Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

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Nadi

Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Hallo Ihr lieben,

ich habe eine Frage zu der sogenannten Kleinunternehmerregelung.

Eine Freundin von mir hat zum 1. September ein Unternehmen gegründet und beim FA die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Jetzt merkt Sie, daß sie bereits im November die 17.500 EUR überschreiten wird.

Muss sie das jetzt schon dem FA mitteilen oder einfach ab dem 01.01.2010 19% Ust abführen?

LG Nadi


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Löwe
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Lese einfach die FAQ zu diesem Thema. Oben angepinnt in diesem Unterforum. Da findest du die Antwort auf deine Frage.
...bissige Kommentare von mir sind naturbedingt...
Nadi

Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Hallo Löwe,

ja, die FAQ hatte ich schon gelesen. Dort entnehme ich, daß dann ab dem 01.01.2010 die Kleinunternehmerregelung wegfallen würde.


LG Nadi
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Löwe
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

:daumenhoch:
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diggerbarnes
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

...soll Deine Freundin nur zusehen dass die Lagerware noch in diesem Jahr verkauft wird, denn im nächsten Jahr muss Sie dann USt ausweisen bei Waren bei denen keine Vorsteuer geltend gemacht wurde.

Viele Grüsse
chris
Ralf
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Der Beginn im laufenden Jahr und was bei Überschreitung der anteiligen Umsatzgrenze zu passieren hat, ist nicht so einfach.
Nadi hat geschrieben:Eine Freundin von mir hat zum 1. September ein Unternehmen gegründet und beim FA die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

Jetzt merkt Sie, daß sie bereits im November die 17.500 EUR überschreiten wird.

Muss sie das jetzt schon dem FA mitteilen oder einfach ab dem 01.01.2010 19% Ust abführen?
Start am 1.9. bedeutet, dass die Grenze bereits bei 4375 Euro erreicht ist (17500/4). Oder auf einen Monat bezogen knapp 1100 Euro. So oder so in 2010 kein Kleinunternehmerstatus mehr. Das ist aber gar nicht das Problem.

Bei diesen Zahlen würde ich davon ausgehen, dass das FA auch den Status für 2009 nicht anerkennen wird und zur nachträglichen Abgabe der USt auffordert. Es sei denn, man kann plausibel darlegen, dass für den Zeitraum von 1.9. bis Jahresende weniger als 4375 Umsatz geplant waren und sich erst nach Beginn der unternehmerischen Tätigkeit aus "heiterem Himmel" eine erhebliche Umsatzsteigerung ergeben hat. Halte ich aber mit den genannten Zahlen für aussichtslos.

Ich würde umgehend beim FA anfragen, wie die das sehen. Eine andere Entscheidung als die rückwirkende Normalversteuerung kann es aber m.E. nicht geben. Ist auch kein Beinbruch, wenn man das Geschäft nicht auf dem Einbehalt der 19% aufgebaut hat.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
Nadi

Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

d.h. bis 31.12. also raushauen was geht und ab 01.01. die 19% abführen (muss sie dann ja sowieso)?
Ralf
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Nadi hat geschrieben:d.h. bis 31.12. also raushauen was geht und ab 01.01. die 19% abführen (muss sie dann ja sowieso)?
Hast vermutlich meinen vorigen Beitrag noch nicht gelesen. Das FA wird m.E. auf nachträglicher Normalversteuerung bestehen. Dafür kann dann auch die Vorsteuer geltend gemacht werden. Falls von privat oder ohne ausgewiesenene USt gekauft wurde, kann Differenzbesteuerung erfolgen. Das ist dann aber eine Sache für den Steuerberater. Eine vorherige Beratung wäre ohnehin angebracht gewesen. 17.500 in weniger als 3 Monaten ist ja nicht gerade wenig.
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Nadi

Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Sorry, Ralf....hatte geschrieben, als Dein Beitrag kam.

Sie hatte eigentlich geplant, das ganze nur so nebenbei am Wochenende zu betreiben. Durch einige private Umstände hat sich dann doch ergeben, daß sie mehr Zeit hat. Und das es so gut läuft, hatte sie auch nicht erwartet.
Ralf
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Nadi hat geschrieben:Sie hatte eigentlich geplant, das ganze nur so nebenbei am Wochenende zu betreiben. Durch einige private Umstände hat sich dann doch ergeben, daß sie mehr Zeit hat. Und das es so gut läuft, hatte sie auch nicht erwartet.
Dann sollte es doch grundsätzlich kein Problem sein, rückwirkend zum Beginn so zu verfahren, wie es für 2010 sein muss. Aber ich würde an ihrer Stelle einen Steuerberater fragen, der sich mit der Kleinunternehmerregelgung auch wirklich auskennt.
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Löwe
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

...und halt dann die USt-Meldung machen
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degraf
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Re: Kleinerunternehmerregelung >17.500 EUR

Nadi hat geschrieben: Sie hatte eigentlich geplant, das ganze nur so nebenbei am Wochenende zu betreiben. Durch einige private Umstände hat sich dann doch ergeben, daß sie mehr Zeit hat.
Und dann >17500 Euro Umsatz in drei Monaten??
Respekt.
In drei Monaten ist es überhaupt schon sehr schwierig soviel traffic zu erzeugen.
Oder ist es ein "alter" Shop? Oder garkein Onlineshop? Oder hochpreisige Artikel?

Was mache ich falsch.... ? :gruebel: :wink:
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