihrem Wunsch leider nicht mehr nachkommen.
Wir empfehlen Ihnen, bei Ebay in Ihren Kundendaten anstatt "Deutschland" Ihr richtiges Heimatland "Schweiz" anzugeben, damit mit dann richtiger Länderangabe die Verkäufer ggf. direkt eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen können.
So liegt der schwarze Peter wieder beim Kunden.
user
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Gould hat geschrieben: 21. Jul 2023 00:14Es geht nur um € 9,-- . Mir geht es eigentlich nur darum zu ergründen ob der Kunde eine neue Abzockmethode gefunden hat
So viel Freizeit hätte ich auch mal gerne.
Gould hat geschrieben: 21. Jul 2023 00:14Nun nach 3 Jahren erhalte ich einen Brief indem er die MWST zurückfordert mit Angabe einer Kontonummer.
Ab in die runde Ablage und wieder sinnvollen Themen widmen.
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hkhk
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

abgesehen davon, dass auch ich die mail ignorieren würde, würde mich vom TE interessieren, ob denn die Ware adressiert nach Deutschland tatsächlich in der Schweiz angekommen ist ohne dass die Post eine Nachberechnung veranlasst hat?
new100
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Wenn eine deutsche Lieferadresse, bis du eh schon raus !
Du darfst hier keine MwSt erstatten. Punkt !

Zu Ebay.
Jede Anfrage die hier kommt, schmettere ich ab. Ich muss ja auch die Gebühren für den vollen Kaufpreis zahlen.
Dann soll Kunde, nennen wir ihn ,,Herr bequem" sich eben über die Webseite melden. Wir haben das ständig mit Kunden aus nicht EU
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aaha
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Selbst, wenn der Käufer als Rechnungsland CH angegeben hätte, hätten Ausfuhr der Ware und Einreichung der abgestempelten Originalrechnung innerhalb von 3 Monaten geschehen müssen, soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe vom letzten Mal.
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koshop
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Ne, die drei Monatsfrist gilt nur für die Ausfuhr nicht für die Erstattung.
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Unternehmern an Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU). Man spricht vom „Export über den Ladentisch“. Die Steuerbefreiung wird dem Unternehmer gewährt, wenn
  • der Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist,
  • die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen und
  • der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer 50 Euro übersteigt.
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2
regalboy
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

new100 hat geschrieben: 21. Jul 2023 10:43 Wenn eine deutsche Lieferadresse, bis du eh schon raus !
Du darfst hier keine MwSt erstatten. Punkt !
...
Wie kommst du zu dieser pauschalen falschen Behauptung?

Selbstverständlich gibt es übliche Fälle, in denen die Erstattung erfolgt.
Nicht nur bei deutscher Lieferanschrift, sondern auch wenn der Ausländer selbst abholt / selbst abholen lässt.

Wie hier angesprochen der Ausfuhrnachweis, innergemeinschaftliche Lieferung, Lieferung an Streitkräfte, etc..
iceman41
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

https://www.mypaketshop.com/mehrwertste ... nd-online/

Wie bekomme ich das Geld?

Wenn Sie bei einem Online-Händler Ihre Ware bestellt haben, dann ist auch der für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Dazu senden Sie ihm die Rechnung mit dem Zollstempel zurück. Der Händler erstellt Ihnen eine neue Rechnung ohne Mehrwertsteuer und sendet sie Ihnen zu. Die Mehrwertsteuer überweist er Ihnen. In den meisten Fällen erhebt er dafür eine kleine Gebühr.

Ist der Händler verpflichtet, mir die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten?

Nein, das ist er nicht. Es ist ein reines Service-Angebot des Online-Shops. Natürlich macht er dadurch seine Preise attraktiver für seine Schweizer Kunden, da sie 7 bzw. 19 Prozent (bis 31.12.20 nur 5 bzw. 16 Prozent) weniger zahlen müssen. Fragen Sie im Zweifelsfall vorher beim Online-Händler nach, ob er Ihnen die Mehrwertsteuer zurückerstattet.
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aaha
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Was die Wenigsten wissen: Es gibt hierfür ein vereinfachtes Verfahren, mit welchem keine Korrekturrechnung und neue Rechnung nötig sind. Deshalb der Originalstempel des Deutschen Zolls. Hieraufhin kann bereits die Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgen, was wiederum den Aufwand im Handelsbetrieb erheblich (?) minimiert. Siehe:
vereinfachtes Verfahren MwSt-Erstattung nach Ausfuhr.jpeg
Hatte mir mein StB mal rauskopiert gehabt.
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Woody-HH
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Bitte auch beachten dass nach § 6 Abs. 3a UStG die MwSt. nicht erstattet werden darf, wenn es sich um Ausrüstung für nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge handelt. Fahrzeuge im Sinne der Regelung sind auch Luft- und Wasserfahrzeuge.
roman
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

aaha hat geschrieben: 21. Jul 2023 13:31 Was die Wenigsten wissen: Es gibt hierfür ein vereinfachtes Verfahren, mit welchem keine Korrekturrechnung und neue Rechnung nötig sind.
Was aber wiederum stark vom Workflow des Betriebs abhängt.

Je nachdem wie man seine Fakturierung/Buchhaltung organisiert hat, werden viele Betriebe (sofern sie erstatten wollen) in solchen Fällen um eine Storno-Rechnung und Neu-Rechnung nicht herumkommen, einfach weil sie das anders gar nicht abbilden können.

Von daher sehe ich hier nur beschränkt eine tatsächliche Vereinfachung.
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aaha
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

roman hat geschrieben: 21. Jul 2023 14:03
aaha hat geschrieben: 21. Jul 2023 13:31 Was die Wenigsten wissen: Es gibt hierfür ein vereinfachtes Verfahren, mit welchem keine Korrekturrechnung und neue Rechnung nötig sind.
Was aber wiederum stark vom Workflow des Betriebs abhängt.

Je nachdem wie man seine Fakturierung/Buchhaltung organisiert hat, werden viele Betriebe (sofern sie erstatten wollen) in solchen Fällen um eine Storno-Rechnung und Neu-Rechnung nicht herumkommen, einfach weil sie das anders gar nicht abbilden können.

Von daher sehe ich hier nur beschränkt eine tatsächliche Vereinfachung.
Da hast du Recht; die Meisten machen es sich in der Tat komplizierter, als es zu sein bräuchte: Derart eingereichte, gestempelte Rechnungen erhalten handschriftlichen Vermerk "Mehrwertsteuer ([Betrag]) per [genutzte Zahlungsart] erstattet am [Datum]", werden von der Sachbearbeitung unterzeichnet, gehen dann als Zahlungs- (also Erstattungs-)belege in die Buchhaltung und werden dann - ggf. zusammen mit den Anschreiben der Kundschaft - in einem gesonderten Ordner physisch archiviert. Feddisch.
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Woody-HH
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

O mein Gott - ich soll Papierbelege verarbeiten und archivieren? Rechnung in der Software anklicken -> "Gutschrift", drucken (und damit archivieren). Rechnung nochmal anklicken -> Kopie erstellen. In der Kopie den MwSt.-Schlüssel ändern, drucken (+ archivieren).
Fertig.
In der Zeit bin ich nichtmal vom Schreibtisch zur Ablage gelaufen.
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aaha
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Woody-HH hat geschrieben: 21. Jul 2023 15:57 O mein Gott - ich soll Papierbelege verarbeiten und archivieren?
Wenn du solche Erstattungen tatsächlich machst, musst du den eingescannten und original abgestempelten Beleg sowieso physisch archivieren, da dies in diesem Fall dein einziger offizieller Ausfuhrnachweis ist, ohne den du nicht steuerfrei verkaufen darfst.
Also: Warum ohne Not zusätzliche Belege generieren?
Gould
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Re: Schweizer Kunde möchte nach 3 Jahren MWST Erstattung

Hallo liebe Leute,

da hab ich ja was losgetreten.
Vielen Dank für das zahlreiche Feedback.

Ich habe zu diesem Thema mit der Zentrale Auskunft Zoll für Gewerbe in Dresden
telefoniert.

Letztendlich hat er mich an das Finanzamt verwiesen, da sie mit der
MWST nichts zu tun haben. Ich war am überlegen ob ich zu einzelnen Antworten
kurze Statements abgebe, was ich aber nicht tun werde.
Mittlerweile glaube ich nicht mehr an ein böswilliges sondern eher
schlampiges Verhalten des Käufers, denn wie ich sehe ist die zurückgesendete
abgestempelte Rechnung sogar der Originalbeleg gewesen.
Ich werde am Montag mit dem Finanzamt telefonieren um einmal deren Aussage zu hören.
Sollte deren Auskunft in die Richtung gehen, daß die Forderung berechtigt ist werde ich
die MWST erstatten.

Nochmals Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich werde hier am Montag auch kurz über die Antwort des Finanzamtes berichten
und den Fall damit abschliessen.

Viele Grüße Euer Gould
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