hallo
folgender Fall (Zahlen "erfunden")
Ich gebe Steuererklärung für 2020 ab.
Est 100.000 € - bezahle diese im Februar 2022. Hinweis seitens des FA dass sich die Gemeinde nochmal wegen Gewerbesteuer meldet.
Die 100.000€ Est enthalten 10.000€ Minderung wegen Gewerbesteueranrechnung. Die Gewerbesteuer beträgt aber 25.000€ für 2020. Die Gemeinde melde sich im April und verlangt jetzt nochmal 15.000 €.
Ich verweigere mit der Begründung: "Schon ans FA gegangen". Die Gemeinde antwortet "wir haben nichts mit dem Finanzamt zu tun", während das Finanzamt sich windet und sagt : "Zahlen Sie an die Gemeinde, und wir erstatten dann das Geld zurück".
Hatte zufällig das schon mal? Habe keine Lust Beträge doppelt zu zahlen...
Gewerbesteuer-Anrechnung
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Wenn die 25k stimmen dann hat das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung ein Fehler gemacht.
Einfach an die Gemeinde zahlen und gleichzeitig Einspruch gegen die Einkommenssteuererklärung machen das Zuwenig Gewerbesteuer angerechnet worden ist.
Einfach an die Gemeinde zahlen und gleichzeitig Einspruch gegen die Einkommenssteuererklärung machen das Zuwenig Gewerbesteuer angerechnet worden ist.
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Problem ist, dass der Est-Bescheid schon "durch" ist. Die Zahlen sind "Fantasie", es ist aber so, dass das Finanzamt nicht die gesamte geschuldete Gewerbesteuer angerechnet hat, sondern nur einen Bruchteil.
Sie müssten dass eigentlich automatisch machen.
[Edit: Danke für die Antwort. Ich schicke dem Finanzamt einen Brief. Die sollen dann machen. Letztendlich sitzen Unternehmer am längeren Hebel. Wir brauchen die nicht, die brauchen uns]
Sie müssten dass eigentlich automatisch machen.
[Edit: Danke für die Antwort. Ich schicke dem Finanzamt einen Brief. Die sollen dann machen. Letztendlich sitzen Unternehmer am längeren Hebel. Wir brauchen die nicht, die brauchen uns]
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Auf Basis dieser Grundannahme verhandel ich auch immer meine Steuersätze mit dem Finanzamt.
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
K.A. was die letzten beiden beitragen wollen, außer charakterliche Fehler kundtun. Gemeint ist, dass falls das ein Fehler des Finanzamtes ist, und dieser möglicherweise nicht korrigierbar ist, dann wird das für den deutschen Staat Konsequenzen haben.
Unternehmer sind hier nicht angebunden, sie müssen sich nicht sozial einbringen (z.b. auch durch freiwillige Einzahlungen in die Krankenkassen), sie müssen nicht ehrlich sein. Es ist so, dass Unternehmer den Staat stützen, nicht umgekehrt. Andere Staaten bringen die selben Leistungen deutlich günstiger und zuverlässiger.
Danke auch für die Antwort von "welpe" nochmal. Die anderen Beiden hatten nichts beizutragen, wie üblich.
Unternehmer sind hier nicht angebunden, sie müssen sich nicht sozial einbringen (z.b. auch durch freiwillige Einzahlungen in die Krankenkassen), sie müssen nicht ehrlich sein. Es ist so, dass Unternehmer den Staat stützen, nicht umgekehrt. Andere Staaten bringen die selben Leistungen deutlich günstiger und zuverlässiger.
Danke auch für die Antwort von "welpe" nochmal. Die anderen Beiden hatten nichts beizutragen, wie üblich.
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Auf Fehler eines Finanzamtes reagiert man, indem man gegen den Steuerbescheid formal Einspruch einlegt und das fristgerecht. Das sollte allen Konzernlenkern bekannt sein.
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Wir wissen nicht ob es ein Fehler des Finanzamtes ist. Es geht um die Abrechnung. An wen geht das Geld, und ob verrechnet wird. Die Frau vom Finanzamt meinte "ja" (habe dort angerufen), der Kerl von der Stadt meinte "ne, wir haben mit denen nichts am Hut". Es geht also NICHT um FA hat Fehler gemacht, sondern "verrechnen die oder nicht" ?
Lern lesen, und dann entblocke ich dich nochmal, und arbeite an deinem Sozialverhalten und deiner Persönlichkeit.
Lern lesen, und dann entblocke ich dich nochmal, und arbeite an deinem Sozialverhalten und deiner Persönlichkeit.
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Die anrechenbare Gewerbesteuer muss man ja selbst in seiner Einkommensteuererklärung unter "Zusätzliche Angaben nach Paragraph 35" deklarieren.
Wenn du das nicht gemacht hast, dann liegt der Fehler ja zunächst eigentlich bei dir. Wenn das Finanzamt von deinen Angaben abweicht, dann musst du Einspruch einlegen. Meistens unterliegt der Einkommensteuerbescheid bei Unternehmern sowieso dem Vorbehalt der Nachprüfung. Solange kannst du auch zu deinen Gunsten korrigieren.
Grundsätzlich dürfte der Weg "Korrektur der EKST Erklärung" der richtige sein. Du schuldest die Gewerbesteuer der Gemeinde und die EKST dem Finanzamt. Das sind zwei Baustellen. Du kannst ja auch nicht der Gemeinde sagen, sie soll sich das Geld für die Müllgebühren bei irgendeiner anderen Behörde holen von der du zufällig noch Geld erstattet bekommst.
Wenn du das nicht gemacht hast, dann liegt der Fehler ja zunächst eigentlich bei dir. Wenn das Finanzamt von deinen Angaben abweicht, dann musst du Einspruch einlegen. Meistens unterliegt der Einkommensteuerbescheid bei Unternehmern sowieso dem Vorbehalt der Nachprüfung. Solange kannst du auch zu deinen Gunsten korrigieren.
Grundsätzlich dürfte der Weg "Korrektur der EKST Erklärung" der richtige sein. Du schuldest die Gewerbesteuer der Gemeinde und die EKST dem Finanzamt. Das sind zwei Baustellen. Du kannst ja auch nicht der Gemeinde sagen, sie soll sich das Geld für die Müllgebühren bei irgendeiner anderen Behörde holen von der du zufällig noch Geld erstattet bekommst.
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Danke für die Antwort. Ich habe im Internet gelesen, dass falls ein Mehrbetrag anfällt bei der Gewerbesteuer, dieses Geld vom Finanzamt der Gemeinde erstattet wird. Insgesamt werde ich es mir einfach machen, wie von dir beschrieben, und einfach den § 164 AO nutzen, und alles korrigieren. Der Fehler liegt offensichtlich beim Finanzamt. Ich habe alles richtig eingetragen.
Dies ist der beste Tipp bisher (AO 164 nutzen) und dann ist auch egal "wer Schuld" hat, und "wer an wen zahlt". Damit ist die Sache eigentlich auch "zu".
Dies ist der beste Tipp bisher (AO 164 nutzen) und dann ist auch egal "wer Schuld" hat, und "wer an wen zahlt". Damit ist die Sache eigentlich auch "zu".
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Wenn es in so einem Fall z.B. mal finanziell eng wird, weil man nicht beide Steuern gleichzeitig stemmen kann, dann beantragt man zusätzlich eine Steuerstundung. Man schildert den Fall und erklärt, dass die Steuerzahlung durch die Erstattung gesichert ist. Das wird dann normalerweise auch genehmigt.
Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Es ist kein Problem des Geldes, es ist ein Gerechtigkeitsproblem. Das Geld dass ich "schulde", bewegt sich ungefähr bei einem Tagesumsatz.
Ich bin verärgert, dass ich immer pünktlich alles zahle, ehrlich bin, nicht noch nebenbei irgendwie noch "schwarz" verkaufe (wie praktisch alle meine Konkurrenten), als Dankeschön vom Staat seit 20 Jahren grundlos verfolgt werde (mit zig Verfahren wegen Steuerhinterziehung etc die immer eingestellt werden, bzw. ich bekomme auch noch Geld zurück), während der Corona-Zeit einfach normal weitergemacht habe, ohne irgendwelche Hilfen in Anspruch zu nehmen oder ähnliches, und auch noch so "blöd" bin in die freiwillige GRV einzuzahlen (der Betrag für 2022 ist gerade auf "0" zusammengestrichen worden).
Als Dankeschön machen die Fehler und ich soll einfach nochmal ein Steueraufschlag von 40 % zahlen weil die blöd sind.
Ich bin verärgert, dass ich immer pünktlich alles zahle, ehrlich bin, nicht noch nebenbei irgendwie noch "schwarz" verkaufe (wie praktisch alle meine Konkurrenten), als Dankeschön vom Staat seit 20 Jahren grundlos verfolgt werde (mit zig Verfahren wegen Steuerhinterziehung etc die immer eingestellt werden, bzw. ich bekomme auch noch Geld zurück), während der Corona-Zeit einfach normal weitergemacht habe, ohne irgendwelche Hilfen in Anspruch zu nehmen oder ähnliches, und auch noch so "blöd" bin in die freiwillige GRV einzuzahlen (der Betrag für 2022 ist gerade auf "0" zusammengestrichen worden).
Als Dankeschön machen die Fehler und ich soll einfach nochmal ein Steueraufschlag von 40 % zahlen weil die blöd sind.
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Re: Gewerbesteuer-Anrechnung
Der Themenstarter hat mich um Schließung des Beitrages gebeten.
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