Fette Kirchensteuernachzahlung

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Zandangelo
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Fette Kirchensteuernachzahlung

Hallo Gemeinde. Bin schon lange ein stiller Mitleser. Habe mich nun aber durchgerungen mich in schriftlicher Form zu melden, da ich an den Meinungen hier interessiert bin.

Ich bin schon seit 12 Jahren selbstständig und bin auch seitdem beim gleichen Steuerberater. Irgendwann (vielleicht so um 2015 rum) ist mir aufgefallen, dass ich keine Kirchensteuer zahle. Da ich eigentlich nur eine Verbindung zum einen Buchhalter in der Kanzlei habe (der für uns die ganzen Lohnabrechnungen und laufenden BWAs bearbeitet), habe ich diesen drauf angesprochen. Die Gespräche waren alle nur telefonisch und es wurde auch eher so abgetan, dass das Finanzamt da wohl ein Haken nicht gesetzt hat. Ich sei bei denen mit Konfession eingetragen. Deren Pech...

2019 kam von mir erneut eine Nachfrage, warum ich keine Kirchensteuer zahle. Wahrscheinlich hat mich die Sache nicht so ganz in Ruhe gelassen, sodass ich den Buchhalter erneut drauf angesprochen habe. Er hat erneut nachgeschaut und mitgeteilt, dass alles korrekt hinterlegt sei. Nachdem ich meine Bedenken bezüglich einer fetten Nachzahlung mitgeteilt habe, wurde mir gesagt, dass das FA die Kirchensteuer nicht nachträglich einfordern kann.

Jeder weiß natürlich was jetzt kommt...

2021 habe ich geheiratet und es ist dem Finanzamt aufgefallen, dass ich keine Kirchensteuer zahle. Ein paar Rückfragen und dann war die Nachzahlung da. Unterm Strich 10.000€
.
In der Zeit der darauf kamen ein paar zweifelhafte Aussagen von meinen Buchhalter diesbezüglich. Die Kanzlei sei sehr optimistisch, dass Sie dem widersprechen können. Man habe ein Vergleichsfall, der identisch mit meinen ist. Der Fehler liege auf Seiten des Finanzamtes, da man meine Daten korrekt übermittelt habe. Als ich mein Buchhalter auf seine Aussage von 2019 angesprochen habe, kam nur ein "WAS HABE ICH GESAGT?!?!" und das Thema wurde eher damit abgetan, dass man dem widersprechen wird und alles gut wird.
Aufgrund von neuen Tatsachen konnte nämlich das Finanzamt die festgesetzten Einkommenssteuerbescheide wieder öffnen und die Summe von mir verlangen. Dies sei laut Steuerberater nicht in Ordnung, da alle Daten vorlagen. Das Finanzamt kann sich jederzeit über ELStAM die Daten ziehen. Wenn die das nicht machen, dann sei es deren verschulden.

Laut Finanzamt wurden die Daten aber falsch vom Steuerbüro übertragen bzw. damals angegeben. Der Vergleichsfall war für mich nicht identisch genug und abgelehnte Einsprüche wurde nicht wirklich sorgfältig gelesen. Nachdem klar wurde, dass das Finanzamt den Einspruch ablehnt, wurde mir komischerweise mitgeteilt, dass es nun schwer wird, da es zwei verschiedene Vorgänge sind. Einmal die Einkommenssteuerbescheide und einmal die Zahlung. Daher weiß der Steuerberater nicht mehr, was man noch tun kann.

Ich frage mich bei der Angelegenheit nur, in wie weit mein Steuerberater da mitverantwortlich für ist? Das Geld habe ich nicht gerade hier herumliegen, zumal bei der Konsumlaune unsere Umsätze auch deutlich gesunken sind. Die Nachberechnung der Kirchensteuer kam nun zum ungünstigsten Zeitpunkt. Nachzahlung für gute Jahre und nun schlechte Jahre zum Abzahlen.

Das ich mich nicht freisprechen kann, ist natürlich auch klar. Allerdings wer zahlt den freiwillig Steuern?! Und wenn vom Steuerberater/Buchhalter nach Rückfragen kein Veränderungen vorgenommen werden, dann lässt man das so laufen.

Ich habe ein Gespräch bezüglich der letzten Bilanz demnächst. Dann wird auch das Thema nochmal besprochen. Ich bin auch nicht auf Konfrontationskurs. Ein Teil der Kirchensteuer kann von der Steuer wieder abgezogen werden. Irgendein Zeitraum hätte ich wohl so oder so nachzahlen müssen, auch wenn ich 2015 ausgetreten wäre. Dann wäre dem Finanzamt das damals halt aufgefallen und ich hätte die letzten drei Jahre davor etwas nachgezahlt.
Zumal ich natürlich auch keine Beweise für die Telefonate 2015 und 2019 habe.


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Thomas-G
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Soweit ich weiß können Kirchen für die vergangenen X Jahre Kirchensteuer nachfordern, wenn du nicht beweisen kannst, dass du ausgetreten bist. Daher musst du wohl zahlen, wenn du bisher nicht gezahlt hast. Wenn du nicht zahlen möchtest musst du austreten.

Den Steuerberater müsstest du wohl klagen, und Beweise haben. Würde da nicht zu viel erhoffen.

Vielleicht kannst du ja einen Zahlungsplan vereinbaren oder so, damit du nicht alles auf einmal zahlen musst.
Mächschen
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Aus meiner Sicht ist der erste Fehler, dass Du in der Kirche bist, ist mir persönlich zu teuer.

Ist in deinen Einkommensteuererklärungen der betreffenden Jahre das Kreuz bei der richtigen Konfession (Seite 1 Mantelbogen)?
AndreM93
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Hier dann bitte auch einen Blick auf das "besondere Kirchgeld" werfen. Möglicherweise muss die Ehefrau dann direkt mit austreten.
Mächschen
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Nicht nur darauf, wird man zusammen veranlagt, gilt das auch für die Kirchensteuer...
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DINa3
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Mächschen hat geschrieben: 22. Jan 2024 18:19 Aus meiner Sicht ist der erste Fehler, dass Du in der Kirche bist, ist mir persönlich zu teuer.
sehe ich auch so
möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn du in der Kirche bist, dann musst du auch deine Beiträge zahlen. (zumindest hier in DE)
frei nach dem Motto "aufgeschoben ist nicht aufgehoben"
sieh es positiv: du hattest in den vergangenen Jahren einen zinslosen Kredit
und jetzt evtl. einen Grund mehr auszutreten - Gründe zu liefern würde das forum sprengen ...
regalboy
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Wie sieht es bei Verheirateten aus, wo nur 1 Partner in der katholischen Kirche ist?

Wird die Kirchensteuer anhand des Einkommen dieser Person berechnet, oder ala Ehegattensplitting anhand der Hälfte der gemeinsamen Einnahmen?

Also z. B. Ehemann (ausgetreten) verdient 200.00 Euro, die noch eingetretene Ehefrau 20.000 Euro.

Zahlt sie dann für die 20.000 Euro, oder 110.000 Euro?

Vielen Dank

Johannes
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

regalboy hat geschrieben: 23. Jan 2024 05:02 Wie sieht es bei Verheirateten aus, wo nur 1 Partner in der katholischen Kirche ist?

Wird die Kirchensteuer anhand des Einkommen dieser Person berechnet, oder ala Ehegattensplitting anhand der Hälfte der gemeinsamen Einnahmen?

Also z. B. Ehemann (ausgetreten) verdient 200.00 Euro, die noch eingetretene Ehefrau 20.000 Euro.

Zahlt sie dann für die 20.000 Euro, oder 110.000 Euro?

Vielen Dank

Johannes
Das ist das "besondere Kirchgeld", das Andre ansprach.
Entspricht keinem deiner beiden Ansätze zu 100%.
regalboy
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Ja, aber doch nur bei den Evangelen?

Also ist es bei den Katholiken so, dass immer nur der Eingetretene für sein eigenes Einkommen zahlt?
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Da gibt's keine einheitliche Regelung entlang der Kategorien katholisch/evangelisch. Das steht den jeweiligen Kirchensteuerberechtigten Körperschaften jeweils frei, ob sie das erheben. Teilweise wiederum wird es auch durch Landesrechtsgebung eingeschränkt.
Heiko W.
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Bekommst Du du vom Steuerberater eine Kopie der Einkommensteuererklärung zur Kontrolle? Da könntest Du nachschauen was eingereicht wurde.
Zandangelo hat geschrieben: 22. Jan 2024 17:57 Hallo Gemeinde. Bin schon lange ein stiller Mitleser. Habe mich nun aber durchgerungen mich in schriftlicher Form zu melden, da ich an den Meinungen hier interessiert bin.

Ich bin schon seit 12 Jahren selbstständig und bin auch seitdem beim gleichen Steuerberater. Irgendwann (vielleicht so um 2015 rum) ist mir aufgefallen, dass ich keine Kirchensteuer zahle. Da ich eigentlich nur eine Verbindung zum einen Buchhalter in der Kanzlei habe (der für uns die ganzen Lohnabrechnungen und laufenden BWAs bearbeitet), habe ich diesen drauf angesprochen. Die Gespräche waren alle nur telefonisch und es wurde auch eher so abgetan, dass das Finanzamt da wohl ein Haken nicht gesetzt hat. Ich sei bei denen mit Konfession eingetragen. Deren Pech...

2019 kam von mir erneut eine Nachfrage, warum ich keine Kirchensteuer zahle. Wahrscheinlich hat mich die Sache nicht so ganz in Ruhe gelassen, sodass ich den Buchhalter erneut drauf angesprochen habe. Er hat erneut nachgeschaut und mitgeteilt, dass alles korrekt hinterlegt sei. Nachdem ich meine Bedenken bezüglich einer fetten Nachzahlung mitgeteilt habe, wurde mir gesagt, dass das FA die Kirchensteuer nicht nachträglich einfordern kann.

Jeder weiß natürlich was jetzt kommt...

2021 habe ich geheiratet und es ist dem Finanzamt aufgefallen, dass ich keine Kirchensteuer zahle. Ein paar Rückfragen und dann war die Nachzahlung da. Unterm Strich 10.000€
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In der Zeit der darauf kamen ein paar zweifelhafte Aussagen von meinen Buchhalter diesbezüglich. Die Kanzlei sei sehr optimistisch, dass Sie dem widersprechen können. Man habe ein Vergleichsfall, der identisch mit meinen ist. Der Fehler liege auf Seiten des Finanzamtes, da man meine Daten korrekt übermittelt habe. Als ich mein Buchhalter auf seine Aussage von 2019 angesprochen habe, kam nur ein "WAS HABE ICH GESAGT?!?!" und das Thema wurde eher damit abgetan, dass man dem widersprechen wird und alles gut wird.
Aufgrund von neuen Tatsachen konnte nämlich das Finanzamt die festgesetzten Einkommenssteuerbescheide wieder öffnen und die Summe von mir verlangen. Dies sei laut Steuerberater nicht in Ordnung, da alle Daten vorlagen. Das Finanzamt kann sich jederzeit über ELStAM die Daten ziehen. Wenn die das nicht machen, dann sei es deren verschulden.

Laut Finanzamt wurden die Daten aber falsch vom Steuerbüro übertragen bzw. damals angegeben. Der Vergleichsfall war für mich nicht identisch genug und abgelehnte Einsprüche wurde nicht wirklich sorgfältig gelesen. Nachdem klar wurde, dass das Finanzamt den Einspruch ablehnt, wurde mir komischerweise mitgeteilt, dass es nun schwer wird, da es zwei verschiedene Vorgänge sind. Einmal die Einkommenssteuerbescheide und einmal die Zahlung. Daher weiß der Steuerberater nicht mehr, was man noch tun kann.

Ich frage mich bei der Angelegenheit nur, in wie weit mein Steuerberater da mitverantwortlich für ist? Das Geld habe ich nicht gerade hier herumliegen, zumal bei der Konsumlaune unsere Umsätze auch deutlich gesunken sind. Die Nachberechnung der Kirchensteuer kam nun zum ungünstigsten Zeitpunkt. Nachzahlung für gute Jahre und nun schlechte Jahre zum Abzahlen.

Das ich mich nicht freisprechen kann, ist natürlich auch klar. Allerdings wer zahlt den freiwillig Steuern?! Und wenn vom Steuerberater/Buchhalter nach Rückfragen kein Veränderungen vorgenommen werden, dann lässt man das so laufen.

Ich habe ein Gespräch bezüglich der letzten Bilanz demnächst. Dann wird auch das Thema nochmal besprochen. Ich bin auch nicht auf Konfrontationskurs. Ein Teil der Kirchensteuer kann von der Steuer wieder abgezogen werden. Irgendein Zeitraum hätte ich wohl so oder so nachzahlen müssen, auch wenn ich 2015 ausgetreten wäre. Dann wäre dem Finanzamt das damals halt aufgefallen und ich hätte die letzten drei Jahre davor etwas nachgezahlt.
Zumal ich natürlich auch keine Beweise für die Telefonate 2015 und 2019 habe.
webstar
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Heiko W. hat geschrieben: 23. Jan 2024 08:50 Bekommst Du du vom Steuerberater eine Kopie der Einkommensteuererklärung zur Kontrolle? Da könntest Du nachschauen was eingereicht wurde.
Zumal der Steuerberater doch eine Vorberechnung macht, welche in der Regel dem Bescheid des Finanzamtes gleichen sollte. Spätestens hier wäre es dem Steuerberater doch aufgefallen und das jedes Jahr.
Mächschen
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Muss man das Finazamt drauf hinweisen, wenn die die Steuer falsch berechnen?

Jedenfalls sollte der Threadersteller mal beantworten, ob der Steuerberater das Konfessionskreuz falsch gemacht hat.
Zandangelo
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Das ich die Summe zahlen werde (bereits gezahlt habe), war mir am Anfang schnell klar. Ich war in der Kirche und demnach habe ich auch eine "Leistung" in Anspruch genommen. Diese muss ich nunmal nachzahlen.

Das ich sofort ausgetreten wäre, wenn ich Kirchensteuer gezählt hätte, war aber auch klar. Demnach sind meine Frau und ich sofort nach der Nachzahlung ausgetreten. Vor der Nachzahlung hieß es halt "Wenn die nicht abbuchen, dann können die das auch nicht nachfordern." Demnach lief das einfach so und ich habe mir kein Kopf darüber gemacht. (Mein Fehler, wo ich auch für verantwortlich bin)

Die Einkommenssteuererklärungen lasse ich mir dann mal von meinen Steuerberater geben. Diese habe ich nie bekommen. Wobei ich nicht weiß, ob die mir nicht sagen werden "Das läuft alles digital. Wir geben auch keine Konfession an, sondern geben einfach nur deine ESTAM Nummer an und damit sind alle Daten übermittelt". Oder weiß jemand, ob bei jeder Variante von Einkommenssteuererklärung die Konfession mit angeführt werden muss bzw. die einsehbar ist?

Es geht mir auch weniger darum, ob ich zahlen muss. Sondern meine Frage ist eher, wie bewertet man die Arbeit vom Steuerberater in dem Fall. So eine Nachzahlung kann ein Böses Ende nehmen und zahle ich den Steuerberater nicht dafür, dass er mich in steuerlichen Angelegenheiten so gut wie möglich vertritt? Die Ereignisse nach der Nachzahlungsaufforderungen wirkten für mich so ein wenig nach Verschleierung, dass man den eigenen Fehler nicht zugeben will. Daher die Frage, ob der Steuerberater hier einen groben Fehler gemacht hat oder ob am Ende des Tages es trotz eines Steuerberaters meine alleinige Verantwortung ist.

Wie oben erwähnt geht es mir nicht darum, dass ich das gerichtliche verfolge. Dafür gibt es einfach keine Erfolgsaussicht und daher macht das auch kein Sinn.
Zandangelo
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Mächschen hat geschrieben: 23. Jan 2024 09:08 Muss man das Finazamt drauf hinweisen, wenn die die Steuer falsch berechnen?

Jedenfalls sollte der Threadersteller mal beantworten, ob der Steuerberater das Konfessionskreuz falsch gemacht hat.
Guter Punkt.
Berechnet der Steuerberater alle Steuerarten und lässt sich das nur vom FA absegnen?
Oder übermittelt der Steuerberater mein Einkommen und das FA berechnet dann die Steuer?

Im ersten Fall hätte mein Steuerberater ja selber übersehen, dass ich Kirchensteuer zahlen muss. Das ich eine Konfession habe, wussten er ja. War im System laut eigenen Aussagen hinterlegt.
Im zweiten Fall hat das Finanzamt versäumt die Steuer zu berechnen. Was meinem Steuerberater dann auch hätte auffallen müssen...

(sorry, habe aber eine Einkommenssteuererklärung von mir nie gesehen. Habe nur immer brav unterschrieben)
mwp
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Zandangelo hat geschrieben: 23. Jan 2024 09:18 (sorry, habe aber eine Einkommenssteuererklärung von mir nie gesehen. Habe nur immer brav unterschrieben)
Ernsthaft?
Zandangelo
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

mwp hat geschrieben: 23. Jan 2024 09:24
Zandangelo hat geschrieben: 23. Jan 2024 09:18 (sorry, habe aber eine Einkommenssteuererklärung von mir nie gesehen. Habe nur immer brav unterschrieben)
Ernsthaft?
Gesehen natürlich, aber nicht mit nach Hause bekommen. Der Steuerberater hat bei der Bilanzbesprechung den Gewinn erfasst und erwähnt, was in den nächsten Wochen nachzahlen muss.
Daraufhin gab es unzählige Unterschriften und ich habe die Bilanz für meine Unterlagen bekommen. Wochen später kamen die Einkommensbescheide.
Da ich mein Steuerberater da vertraut habe, gab es für mich auch erstmal kein Grund etwas groß zu hinterfragen. Für mich war das seit 12 Jahren Standard...

Sonst habe ich mein Steuerberater auch nicht viel gesehen. Rest lief immer über den Buchhalter, der für mich wie der Steuerberater war.
Andre (KM)
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Vollkaskomentalität, sorry.

Selbst nicht seinen Pflichten nachkommen, aber dann andere dafür haftbar machen wollen.
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lallekalle
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Ich war auch sehr überrascht. Meine Frau ist noch in der Kath. Kirche, ich bin ausgetreten. Wir sind steuerlich zusammen veranlagt. Hier war ich schon sehr irritiert, dass ich 3600 EUR im Jahr an Kirchensteuer abdrücken musste, nur weil sie noch in der Kirche ist.
Andre (KM)
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Re: Fette Kirchensteuernachzahlung

Ich habe mal mein Einzelunternehmen (asset deal) verkauft, bin dann leider erst 1 Monat nach Verkauf aus der Kirche ausgetreten...das tat richtig weh /-(x) (-S :durchdreh:
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