ich habe ein paar unklare Punkte und hoffe, ich stoße hier auf jemanden, der sich damit auskennt...
Ich gebe mit jemandem, der aus Österreich kommt, gemeinsam Seminare. Dabei ist es so, dass wir uns die Einnahmen 50/50 teilen.
Seminare, die in Österreich stattfinden, berechnet er den Teilnehmern mit 20 % Mwst, Seminare die in Deutschland stattfinden, berechne ich den Teilnehmern mit 19 % Mwst.
Gegenseitige Rechnungen schreiben wir uns aufgrund der Mwst gar nicht, weil weder ich 19 % zu verschenken habe noch er 20 %.
Mittels Ust-Id-Nr. mehrwertsteuerfreie Rechnungen zu schreiben geht ja nicht, das geht m. W. ja nur mit Warenlieferung...
Nun ist das Verhältnis zw. Deutschland und Österreich aber nicht immer ausgewogen. Im Moment sind mehr Seminare in Österreich, so dass er mehr Einnahmen in seiner Buchhaltung hat als er ja wirklich hat, weil ich ja die andere Hälfte habe.
In anderen Jahren, wo mehr Einkünfte in Deutschland sind, habe ich das Problem umgekehrt, dass ich mehr Einnahmen in meiner Buchhaltung als auf meinem Konto habe.
Rechnungen an Österreicher ausstellen kann ich zum Ausgleich nicht, weil ich mir sonst eine österr. Steuernummer besorgen müsste und auch in Österreich noch Steuererklärungen abgeben müsste, womit ich mich viel zu wenig auskenne - umgekehrt er nicht in Deutschland, weil er sich sonst eine deutsche Steuernummer besorgen müsste.
Die Mwst muss ja in dem Land erhoben werden, in dem die Leistung statt findet.
Wenn ich keine offiziellen Einnahmen aus Seminaren in Österreich habe, kann ich z. B. auch keine österr. Hotelrechnungen bei mir buchen, es können also nicht mal alle Ausgaben dazu abgesetzt werden.
Er wird meine Übernachtungs-Ausgaben nicht absetzen können, wenn er keine Rechnung von mir hat.
Das ganze ist irgendwie so verworren und kompliziert und sicher hab ich auch hier und da den ein oder anderen Denkfehler drin - aber ich weiß wirklich nicht, wie wir das fair lösen können ohne an einer Stelle doppelte Mwst zu verschenken...
Kennt sich hier jemand mit so komplizierten Dingen aus?
Frage zu UST Deutschland / Österreich
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Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Woher hast Du die Information?Mittels Ust-Id-Nr. mehrwertsteuerfreie Rechnungen zu schreiben geht ja nicht, das geht m. W. ja nur mit Warenlieferung...
Dann darf Dir Ebay oder Amazon auch keine MwSt-freie Rechnung aus dem Ausland schicken, ist ja keine Warenlieferung...
http://www.hk24.de/share/hw_online/hw20 ... teuer.html
Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Habe ich alles schon hinter mir
In Deutschland wird Dir der Begriff §13b weiterhelfen.
In Österreich ist der Begriff Reverse Charge sehr gebräuchlich.
Damit kann man Leistungen - ähnlich wie Warenlieferungen per UID (Ust-ID ) - steuerfrei über Ländergrenzen hinweg fakturieren.
Ist aber nicht ganz das selbe, gehört in der UST-VA bzw. UST-E in unterschiedliche Spalten (bzw. gar nirgends) rein.
Man kann damit einen weiten Bogen an Dienstleistungen abdecken. Seminare vermutlich auch, aber das weiß ich - mangels Nutzen (bei mir ging es um klassische Dienstleistungen) - nicht. Über google findet man aber reichlich Infos.
Diese "Differenzfakturiererei" wie ihr sie macht, kenne ich auch sehr gut. Dass das vermutlich steuerlich nicht ganz einwandfrei ist (dafür kenne ich euren Laden aber zuwenig), weißt Du ja vermutlich.
Übrigens: Es ist weniger schwierig eine Steuernummer in AT+DE zu haben als man denkt.
In Deutschland wird Dir der Begriff §13b weiterhelfen.
In Österreich ist der Begriff Reverse Charge sehr gebräuchlich.
Damit kann man Leistungen - ähnlich wie Warenlieferungen per UID (Ust-ID ) - steuerfrei über Ländergrenzen hinweg fakturieren.
Ist aber nicht ganz das selbe, gehört in der UST-VA bzw. UST-E in unterschiedliche Spalten (bzw. gar nirgends) rein.
Man kann damit einen weiten Bogen an Dienstleistungen abdecken. Seminare vermutlich auch, aber das weiß ich - mangels Nutzen (bei mir ging es um klassische Dienstleistungen) - nicht. Über google findet man aber reichlich Infos.
Diese "Differenzfakturiererei" wie ihr sie macht, kenne ich auch sehr gut. Dass das vermutlich steuerlich nicht ganz einwandfrei ist (dafür kenne ich euren Laden aber zuwenig), weißt Du ja vermutlich.
Übrigens: Es ist weniger schwierig eine Steuernummer in AT+DE zu haben als man denkt.
Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Umsatzsteuerfreie Rechnungen (z.B. deutsche an österreichische Firma) geht auch bei Dienstleistungen. Guckst Du Details:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3a.html
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__3a.html
...bissige Kommentare von mir sind naturbedingt...
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Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Umsatzsteuerfreiheit hat nix, aber auch gar nix mit dem Ort der Leistung zu tun.
Bei unterrichtender Tätigkeit greift für die Umsatzsteuer § 3a Abs. 2 N.r 3. Damit wird festgstellt, welches Land das Recht auf die Umsatzsteuer hat.
Ob irgendein Umsatz dann steuerfrei ist, wird erst später geklärt.
Man müßte die Verhältnisse viel "tiefer" kennen, um da wirklich beraten zu können.
Aber umsatzsteuerlich greift für den Österreicher, der in D unterrichtet tatsächlich der § 13b.
Müßte man prüfen, ob es in Österreich eine ähnliche Regelung gibt.
Mir persönlich würde wohl eine Lösung gefallen, in der der "Leiter" die Rechnung komplett schreibt an die Teilnehmer, und der 2te Lehrer dem Leiter dann eine Rechnung. Und durch den 13b entfällt die umsatzsteuerliche Registrierung im Nachbarland. Wobei man dann für die Kleinigkeiten das Vergütungsverfahren für die Vorsteuer "an der Backe" hat. Aber das steht auf einem anderen Blatt....
Bei unterrichtender Tätigkeit greift für die Umsatzsteuer § 3a Abs. 2 N.r 3. Damit wird festgstellt, welches Land das Recht auf die Umsatzsteuer hat.
Ob irgendein Umsatz dann steuerfrei ist, wird erst später geklärt.
Man müßte die Verhältnisse viel "tiefer" kennen, um da wirklich beraten zu können.
Aber umsatzsteuerlich greift für den Österreicher, der in D unterrichtet tatsächlich der § 13b.
Müßte man prüfen, ob es in Österreich eine ähnliche Regelung gibt.
Mir persönlich würde wohl eine Lösung gefallen, in der der "Leiter" die Rechnung komplett schreibt an die Teilnehmer, und der 2te Lehrer dem Leiter dann eine Rechnung. Und durch den 13b entfällt die umsatzsteuerliche Registrierung im Nachbarland. Wobei man dann für die Kleinigkeiten das Vergütungsverfahren für die Vorsteuer "an der Backe" hat. Aber das steht auf einem anderen Blatt....
Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Danke an alle, die mir bisher hier geantwortet haben.
und in Österreich stattfindende Seminare berechnet er den Kunden und ich schreibe ihm eine Rechnung.
Die berechnete Leistung wäre z. B. "Durchführung von Seminaren" bzw. "Kfm. Tätigkeiten und Organisation Ihrer Seminare" oder ähnlich formuliert.
Ich bin nur nach wie vor unsicher wegen der Mwst - ich will nicht doppelte bezahlen, wenn ich in meiner Rechnung an ihn welche ausweisen muss bzw. umgekehrt.
Wenn das mwst-"frei" geht, muss dann auf beiden Seiten eine UST-Id.-Nr. vorhanden sein? Ich habe eine, er im Moment (noch) nicht.
Ich find das ganze Thema echt total kompliziert...
Genau so wäre es uns bevorzugt am liebsten - in Deutschland stattfindende Seminare berechne ich den Teilnehmern und er schreibt mir eine Rechnung,Dog-Toy hat geschrieben:Mir persönlich würde wohl eine Lösung gefallen, in der der "Leiter" die Rechnung komplett schreibt an die Teilnehmer, und der 2te Lehrer dem Leiter dann eine Rechnung.
und in Österreich stattfindende Seminare berechnet er den Kunden und ich schreibe ihm eine Rechnung.
Die berechnete Leistung wäre z. B. "Durchführung von Seminaren" bzw. "Kfm. Tätigkeiten und Organisation Ihrer Seminare" oder ähnlich formuliert.
Ich bin nur nach wie vor unsicher wegen der Mwst - ich will nicht doppelte bezahlen, wenn ich in meiner Rechnung an ihn welche ausweisen muss bzw. umgekehrt.
Wenn das mwst-"frei" geht, muss dann auf beiden Seiten eine UST-Id.-Nr. vorhanden sein? Ich habe eine, er im Moment (noch) nicht.
Ich find das ganze Thema echt total kompliziert...
Viele Grüße
Petra
Petra
Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Es ist genaugenommen genausowenig mehrwertsteuerfrei wie eine innergem. Warenliefern. Sie wird bloß nicht auf die Rechnung geschrieben. Aber um genau das geht es Dir ja.Petra. hat geschrieben:Wenn das mwst-"frei" geht, muss dann auf beiden Seiten eine UST-Id.-Nr. vorhanden sein? Ich habe eine, er im Moment (noch) nicht.
"Echte" Mehrwertsteuerfreie Leistungen sind z.B. bloß Briefmarken etc.
Ein Österreicher der keine UID-Nummer hat? DAS glaube ich Dir nicht.
In Österreich steht auf jeder 3 Euro Rechnung vom Würstelstand eine UID-Nummer drauf (muß ja auch, denn ohne UID-Nummer ist kein Vorsteuerabzug mehr möglich).
Die kriegt man automatisch mit der Gewerbeanmeldung vom FA zugeteilt.
Lediglich die deutschen sind etwas komisch, und vergeben die erst auf Anforderung.
Auf den Rechnungen sollten jedenfall unbedingt beide UID-Nummern vermerkt werden. Ebenso ein Hinweis darauf, warum die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen wurde.
Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
ich hatte das "frei" daher ja auch in Anführungszeichen geschrieben
Und ist das wirklich sicher, dass es ohne Mwst-Ausweisung geht? Nicht, dass ich irgendwann ne dicke Ust-Nachzahlung habe...
Das mit der Nr. klär ich mit ihm noch mal - vielleicht liegt da einfach ein Missverständnis vor, dass er eine andere Nummer meint als ich...
Wie buche ich das dann im SKR03, damit das richtig in der UST-VA steht (sowohl meine ausgehenden Rg. als auch seine eingehenden)?
Wie formulierst Du das dann?house hat geschrieben:Ebenso ein Hinweis darauf, warum die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen wurde.
Und ist das wirklich sicher, dass es ohne Mwst-Ausweisung geht? Nicht, dass ich irgendwann ne dicke Ust-Nachzahlung habe...
Das mit der Nr. klär ich mit ihm noch mal - vielleicht liegt da einfach ein Missverständnis vor, dass er eine andere Nummer meint als ich...
Wie buche ich das dann im SKR03, damit das richtig in der UST-VA steht (sowohl meine ausgehenden Rg. als auch seine eingehenden)?
Viele Grüße
Petra
Petra
Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Konto 8125Wie buche ich das dann im SKR03, damit das richtig in der UST-VA
Warum wird bei so einer wichtigen Sache kein Steuerberater gefragt....?Kennt sich hier jemand mit so komplizierten Dingen aus?
Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Ich schreib's jetzt mal "unfachmännisch".
Warum rechnet ihr nicht Netto?
In Österreich ist Dein Partner der Veranstalter und stellt die österreichische Rechnung mit 20% aus, kümmert sich um den Durchlaufposten MwSt.
In Deutschland bist Du der Veranstalter, stellst die deutsche Rechnung mit 19% aus und kümmerst Dich um den Durchlaufposten MwSt.
Und ihr stellt Euch gegenseitig Netto-Rechnungen aus und überweist EUch dann gegenseitig Netto-Honorare, Du musst die ust.-freie Leistung dann nur beim Bundeszentralamt melden (in Österreich dann Entsprechendes.) Dazu muss halt jeder eine USt.-ID haben, bei "Grenzverkehr" empfiehlt sich das sowieso.
Warum rechnet ihr nicht Netto?
In Österreich ist Dein Partner der Veranstalter und stellt die österreichische Rechnung mit 20% aus, kümmert sich um den Durchlaufposten MwSt.
In Deutschland bist Du der Veranstalter, stellst die deutsche Rechnung mit 19% aus und kümmerst Dich um den Durchlaufposten MwSt.
Und ihr stellt Euch gegenseitig Netto-Rechnungen aus und überweist EUch dann gegenseitig Netto-Honorare, Du musst die ust.-freie Leistung dann nur beim Bundeszentralamt melden (in Österreich dann Entsprechendes.) Dazu muss halt jeder eine USt.-ID haben, bei "Grenzverkehr" empfiehlt sich das sowieso.
- Dog-Toy (R.I.P.)
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Re: Frage zu UST Deutschland / Österreich
Weil es keine Lieferung, sondern eine Leistung ist.
Ich würde als Veranstalter mit dem Lehrer als Gutschrift abrechnen und dann als Veranstalter in Deutschland: Verweis auf § 13 b wenn der Lehrer seinen Hauptsitz in Österreich hat.
Und in Ösi-Land wird es was vergleichbares geben.
Einkommensteuerlich müßte man vielleicht mal einen Steuerberater ausfragen. Oder einfach mal höflich bem FA anfragen. Wenn man da vorbeigeht und den Fachmann zur jeweiligen Richtung befragt, kriegt man oft erstaunlich leicht die richtigen Antworten....
Ich würde als Veranstalter mit dem Lehrer als Gutschrift abrechnen und dann als Veranstalter in Deutschland: Verweis auf § 13 b wenn der Lehrer seinen Hauptsitz in Österreich hat.
Und in Ösi-Land wird es was vergleichbares geben.
Einkommensteuerlich müßte man vielleicht mal einen Steuerberater ausfragen. Oder einfach mal höflich bem FA anfragen. Wenn man da vorbeigeht und den Fachmann zur jeweiligen Richtung befragt, kriegt man oft erstaunlich leicht die richtigen Antworten....
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