Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

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Ralf
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

vintage-seller hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Es wird Zeit, dass meine FAQ Kleinunternehmer fertig wird ..
Wann ?
Hätte eigentlich schon fertig sein sollen. Und fachlich überprüft wurde auch schon. Ich hoffe, dass es bald so weit sein wird.
Es gibt ein gutes Buch zu dem Thema : Andre`Dathe : Die Kleinunternehmer-Regelung
Hoffentlich geht daraus klar und deutlich hervor, dass der Kleinunternehmer die USt einnimmt und nicht abführen muss. Und dass man auch als Kleinunternehmer im letzten Jahr praktisch unbegrenzten Umsatz machen kann.
Aber ich vermute mal, die FAQ von Ralf - aus der Praxis eines Versandhändlers sind sehr hilfreich.
Das hoffe ich.
Denn der Wissensstand über die Kleinunternehmer Regelung beim FA und bei diversen IHK ist ------ ausbaufähig----!!
Leider.


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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

Nicht nur Kleinunternehmer.... ist halt wie immer, von IHK zu IHK, von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich.... ist wahrscheinlich so wie bei den Anwälten. Ich geh auch nicht zum Scheidungsanwalt, wenn ich mich über Bildrechte informieren will.... Aber Anwalt nennen sich alle. Aber beim Finanzamt schimpfen Sie drüber. Das ist desöfteren ganz schön "unfair" ;-)
Jogi2543
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

Mir kommen echt die Tränen... ich fühl mich wie bei Asterix und Obelix im verrückten Haus.

Da hab ich doch Anfang September (versucht) eine Ust ID zu beantragen. FA meinte ok, wird aufgenommen und nach Saarlouis weitergeleitet. Soll ca. 2 Wochen dauern dann bekommt man Bescheid.

Heute beim FA angerufen und mal nach dem Stand der Dinge gefragt... "Ust ID? Das dauert mehrere Monate!"

Ok, dann in Saarlouis angerufen..."ja, haben Sie denn ein Sondersignal?"....Ähh, watt? (Erklärungsversuche beiderseits)

Dann stand fest: die haben keine Daten von uns.

Wieder aufm FA angerufen, zig Mal verbunden bis eine dran war die Ahnung heuchelte. Diesmal doch wieder die Auskunft: dauert 2 Wochen, wurde bereits weitergeleitet, blah blah....
Da sie sich aber nicht sicher war immer wieder im Hintergrund geflüstert bis es hieß: Ich verbinde Sie mal weiter!

Und da is grad niemand erreichbar! (-o (-o (-o


Ich werde wahnsinnig :twisted:
Zuletzt geändert von Jogi2543 am 27. Okt 2009 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
Jogi2543
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

Um eine USt. ID zu beantragen brauchst Du Dein Finanzamt ja auch nicht zu belästigen... z-)

Das geht online: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... 4context=0

Geht ganz fix. :daumenhoch:
Jogi2543
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

Ehrengast hat geschrieben:Um eine USt. ID zu beantragen brauchst Du Dein Finanzamt ja auch nicht zu belästigen... z-)

Das geht online: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... 4context=0

Geht ganz fix. :daumenhoch:

MÖÖÖP!!! Falsch!

Als Kleinunternehmer brauchst Du erstmal nen Wisch vom Finanzamt.
Das is ja das Problem.
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

Jogi2543 hat geschrieben:MÖÖÖP!!! Falsch!

Als Kleinunternehmer brauchst Du erstmal nen Wisch vom Finanzamt.
Das is ja das Problem.
Merkwürdiges Finanzamt.
Hier braucht man keinen Wisch. Einfach anrufen. Stuernummer angeben. Bisschen Tastarurgeklapper abwarten. Nach 3 oder 4 Tagen kommt die UStID aus Saarlouis per Post.
Ralf
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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fussel
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

Als ich noch Kleinunternehmer war und die Nummer brauchte ging dass auch ratzfatz.
Jogi2543
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Re: Kleinunternehmerregelung §19(1) vs ausländische UsSt.

al-k-seltzer hat geschrieben:
Jogi2543 hat geschrieben:MÖÖÖP!!! Falsch!

Als Kleinunternehmer brauchst Du erstmal nen Wisch vom Finanzamt.
Das is ja das Problem.
Merkwürdiges Finanzamt.
Hier braucht man keinen Wisch. Einfach anrufen. Stuernummer angeben. Bisschen Tastarurgeklapper abwarten. Nach 3 oder 4 Tagen kommt die UStID aus Saarlouis per Post.
Laut dem Ergebnis von : https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form ... 4context=0 benötigen wir einen Wisch vom Finanzamt (quasi als Begründung warum ein Kleinunternehmer eine Ust ID braucht).

Habe Anfang September genau das getan was Du oben beschrieben hast (Begründung: innergemeinschaftliche Lieferung/Erwerbsbesteuerung). Und da das so lange her ist, wollte ich einfach mal nachfragen was denn nun los is.
Wie schon geschrieben, unser FA hats im PC und (angeblich) auch beantragt bzw weitergeleitet und Saarlouis hat (angeblich) überhaupt nichts von uns (wenn nach St.Nr. gesucht wird).
Saarlouis will einen Unternehmerbescheid von unserem FA haben.

Das habe ich gerade unserem FA erzählt und die Dame meinte " Unternehmerbescheid? Was ist das?"
Ich habs Ihr dann erklärt und Sie stellt es aus und schickt es uns zu. Dann müssen bzw. können wir es selber in Saarlouis beantragen.

Wenn´s nicht so tragisch wär´wär´s schon wieder lustig!
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