Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
al-k-seltzer
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Re: Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

pille hat geschrieben:Beim FA und manchen Behörden zählt man mit mehreren Einzelfirmen als "Eine".
Dewegen meine ich auch, dass hier der § 181 BGB gilt: Keine Geschäfte mit sich selbst bei Personengesellschaften. Anders bei Kapitalgesellschaften.
Ansonsten wäre es ja nicht erforderlich, dass sich der GGF von den Vorschriften des § 181 befreien lässt.


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regalboy
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Re: Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein Einzelunternehmen hat und mit einer anderen Person zusammen eine GbR?
al-k-seltzer
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Re: Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

regalboy hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein Einzelunternehmen hat und mit einer anderen Person zusammen eine GbR?
Man haftet bei beiden Unternehmungen auch mit seinem privaten Vermögen.
Wenn nun jemand 3 Unternehmungen hat und sich selbst Rechnungen schreibt, wie sieht es denn dann aus, wenn er nicht zahlt?
Schreibt der sich selbst einen Mahnbescheid, oder zerrt sich vielleicht selbst vor den Kadi?
Oder, wie sieht es aus, wenn eine Unternehmung Pleite geht? Haftet er dann nur zu einem Drittel?
Hier steht auch noch was. http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstkontrahierung
Von daher glaube ich nicht, dass es zulässig ist, mit sich selbst Geschäfte zu machen.
Ist natürlich nur meine Meinung. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Wäre vielleicht auch für sun-sky_de interessant, denn er hatte geschrieben:
Ja klar geht das. Machen wir auch schon seit Jahren. Aber die Rechnungen immer ohne MwSt.!
Würde mich mal interessieren, was das Finanzamt dazu sagt.
Tony
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Re: Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

@al-k-seltzer

Das von Dir hier viel zitierte Kontrahierungsverbot greift hier meines Erachtens nicht - es geht in dem § ja nur um Vertreter. Und dann auch noch mit Ausnahmen:
Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.
al-k-seltzer
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Re: Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

Eben. Er ist Vertreter des Unternehmens/Firma.
Eine Verbindlichkeit kann ja nur gegenüber einem Dritten bestehen (Z.B. Lieferanten). Diese soll erfüllt werden. Dann darf er ja.
Und wie gesagt, wie sollte das sonst mit der Haftung laufen?
Würde mich da tatsächlich mal beim Steuerberater schlau machen.
tanny
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Re: Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

al-k-seltzer hat geschrieben:Wäre vielleicht auch für sun-sky_de interessant, denn er hatte geschrieben:
Ja klar geht das. Machen wir auch schon seit Jahren. Aber die Rechnungen immer ohne MwSt.!
Würde mich mal interessieren, was das Finanzamt dazu sagt.
Nichts, was sollen die sagen? Ich mache das seit 15 Jahren und ich wurde/werde sehr regelmäßig vom FA beglückt (Prüfung).
Ich darf natürlich keine Firma eröffnen die dann nur/ausschließlich mit einer anderen meiner Firmen Geschäfte macht. Das könnte Probleme geben...
jos
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Re: Geschäfte mit sich selbst - mehrere Gewerbescheine

regalboy hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein Einzelunternehmen hat und mit einer anderen Person zusammen eine GbR?
Das ist problemlos möglich.
Ich selber bin Gesellschafter in 2 GbR und bin Einzelunternehmer.
Das sind steuerlich alles einzelne Unternehmen, jedes hat eine eigene Steuernummer und Umsatzsteuer-ID und die machen natürlich auch Geschäfte untereinander (Teilvermietung Lager, Mitnutzung Webserver usw.)

Man kann übrigens auch z.B. Gesellschafter in einer GbR sein und gleichzeitig ein Einzelunternehmen, welches umsatzsteuerlich als Kleinunternehmen behandelt wird.
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