@daytrader
Da gibts aber wieder eine ganze Latte an Ausnahmen.
Gefühlsmäßig würde ich sagen dass hier eine dieser Ausnahmen schlagend wird, und der Umsatz in Deutschland zumindest steuerbar (möglicherweise aus steuerpflichtig) wird.
Ich kenne das von Bauleistungen die ausländische (meist grenznahe) Handwerksfirmen hier in der Gegend öfters für Privatpersonen verrichten. Hier sollte regelmäßig die im Baustellenland gültige MwSt zur Anwendung kommen (daher Registrierung des ausländischen Unternehmers beim Finanzamt im Baustellenland). In der Praxis allerdings darf man sich überraschend lassen wie der Unternehmer abrechnet (ein kleiner Handwerksbetrieb ist halt auch nicht "heiß" darauf sich in einem fremden Land registrieren zu müssen ... so wie wir Onlinehändler ja auch Lieferschwellen möglichst vermeiden woll[t]en).
Ich schreibe deswegen steuerbar, und nicht steuerpflichtig, da ich nicht ausschließen kann dass es möglicherweise irgendwelche Sonderregelungen (irgendwelche Kleinunternehmergeschichten?) gibt, die es doch wieder legalisieren hier keine MwSt anzusetzen. Wie wir alle wissen ist das grenzüberschreitende Steuerrecht ein riesiges und intransparentes Minenfeld.
daytrader hat geschrieben: ↑15. Jul 2021 12:00
Aber als Verbraucher sollte es mir egal sein, ob er Steuern ausweist oder nicht, das dies sein Problem ist im Falle einer Prüfung, oder?
Also wenn ich als Konsument eine Rechnung bekomme, darf ich davon ausgehen dass der Lieferant hier steuerlich korrekt abgerechnet hat. Es scheint unrealistisch dass man einen Konsumenten hier Prüfpflichten umhängen kann, der er nur durch kostspielige Prüfung durch einen Steuerberater nachkommen könnte. Da würde ich mir keinen Kopf machen. Vor allem da es hier ja wohl nicht um riesige Summen ging.
PS: Falls Dir der Lieferant deutsche MwSt ausgewiesen hätten, wäre diese mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Vorsteuerabzug (den Du ohnehin nicht beabchsichtigt hast) berechtigt gewesen.