Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Vio
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Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Ich hab vorhin festgestellt, dass ich mich bei meiner Jahres-Umsatzsteuererklärung um 120 Euro zu meinen Ungunsten verrechnet habe - ich habe also mehr bezahlt, als ich müsste.

Frage: Löst eine nachträglich korrigierte Erklärung ggf. irgendeinen Prüfmechanismus aus?

Ich mache meine Steuer allein, also ohne Steuerberater. Ich hab nichts zu verbergen, aber die Zeit, die mich eine Nachprüfung kosten würde, wären wohl ungleich mehr als 120 Euro.

Die schwäbische Hausfrau in mir hätte gern die 120 Euro, aber ich trau mich nicht so recht. engel

Edit: Achso - die Vorauszahlung für nächstes Jahr wurde natürlich auch auf der Basis berechent. Ich weiß, es sind Peanuts aber ich esse Erdnüsse eigentlich ganz gerne.


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Zierfischprofi
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Vermutlich würdest Du ja dann auf die 120 Euro nach zurückerhält noch Einkommenssteuer bezahlen müssen, also ist der Nettoverlust ja noch deutlich geringer.
roman
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Wenn die Umsatzsteuer versehentlich zu hoch angegeben wurde, ergibt sich aus der Korrektur keine höhere Einkommensteuer (außer die Einkommensteuer wurde versehentlich zu niedrig angegeben, hätte der TE aber wohl erwähnt).

Außer man versteuert nach dem UST-Bruttosytem. Keine Ahnung ob es das in Deutschland überhaupt gibt (in AT gibt es sowas scheinbar wahlweise, ist aber was für Minderheiten), hier wäre eine Umsatzsteuerrückzahlung in der Tat eine Betriebseinnahme, aber tendenziell auch erst dann, wenn die Rückerstattung tatsächlich zufliest.
Zuletzt geändert von roman am 11. Dez 2021 13:36, insgesamt 3-mal geändert.
Slater
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Das würde ich auf jeden Fall so lassen wie es ist.
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Kopf unten lassen. Das Schlimmste was passieren kann ist, dass Du auf dem Radar von irgendeinem FA-Schreibtischtäter auftauchst. Unterschätze auch nicht die Aussenprüfungen. Da geht es nicht um "Steuergerechtigkeit" sondern Mehreinnahmen für den Fiskus
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Eat The Rich
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Dieses Duckmäusertum vor dem Finanzamt ist ja nicht zu ertragen. Wenn du es aus Bequemlichkeit dabei belässt dann ist es ja ok. Würde bei einer etwaigen Prüfung sogar zu deinen Gunsten geändert werden. Ansonsten korrigieren und pro aktiv nen 3 Zeiler dazu und gut ist.

Mal davon ab, dass die beim Jahresabschluss auch merken, dass du etwas anderes bei der USt- Erklärung gemeldet hast und fragen nach.

Es ist nicht verboten etwas zu ändern/zu vergessen / nachträglich zu berichtigen. Man kommt auch nicht ins Gefängnis wenn man mal falsch bucht oder etwas falsch erfasst, auch wenn einige hier so tun.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
AndreM93
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Sind die Bescheide denn schon da? Mir ist das mal bei Einnahmenüberschussrechnung passiert, dass ich bei der UStVA für Dezember die 10-Tages-Regel nicht korrekt beachtet hatte. Hatte das Finanzamt dann selbsttätig im Steuerbescheid korrigiert und nett drauf hingewiesen.
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Vio
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

Ja, die Bescheide sind schon da.

Danke euch allen für die Meinungen. Mein Bauchgefühl sagt: Nichts. Ich schlafe da noch ein paar mal drüber.
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Vio
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Re: Fehler in Jahres-Umsatzsteuererklärung beheben oder belassen?

@ roman & zierfischprofi
Der Vollständigkeit halber: Ich hab die USt-Jahreserklärung zum 31.07. abgegeben und die EkSt zum 31.10., nachdem ich noch die letzen fehlenden Buchungen zum 31.12. ergänzt hatte (Unternehmer Fahrtkosten uä).
Der Fehler ergab sich aus einer solchen "Jahresabschlussbuchung" zum 31.12., die Vorsteuer enthält, woran ich aber im Juli nicht gedacht habe.
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