Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

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Thomas-G
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

clarius hat geschrieben: 4. Okt 2023 20:10 Ich würde nachsehen, ob ich irgendwelche ID´s aus den Daten, die das Finanzamt von Amazon erhalten hat, in den Settlement-Reports zu finden sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amazon dem Finanzamt irgendwelche Daten ohne einen solchen Bezug (z.B. die Settlement Id oder die Order Id) liefert.

Falls man die Settlement-Reports nicht sowieso speichert und aufbewahrt, dann kann man sich diese im Sellercentral einfach erzeugen und mit dem Tabellenprogramm seiner Wahl öffnen und durchsuchen.
Ich habe die Daten die das Finanzamt von Amazon bekommen hat nie erhalten.

Da ich nichts mehr gehört habe, und die Prüfung scheinbar ohne Probleme abgeschlossen wurde, vermute ich, dass das Finanzamt herausgefunden hat was es mit den Daten machen soll.

Alles ein wenig mysteriös, aber wenns von der Finanz keine Beschwerden gibt muss ich wohl zufrieden sein.


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Tidibee
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Lieber Thomas, liebe Mitlesenden,

ich hätte hier eine Vermutung, die mich schon länger beschäftigt und in deinem Fall auch zutreffen könnte.

Amazon führt bei Handelsware den sog. "Bestandstausch" aus. Ich denke, ihr wisst was das bedeutet, sonst einfach googeln. Dadurch wird mein Umsatz künstlich "aufgeblasen", fast auf das Doppelte des tatsächlichen Umsatzes. Ich wollte sogar schon mal von Amazon wissen, ob sie meine Umsätze ans Finanzamt inklusive "Scheinumsätze" durch Bestandstausch melden oder ob die nicht mitgemeldet werden, habe aber keine sinnvolle Antwort erhalten.

Könnte eventuell der Fall sein, dass Amazon die Umsätze ohne Bestandstausch meldet und du (so wie ich) ganz brav mit (weils ja sowieso nur ein Durchlaufposten ist)? Ich frage mich, ob ich das zukünftig überhaupt berücksichtigen soll oder ob ich das einfach weglassen kann weil +/- 0.

EDIT: Orthographie
Tidibee
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Entschuldigung: Doppelpost aber die Zeit zum Bearbeiten war schon abgelaufen

Wie macht ihr das? Meldet ihr die Commingling-Umsätze mit bei der Umsatzsteuer oder nicht?
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absence
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Gegenfrage: Also wenn Dein Vermieter irgendwie versucht jeden Monat möglichst genau für den Betrag bei Dir einzukaufen, den du auch an Miete zahlst (warum auch immer er das tut), meldest Du den Umsatz oder nicht? Nichts anderes passiert da nämlch. Amazon kauft und Verkauft von Dir und an Dich, und bemüht sich (warum auch immer) das möglichst gleich zu halten. Damit müsstest Du Dir die Frage selbst beantworten können, oder? ;-)
Zuletzt geändert von absence am 23. Feb 2024 19:14, insgesamt 1-mal geändert.
Thomas-G
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Tidibee hat geschrieben: 23. Feb 2024 17:09 Wie macht ihr das? Meldet ihr die Commingling-Umsätze mit bei der Umsatzsteuer oder nicht?
Ah mit "Bestandstausch" meinst du "Commingling". Ich hatte das erst einmal (dieses Jahr, völlig unerwartet), als sich ein Vendor mit einem nachgemachten Produkt bei meiner ASIN angehängt hat. Nach 1-2 Wochen und wenigen "getauschten" Einheiten (Original gegen Fake!) war der Spuk zum Glück wieder vorbei. Habe jetzt FBA ganz beendet, diese Amazon Absurditäten brauche ich wirklich nicht.

Verbuchung: Soweit ich mich erinnere bekommt man von Amazon 1x im Monat 2 Belege, eine Rechnung und eine Gutschrift für die "getauschten" Einheiten, beide heben sich gegenseitig auf, sollten aber natürlich gebucht werden. Bei mir war zum Glück alles im Inland (DE, 19% USt.) - wenn grenzübergreifend "getauscht" wird gibt es sicher noch mehr zu beachten bezüglich USt. Registrierung etc.

Bei meiner Steuerprüfung war wie schon vorher geschrieben alles ok, keine Ahnung was der Steuerberater und der Prüfer da noch rumgerechnet haben, aber wenn am Ende 0 EUR Nachzahlung rauskommt passt es für mich applaus
Tidibee
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Lieber absence,

für so unterschwellige, subtile Botschaften bin ich leider nicht empfänglich und gehe daher davon aus dass du meinst dass ich es schon verbuchen sollte (was ich auch mache). Ich frage ja genau für den Fall (den Thomas hatte) einer Steuerprüfung, bei der dann in meinem Fall für 2023 gefragt werden würde "Ah, Sie haben einen Umsatz von 80.000 Euro gehabt und 50.000 Euro Ausgaben für Wareneinkauf, aber nur 5.000 Euro Gewinn, das ist aber sehr seltsam!". Vom Umsatz und vom Wareneinkauf kann man die Hälfte abziehen, weil die nur durch Commingling entstanden ist, dann stimmt auch die Relation Umsatz <-> Gewinn wieder. Auch bei Commingling ist es übrigens so, dass man bei ausschließlicher Lagerung in DE nur mit anderen DE-Beständen tauscht, nicht international (das würde bei Programm Mitteleuropa oder Pan-EU passieren).
roman
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Thomas-G hat geschrieben: 23. Feb 2024 19:14Habe jetzt FBA ganz beendet, diese Amazon Absurditäten brauche ich wirklich nicht.
Ist ja kein Naturgesetz.

Ich weiß jetzt grade nicht mehr wie/wo/wann, aber ich bin mir ziemlich sicher dass ich den Bestandstausch nicht aktiviert habe. Ich hatte auch noch nie solche Rechnungen oder Gutschriften dabei.
Tidibee
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Der Bestandstausch ist automatisch aktiviert wenn du Einheiten ohne "Amazon-Pickerl" (also nur mit Hersteller-EAN) an Amazon sendest, da hat man keine Wahlmöglichkeit. Nachdem ich lauter kleine günstige Artikel (< 10 EUR) verkaufe ist das schon sehr praktisch, wenn ich die nicht etikettieren muss.

EDIT: Gibt es eine Möglichkeit, im SellerCentral einzusehen, welche Daten an das FA übermittelt wurden? Das wäre ja am einfachsten, dann sieht man sofort ob die Werte inklusive oder exklusive Commingling sind.
Zuletzt geändert von Tidibee am 24. Feb 2024 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
roman
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Tidibee hat geschrieben: 24. Feb 2024 12:27 Der Bestandstausch ist automatisch aktiviert wenn du Einheiten ohne "Amazon-Pickerl" ... an Amazon sendest
...
ist das schon sehr praktisch, wenn ich die nicht etikettieren muss.
Wenn das die Option war um vermischen Lagerbestand zu verhindern, war das sicherlich ein (Mit-)grund warum ich mich damals für eigene Strichcodes entschied.

Vermischte Lagerbestände sah ich als Drohung an. Allein schon wegen der Möglichkeit dass mir "schlechte" Ware untergejubelt wird. Das Steuerthema hatte ich da noch gar nicht so am Schirm.

Praktisch ist halt nicht immer git.
Tidibee
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, wohin Amazon die Daten meldet. Thomas-G, roman und ich sind ja in Ö ansässig, dh die Umsätze müssten ans öst. FA gehen. Die werden damit aber nicht viel anfangen, weil ich gar nicht nach Ö verkaufe, sondern nur aus DE (FBA) nach DE. Wird jetzt also ans DE Finanzamt UND ans Ö Finanzamt gemeldet, damit in DE die USt kontrolliert werden kann und in Ö die ESt?

In FinanzOnline sehe ich jedenfalls keine gemeldeten Umsatzdaten. In SellerCentral hab ich sie bisher auch nicht gefunden, aber das kann bei der Fülle an Reports ja untergehen.

Information der WKO für Ö:
https://www.wko.at/oe/news/meldepflicht ... n-erstinfo
clarius
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

Tidibee hat geschrieben: 23. Feb 2024 21:16 ... "Ah, Sie haben einen Umsatz von 80.000 Euro gehabt und 50.000 Euro Ausgaben für Wareneinkauf, aber nur 5.000 Euro Gewinn, das ist aber sehr seltsam!". Vom Umsatz und vom Wareneinkauf kann man die Hälfte abziehen, weil die nur durch Commingling entstanden ist, dann stimmt auch die Relation Umsatz <-> Gewinn wieder. ...
Diese Bucherei halte ich grundsätzlich für falsch. Die Amazon Comingling Umsätze werden entweder beide kreditorisch oder beide debitorisch gebucht. Debitorisch wäre das Verkaufsrechnung für den Abgang der Ware und Verkaufsgutschrift für den Rücklauf der Ware, kreditorisch wäre das Einkaufsgutschrift für den Abgang und Einkaufsrechnung für den Rücklauf. Ich würde das ausschließlich debitorisch buchen.

Beim Vermischen der Buchungen sind nicht nur die Umsätze falsch sondern auch die Bewertung des Lagerbestandes, wo ein Einkauf zum VK-Preis gebucht wird.
roman
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

@Tidibee
Ich schätze mal dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen diese gemeldeten Daten nicht zeigen muß, oder?

Falls die Plattformen eine Infopflicht haben, wird diese scheinbar auch nicht sehr enthusiastisch befolgt. Bislang kann ich mich lediglich an 1 oder 2 Infos über Meldungen von Ebay erinnern. Damals ging es um Zahlen die nach Frankreich gemeldet werden. Pikanterweise waren darin aber komplett falsche Zahlen: Anstatt dem geringen FR-Umsatz war ein x-fach höherer Umsatz genannt (vermutlich der Gesamtumsatz für viele/alle Länder). War damals eh ein Thema in den Foren, weil scheinbar viele Verkäufer betroffen waren.

In meinen Fall, und ich bin bloß ein kleiner Fisch, finden sich die Umsatzzahlen aber trotzdem in 4 unterschiedlichen Erklärungen: AT-USt-Erklärung, DE-UST-Erklärung, OSS-Erklärung mit Abgangsland AT, OSS-Erklärung mit Abgangsland DE.

Dem gegenüber stehen Umsätze die Amazon meldet, ein noch größerer Anteil den Ebay meldet und zusätzlich noch ein Anteil den ich dort erwirtschafte wo es überhaupt keine Meldungen gibt (eigene Shop, Freihandverkauf, Barverkauf...).

Und auch die gemeldeten Umsatzzahlen sagen nicht sehr viel aus.
Bei den Ebay-Umsätzen z.B. ist ja nichtmal das Abgangsland klar. Auch nicht der Steuersatz (0%? 7%? 10%? 20%? 22%? ... oder wurde sogar eine innergemeinschaftliche Lieferung draus?)
Bei Amazon-FBA ist zumindest das Abgangsland klar. Zumindest bei Verkäufern ohne USt-Berechnung ist alles übrigen aber ebenfalls im dunkeln.
Und bei Amazon-FBM schaut es nicht anders aus als bei Ebay, denn von wo ich versendete erkläre ich ja ans Finanzamt, und nicht an Amazon.
Dann gibt's Verkäufer mit Soll-Besteuerung und welche mit Ist-Besteuerung. Auch deswegen können weitere Abweichungem entstehen.

Am ehesten können die Finanzämter noch Verkäufer finden die deutlich weniger an Steuer erklären als die Plattformen meldeten.
Also FBA-Umsatz aus DE von 500.000, aber Umsatz in der deutschen USt-Erklärung und in der OSS-Erklärung mit Abgangsland DE massiv niedriger.
Tidibee
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

roman hat geschrieben: 24. Feb 2024 13:50 Am ehesten können die Finanzämter noch Verkäufer finden die deutlich weniger an Steuer erklären als die Plattformen meldeten.
Also FBA-Umsatz aus DE von 500.000, aber Umsatz in der deutschen USt-Erklärung und in der OSS-Erklärung mit Abgangsland DE massiv niedriger.
Ich glaube auch, dass es bei dieser ganzen Geschichte im ersten Schritt genau darum geht, die eklatanten Ungereimtheiten zu finden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich auch bei den Steuerbehörden im Laufe der nächsten Jahre eine gewisse Routine in Bezug auf E-Commerce einstellen wird (bzw es Schwerpunktgruppen dazu geben wird) und da wird dann sicher genauer hingeschaut.
Thomas-G
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Re: Finanzamt prüft von Amazon erhaltene Daten

roman hat geschrieben: 24. Feb 2024 12:35 Wenn das die Option war um vermischen Lagerbestand zu verhindern, war das sicherlich ein (Mit-)grund warum ich mich damals für eigene Strichcodes entschied.

Vermischte Lagerbestände sah ich als Drohung an. Allein schon wegen der Möglichkeit dass mir "schlechte" Ware untergejubelt wird. Das Steuerthema hatte ich da noch gar nicht so am Schirm.
Ich konnte viele Probleme mit Amazon/FBA jahrelang dadurch vermeiden, dass ich nur eigene Produkte mit eigener Marke/EAN bei Amazon verkauft habe. So war auch der "Bestandstausch" kein Thema. Das ganze "mehrere Händler teilen sich eine Artikelseite" war sowieso immer ein rotes Tuch für mich, aber das ist ein anderes Thema.

Meine ersten Commingling Umsätze hatte ich erst, also sich ein Vendor (="Verkauft von Amazon") unberechtigterweise bei meinem Listing angehängt hat. Das habe ich auch sofort so wie in der Vergangenheit gemeldet - aber erstmals wurde das Listing nicht entfernt. Ich musste erst eine Testbestellung machen, es nochmal melden, und dann wurde es entfernt. Und in den 2 Wochen die dadurch verloren wurden wurde leider Ware "getauscht".

Interessant ist dabei, dass meine Ware ein A6 Etikett mit Bild, Produktinfos und EAN Code hat - das Produkt vom Vendor war NUR mit einem "ASIN Aufkleber" (Barcode und darunter die ASIN) versehen, NICHT mit meiner EAN! Ich bin nicht ganz sicher, ob dieser ASIN Aufkleber den Bestandstausch verhindert. Das nachgemachte Produkt hätte auch nie so von FBA akzeptiert werden dürfen, schließlich haben alle rechtlich nötigen Infos gefehlt, die Verpackung sah ganz anders aus - sprich da läuft grundsätzlich etwas falsch.
roman hat geschrieben: 24. Feb 2024 13:50 Damals ging es um Zahlen die nach Frankreich gemeldet werden. Pikanterweise waren darin aber komplett falsche Zahlen: Anstatt dem geringen FR-Umsatz war ein x-fach höherer Umsatz genannt (vermutlich der Gesamtumsatz für viele/alle Länder). War damals eh ein Thema in den Foren, weil scheinbar viele Verkäufer betroffen waren.
Ein wichtiger Grund warum ich den Amazon (!) Verkauf nach Frankreich schon vor 1-2 Jahren eingestellt habe waren genau diese (oft falschen) Meldungen, bei Frankreich vor allem auch in Verbindung mit EPR.
Tidibee hat geschrieben: 24. Feb 2024 23:29 Ich glaube auch, dass es bei dieser ganzen Geschichte im ersten Schritt genau darum geht, die eklatanten Ungereimtheiten zu finden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich auch bei den Steuerbehörden im Laufe der nächsten Jahre eine gewisse Routine in Bezug auf E-Commerce einstellen wird (bzw es Schwerpunktgruppen dazu geben wird) und da wird dann sicher genauer hingeschaut.
Die Finanzbehörden werden sicher in den nächsten 10-20 Jahren ein effektives Kontrollsystem für die von den Marktplätzen gemeldeten Umsätze einrichten. Bis dahin wird wohl eher mit Stichproben gearbeitet (man wählt ein paar Händler zufällig aus, vergleicht bei denen in einem zufällig gewählten Monat die BH Daten mit den Marktplatz Daten, und rechnet mit dem Steuerberater herum um zu sehen ob die Daten plausibel sind...).

Bei mir ist das zum Glück ohne Beanstandungen ausgegangen, aber das hängt wohl auch mit der freundlichen Zusammenarbeit von Steuerberatern und Finanzamt im ländlichen Österreich zusammen.
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