Hallo,
könnt ihr mir sagen, ob es stimmt, dass die Krankenkassen im Krankheitsfall mit den zb. 60% nicht nur den eigentlichen Lohn, sondern auch alle Nebenkosten erstatten?
Beispiel (fiktiv):
- 2.000,- Euro Lohn
- 1.000,- Euro Nebenkosten (Sozialversicherung, Krankenkasse,....)
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3.000 Euro gesamtere Lohnkosten für den Arbeitgeber
=> Krankenkasse erstattet 1.800 €?
Viele Grüße
Johannes
Höhe der Erstattung Krank der Krankenkassen inkl. Nebenkosten?
Re: Höhe der Erstattung Krank der Krankenkassen inkl. Nebenkosten?
https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html(1) Die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse erstatten den Arbeitgebern, die in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen, 80 Prozent
1. des für den in § 3 Abs. 1 und 2 und den in § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes bezeichneten Zeitraum an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen fortgezahlten Arbeitsentgelts,
2. der auf die Arbeitsentgelte nach der Nummer 1 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und die Arbeitgeberzuschüsse nach § 172a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Beitragszuschüsse nach § 257 des Fünften und nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__9.html(2) Die Satzung kann
1. die Höhe der Erstattung nach § 1 Abs. 1 beschränken und verschiedene Erstattungssätze, die 40 vom Hundert nicht unterschreiten, vorsehen,
2. eine pauschale Erstattung des von den Arbeitgebern zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für das nach § 18 des Mutterschutzgesetzes gezahlte Arbeitsentgelt vorsehen,
Also grundsätzlich werden die erstattet, außer die KV hat in ihrer Satzung etwas anderes festgelegt.
- KaterManfred
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Re: Höhe der Erstattung Krank der Krankenkassen inkl. Nebenkosten?
Hmmm ... bei meinem Lohnabrechnungsprogramm wird hier nur der Bruttolohn herangezogen. Auf Nachfrage als ich das, was André hier verlinkt hat vor längerer Zeit gefunden hatte, sagte die Mitarbeiterin des Lohnprogramms, es gäbe kaum noch Kassen (die könne sie an einer Hand abzählen), die das satzungsgemäß nicht ausgeschlossen hätten.
Hat da jemand von Euch weitere Infos dazu?
Hat da jemand von Euch weitere Infos dazu?
Re: Höhe der Erstattung Krank der Krankenkassen inkl. Nebenkosten?
Habe mir gerade die Satzungen der drei größten (Techniker, Barmer, DAK) angeschaut. Bei allen tatsächlich ausgeschlossen...
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