Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Thomas-G
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Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Unser zuständiges Finanzamt hat die Aufgabe bekommen, von Amazon erhaltene Umsatzdaten mit unserer Buchhaltung abzugleichen.

Amazon liefert allerdings völligen Müll ans Finanzamt, in unserem Fall meldet Amazon viel geringere Zahlen als wir selbst verbuchen. Sollte also nicht unser Problem sein.

Trotzdem mal die Frage in die Runde: Hatte schon jemand eine Betriebsprüfung, bei der das Finanzamt mit "wir haben da Umsätze von Amazon gemeldet bekommen..." kommt, und das dann mit der Buchhaltung abgleichen wollte? Gibt es dazu Erfahrungswerte, Vorgehensweisen oä. wie das Finanzamt die Zahlen von Amazon mit den Zahlen in der Buchhaltung in Einklang bringen kann?


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roman
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

@Thomas-G

Das deutsche Finanzamt, oder?

Machst Du FBA?

Forderungen wie: "Lagerstand in DE zum XY und zum YZ"?
Liste mit allen Umsätzen, mit allen Empfängern etc. gefordert?
Thomas-G
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

roman hat geschrieben: 2. Okt 2023 18:08 @Thomas-G

Das deutsche Finanzamt, oder?

Machst Du FBA?

Forderungen wie: "Lagerstand in DE zum XY und zum YZ"?
Liste mit allen Umsätzen, mit allen Empfängern etc. gefordert?
Nein, Österreich.

FBA und FBM, aber zum Glück nichts komplexeres (Mitteleuropa, PanEU...).

Von mir wird im Moment nichts besonders gefordert. Der freundliche Herr vom lokalen Finanzamt versucht den Prüfauftrag zu erledigen. Es geht dabei einerseits um die Daten die der Staat von Amazon bekommt, und andererseits um den OSS.

Laut ihm sind die Amazon Daten nicht wirklich übersichtlich, gelinde gesagt. Er hat auch die Tabelle gezeigt - relativ ungeordnete Monatssummen etc.
Er versucht das mit unseren Daten abzugleichen.

Er fragt uns was gewisse IDs in den Amazon Daten bedeuten könnten - aber das weiß wohl nur Amazon.
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stbdigital
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Amazon ist ein Zahlsystem was daneben Dienstleistungen in Form von Marketing und Logistik anbietet. Die Buchhaltung hat die Pflicht jeden kaufmännischen Vorgang leicht nachvollziehbar und kontrollierbar darzustellen. Ist das nicht der Fall kann der Betriebsprüfer sehr schnell in die Schätzung gehen und damit ist es nicht das Problem des Prüfers.

Genau genommen müssen ja die Rechnungen gebucht werden die I.d.R. über den Rechnungsservice von Amazon erstellt werden oder über andere Tools wie Easybill oder Billbee. Die Zahlung muss dann der Rechnung unter herausrechnung der Gebühren zugeordnet werden.

Wenn man es richtig macht, dann kann jede aufgeführte Transaktion in der Buchhaltung nachvollzogen werden um die Abweichung ermitteln zu können. Eine Abweichung kann sich schon alleine dadurch ergeben, dass die Rechnung 1 Tag später entstanden ist als die Zahlung, oder die Zahlung erst später erfolgte. Oft werden Gutschriften nicht korrekt gebucht was ebenfalls zu Abweichungen führt.

Der Steuerpflichtige ist in der Pflicht dem Prüfer die Abweichung zu erklären. Wenn man das nicht kann, bekommt die Finanzverwaltung viele Möglichkeiten sehr unschöne Festsetzungen durchzuführen. Gerade in der Umsatzsteuer müssen „steuerfrei“ Umsätze immer nachgewiesen und überprüfbar sein sonst werden diese vom Prüfer einfach als „pflichtig“ beurteilt.

Sollte es sich im vorliegenden Falle sogar um eine Handelsgesellschaft handeln (GmbH etc.) dann ist eine Buchhaltung die nicht der Gobd entspricht sofort ein Schätzungsfall.

Was die IDs sind wissen wir auf jeden Fall und ganz sicher nicht nur Amazon.
roman
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Das ist alles schon und gut.

In der Praxis ist das ganze aber nicht so trivial.

Fängt schon damit an, dass die von Amazon den Finanzbehörden gelieferten Daten möglicherweise keine (korrekten) Informationen zu Steuern liefern.
Wie soll dann die Finanzbehörde auf Brutto-/Netto-/Steuerbeträge schließen können?

Und sogar wenn man das volle Amazon-Programm (Steuerberechnung UND Rechnungsstellung) nutzt, gibt es noch immer keine Garantie dafür dass diese Zahlen übereinstimmen, denn im Nachlauf hat der Verkäufer immer noch die Möglichkeit Korrekturen zu erstellen, die in den von Amazon gelieferten Zahlen natürlich nicht nachvollziehbar sind.

Und da wir hier ja von Österreich sprechen:
Als typischer österr. Onlinehändler - und da ist noch gar kein PAN-EU oder Lagerung in CZ/PL im Spiel - erklärt man seine Umsätze über 4 unterschiedlichen Steuererklärungen:
- österr. UST-VA
- deutsche UST-VA
- OSS-Rubrik für Lager in AT
- OSS-Rubrik für Lager in DE

z.B.: Mal liefert man FBM selbst vom eigenen Lager was aus, mal macht man ein Streckengeschäft. Beides landet möglicherweise in unterschiedlichen Erklärungen, aber Amazon macht in seinen Zahlen deswegen keinen Unterschied.
Wie soll das jemals exakt stimmen?

Und sobald der Steuerpflichtige auch Non-Amazon-Umsätze (idealerweise: eigener Shop) hat, wird es ohnehin zur Makulator. Denn dann werden im Idealfall in den Steuererklärungen sowieso (viel) höhere Umsätze angegeben als Amazon meldet.
Da die Umsätze in den Steuererklärungen nicht nach Herkunft (Amazon, Ebay, Shop, Laden...) aufgeschlüsselt werden, wird das spannend.

Ich z.B. hatte vor voriges Jahr einen Amazon-Umsatzanteil im sehr niedrigen 2-stelligen Prozentbereich.
Wenn jetzt mein Finanzamt meine Amazon-Daten mit meinen abgegebenen Steuererklärungen abgleicht, werden die im Idealfall feststellen dass ich x-mal mehr Umsätze gemeldet habe als seitens Amazon gemeldet wird.
Bin ich deswegen plötzlich unverdächtig? Ich könnte ja trotzdem meinen kompletten Amazon-Umsätze schwarz eingestreift haben.

Ich finde das eh gut wenn kontrolliert wird.
Ich hoffe dass hier vor allem Händler aus dem Verkehr gezogen werden die überhaupt keine, oder fast gar keine Steuern zahlen.
Denn ohne eine Betriebsprüfung konnte man solche Machenschaften bislang kaum aufdecken.
Zuletzt geändert von roman am 3. Okt 2023 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
Thomas-G
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

stbdigital hat geschrieben: 3. Okt 2023 14:16 Der Steuerpflichtige ist in der Pflicht dem Prüfer die Abweichung zu erklären. Wenn man das nicht kann, bekommt die Finanzverwaltung viele Möglichkeiten sehr unschöne Festsetzungen durchzuführen. Gerade in der Umsatzsteuer müssen „steuerfrei“ Umsätze immer nachgewiesen und überprüfbar sein sonst werden diese vom Prüfer einfach als „pflichtig“ beurteilt.
...
Was die IDs sind wissen wir auf jeden Fall und ganz sicher nicht nur Amazon.
Wir haben deutlich höhere Umsätze in der Buchhaltung, als die Umsätze in den Daten die das Österreichische Finanzamt von Amazon erhalten hat.

Also zB:
Amazon meldet, dass wir 50.000 EUR umgesetzt haben ans Öst. Finanzamt.
Wir stellen alle Buchhaltungsunterlagen bereit, und laut denen haben wir 100.000 EUR bei Amazon umgesetzt und natürlich versteuert.

Das ist nun eine ziemlich absurde Situation. Ich wüsste auch nicht wie wir dem Prüfer helfen könnten herauszufinden was mit den (falschen) Daten die er von Amazon bekommt nicht stimmt.
Ich habe diese Daten ja nicht vorliegen, ich bin ja nicht das Finanzamt.

Wir sind da wohl auch kein Einzelfall, selbige Erfahrungen hat die Finanz in Österreich bei anderen Firmen gemacht, seit sie von Plattformen Daten bekommt und die prüfen soll.
Thomas-G
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

roman hat geschrieben: 3. Okt 2023 15:29 Und sobald der Steuerpflichtige auch Non-Amazon-Umsätze (idealerweise: eigener Shop) hat, wird es ohnehin zur Makulator. Denn dann werden im Idealfall in den Steuererklärungen sowieso (viel) höhere Umsätze angegeben als Amazon meldet.
Da die Umsätze in den Steuererklärungen nicht nach Herkunft (Amazon, Ebay, Shop, Laden...) aufgeschlüsselt werden, wird das spannend.

Ich z.B. hatte vor voriges Jahr einen Amazon-Umsatzanteil im sehr niedrigen 2-stelligen Prozentbereich.
Wenn jetzt mein Finanzamt meine Amazon-Daten mit meinen abgegebenen Steuererklärungen abgleicht, werden die im Idealfall feststellen dass ich x-mal mehr Umsätze gemeldet habe als seitens Amazon gemeldet wird.
Bin ich deswegen plötzlich unverdächtig? Ich könnte ja trotzdem meinen kompletten Amazon-Umsätze schwarz eingestreift haben.
Wir haben in unserer Buchhaltung natürlich die Einkünfte nach Kanälen getrennt - ist alles auf unterschiedlichen Konten. Auch die Versandwege DE->DE, AT->DE usw. sind auf unterschiedlichen Konten, sonst könnte man ja gar nicht feststellen über welchen Weg die USt. abzuführen ist (OSS oder national).

Ich werde aber sicherheitshalber nachfragen ob bei einer Steuerprüfung so ein extrem dämlicher Fehler passieren kann, dass unsere Gesamtumsätze (alle Kanäle) mit den von Amazon erhaltenen Daten verglichen werden. So viel Dummheit möchte ich natürlich niemandem unterstellen, der mit Finanzdaten arbeitet...
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stbdigital
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Mit der Aussage der „Dummheit“ wäre ich immer vorsichtig nur weil der Finanzbeamte ggf. (noch) kein Fachmann im ECommerce ist. Die Buchhaltung nach Kanälen zu unterscheiden schadet nicht, ist aber auch nicht nötig. Amazon ist wie ein Bankkonto erst einmal ein Zahlsystem. Gleiches gilt auch für PayPal, Stripe, EBay Pay etc. Das Transaktionskonto von Amazon bucht man durch wie man auch ein Bankkonto durchbuchen würde und den Saldo stimmt man ab damit man nicht versehentlich etwas vergessen hat. Die Zahlungen werden der jeweiligen Rechnung zugewiesen über die Transaktionsnummer. Die Verbuchung der Rechnung entscheidet über die Erlösbuchung und nicht die Zahlung.

Genau das ist übrigens die Aufgabe der E Commerce Buchhaltungsschnittstellen wie die von der Fibudata, Dekodi, JERA etc. die genau das automatisiert machen.

Ich würde Ihnen hier empfehlen sehr nett zu dem Betriebsprüfer zu sein damit er ggf. auch ein Auge zudrückt wenn es nötig ist. Ihm zu zeigen dass er doof ist könnte dazu führen das er Ihnen das Gegenteil beweisen will und die Fachabteilung der OFD mit hinzuzieht. Danach wird man Ihnen Ihre Pflichten bezüglich der Buchhaltung juristisch korrekt genau erklären mit allen dazugehörigen Konsequenzen.
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Azurblau
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

stbdigital hat geschrieben: 3. Okt 2023 16:37 Ich würde Ihnen hier empfehlen sehr nett zu dem Betriebsprüfer zu sein damit er ggf. auch ein Auge zudrückt wenn es nötig ist. Ihm zu zeigen dass er doof ist könnte dazu führen das er Ihnen das Gegenteil beweisen will und die Fachabteilung der OFD mit hinzuzieht. Danach wird man Ihnen Ihre Pflichten bezüglich der Buchhaltung juristisch korrekt genau erklären mit allen dazugehörigen Konsequenzen.
Irgendjemanden hinten reinzukriechen, ist natürlich ein toller Tipp, so ist unsere Welt zur Zeit.
Der Threadersteller hat ja angeblich 50.000 zu viel, da kann ihm sowieso nichts passieren, aber was solls, immer schön kuschen, sonst kommt die stille Treppe!
roman
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Amazon meldet Umsatz X
Das Finanzamt will eine Erklärung warum Du deutlich mehr als X erklärt hast?

Hast Du (nennenswerte) Umsätze die nicht von via Amazon generiert wurden?

Die Herkunft der Umsätze kann das Finanzamt nicht einsehen, da diese im Finanz-Online/Elster/etc. nirgends angegeben werden.
Die sehen daher nicht inwieweit ein Umsatz via Amazon, Ebay, Plattform XY, eigenem Shop oder Ladengeschäft erwirtschaftet wurde.

Wenn das bislang nicht angesprochen wurde, scheint es ein logischer Grund für die Abweichung zu sein.
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Er schreibt dass er diese Umsätze bei Amazon umgesetzt hat, das kann also nicht der Grund sein.

Ich hatte vor ein paar Jahren eine Sonderprüfung die genau das geprüft haben, da haben die Zahlen aber genau gepasst mit unserer Buchhaltung.

Wenn ihr ohnehin viel mehr angegeben habt, als das Finanzamt von Amazon bekommen hat, dann würde ich den Prüfer einfach mal fragen, ob er für einen bestimmten Zeitraum die Daten euch gibt und dann guckt ihr wo die Differenz liegt.
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fonprofi
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Es wird aber geschrieben das man Amazon NICHT als Bankkonto bucht, denn man hat nicht die Verfügungsgewalt über das Geld.
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stbdigital
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Azurblau hat geschrieben: 3. Okt 2023 16:51
stbdigital hat geschrieben: 3. Okt 2023 16:37 Ich würde Ihnen hier empfehlen sehr nett zu dem Betriebsprüfer zu sein damit er ggf. auch ein Auge zudrückt wenn es nötig ist. Ihm zu zeigen dass er doof ist könnte dazu führen das er Ihnen das Gegenteil beweisen will und die Fachabteilung der OFD mit hinzuzieht. Danach wird man Ihnen Ihre Pflichten bezüglich der Buchhaltung juristisch korrekt genau erklären mit allen dazugehörigen Konsequenzen.
Irgendjemanden hinten reinzukriechen, ist natürlich ein toller Tipp, so ist unsere Welt zur Zeit.
Der Threadersteller hat ja angeblich 50.000 zu viel, da kann ihm sowieso nichts passieren, aber was solls, immer schön kuschen, sonst kommt die stille Treppe!
Ich möchte mich nicht an Stammtischargumente beteiligen. Das ist schlicht ein juristisches Problem und keines mit dem man sich dann streiten kann da man einen formalen Fehler gemacht hat. Eine Buchhaltung muss nachvollziehbar sein und ggf. den Gobd entsprechen. Die dazugehörigen Konsequenzen sind schlicht durch Rechtssprechung geregelt. Wer mag kann ja dann mal zeigen das für denjenigen das eben nicht gilt. Das Forum soll ja helfen etwas professionell richtig zu machen und eben sich gut im Sattel halten zu können wenn das FA prüfen kommt.
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

fonprofi hat geschrieben: 3. Okt 2023 18:22 Es wird aber geschrieben das man Amazon NICHT als Bankkonto bucht, denn man hat nicht die Verfügungsgewalt über das Geld.
Ganz unabhängig davon ist die Rechnung zu buchen und später nachvollziehbar darzustellen wie diese bezahlt worden ist. Letztendlich bleibt der buchhalterische Vorgang der gleiche.
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Meldet Amazon denn alle Umsätze (europaweit/weltweit) oder nur die Umsätze im Land in dem das Finanzamt ansässig ist?

Wenn es nur die Umsätze im eigenen Land sind könnte es die Abweichungen erklären.
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Mal ganz grob gesprochen:
Europaweit die Umsätze und Vorgänge (Warenbewegungen zwischen FBA-Lagern z.B. sind durchaus relevant!), die das jeweilige Land betreffen, für jeden Verkäufer. Details weichen u.U. von Land zu Land ab und es ist reichlich kompliziert, aber die grundsätzliche Meldepflicht ist per EU-Richtlinie festgelegt.

Wenn Amazon das ähnlich effektiv :ironie: wie die EPR-Pflichten gelöst hat ist auch "Datenmurks" dabei irgendwie nicht wirklich abwegig.
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Interessant zu wissen wäre auch welche Jahre geprüft werden sollen und in welcher Größenklasse sich dein Unternehmen befindet
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Im Moment ist der Ball beim Prüfer, der herausfinden muss was Amazon genau für Daten gemeldet hat.

Hier in Österreich funktioniert es so: Das Finanzministerium bekommt Daten von Amazon. Die werden ans lokale Finanzamt geschickt, der Prüfer (mit wirklich null Ecommerce Erfahrung) soll sie prüfen. Er hat das aber auch noch nie gemacht, und hat offenbar nicht genug Infos von Amazon bekommen um diese Daten zu interpretieren.

Der Prüfer hat nun mit dem Steuerberater versucht Summen zB für ein Monat abzugleichen, aber es passt nicht zusammen (Amazon meldet weniger als wir verbucht haben).

Meiner Meinung nach muss nun herausgefunden werden was genau Amazon in seinen Monatssummen einbezieht. Denn wenn das nicht klar definiert ist kann es meiner Meinung nach auch nicht mit unseren Daten abgeglichen werden.
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

stbdigital hat geschrieben: 3. Okt 2023 19:29
fonprofi hat geschrieben: 3. Okt 2023 18:22 Es wird aber geschrieben das man Amazon NICHT als Bankkonto bucht, denn man hat nicht die Verfügungsgewalt über das Geld.
Ganz unabhängig davon ist die Rechnung zu buchen und später nachvollziehbar darzustellen wie diese bezahlt worden ist. Letztendlich bleibt der buchhalterische Vorgang der gleiche.
Ich bin bei Amazon seit ca. 2 Jahren raus. Ich habe Amazon wie ein Bankkonto gebucht, weil es imho die einzige Variante ist, das Ganze sauber zu Buchen. In den Settlement-Reports war immer klar ersichtlich, welche Rechnungen bezahlt wurden, das Geld stand dann auch für eine Abbuchung zur Verfügung und war damit verfügbar.

Ich hatte nie irgendwelche Einbehaltungen seitens Amazon, deshalb kann ich nicht sagen, wie das im Settlement-Report dargestellt worden wäre. Das ist imho auch nur dann relevant, wenn man bei der Umsatzsteuer die Ist-Versteuerung anwendet.

Im Prinzip dürfte sich das Abrechnungsprozedere inkl. Settlement-Report nicht wirklich verändert haben. Im Settlement-Report waren immer alle Transaktionen gelistet, die im Abrechnungszeitraum des Reports den Saldo des Verkäuferkontos betroffen haben. Wenn also jetzt die Rücklagenrichtlinie kommt, dann werden die entsprechenden Zahlungen einfach in einem späteren Settlement-Report stehen und ab da ist das Geld auch verfügbar.
clarius
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Thomas-G hat geschrieben: 4. Okt 2023 14:23 Im Moment ist der Ball beim Prüfer, der herausfinden muss was Amazon genau für Daten gemeldet hat.

Hier in Österreich funktioniert es so: Das Finanzministerium bekommt Daten von Amazon. Die werden ans lokale Finanzamt geschickt, der Prüfer (mit wirklich null Ecommerce Erfahrung) soll sie prüfen. Er hat das aber auch noch nie gemacht, und hat offenbar nicht genug Infos von Amazon bekommen um diese Daten zu interpretieren.

Der Prüfer hat nun mit dem Steuerberater versucht Summen zB für ein Monat abzugleichen, aber es passt nicht zusammen (Amazon meldet weniger als wir verbucht haben).

Meiner Meinung nach muss nun herausgefunden werden was genau Amazon in seinen Monatssummen einbezieht. Denn wenn das nicht klar definiert ist kann es meiner Meinung nach auch nicht mit unseren Daten abgeglichen werden.
Ich würde nachsehen, ob ich irgendwelche ID´s aus den Daten, die das Finanzamt von Amazon erhalten hat, in den Settlement-Reports zu finden sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amazon dem Finanzamt irgendwelche Daten ohne einen solchen Bezug (z.B. die Settlement Id oder die Order Id) liefert.

Falls man die Settlement-Reports nicht sowieso speichert und aufbewahrt, dann kann man sich diese im Sellercentral einfach erzeugen und mit dem Tabellenprogramm seiner Wahl öffnen und durchsuchen.
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