Nein, denn der gesetztgeber schreibt nicht vor, dass du eine WAWI überhaupt nutzt , du kannst auch alles auf Papier machen! Aber du musst es halt zu jedem Zeit punkt (auch Rückwirkend) belegen können!
(dies ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Auskunft)
Inventur - zuviel Ware vorhanden
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