Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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baluleo

Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

Guten Abend,

ich nutze die Kleinunternehmerregelung. Ich beziehe meine Waren aus Spanien und China. Aus Spanien kaufe ich netto ein und weise die Einkäufe auf der Vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung aus.

Nun zum Problem, welches mir ziemliches Kopfzerbrechen bereitet. Aus China habe ich am Anfang per DHL Express bestellt, Paket kam an, nach einer Woche eine Rechnung von DHL Express, alles gut.
Der Verkäufer hat mir kostenlosen Versand angeboten bei größeren Mengen, dieser wurde aber eine Woche länger dauern, kein Problem, habe zugestimmt. Nun kamen die ersten Pakete an, diese haben ein deutsches DHL inlandslabel, sonst nichts.
Bei Alibaba sind alle Rechnungen Netto. Wie soll ich nun die Steuer zahlen? An einer Nummer auf dem Paket konnte ich nachverfolgen, dass die Pakete als eine große Sammelbestellung per Luftfrachtcontainer mit 2 Tonnen Gewicht durch Amsterdam in die EU eingeführt worden sind.
Beim Zoll anrufen und Steuerberater fragen hat kein Erfolg gebracht.

Grüße


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baluleo

Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

Update: Auf den Rechnungen steht "Reverse Charge".
Roemer
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Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuervoranmeldung schließt sich aus. Und was hat ein Netto-Einkauf in einer Ust.-voranmeldung zu suchen.

Dann habe ich nicht mehr weiter gelesen. Wenn man international handelt, sollte man schon ein paar Basics haben.
Roemer
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Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

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fonprofi
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Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

Nun, bei Reverse Charge muss er.
baluleo

Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

Roemer hat geschrieben: 7. Okt 2023 16:42 Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuervoranmeldung schließt sich aus. Und was hat ein Netto-Einkauf in einer Ust.-voranmeldung zu suchen.

Dann habe ich nicht mehr weiter gelesen. Wenn man international handelt, sollte man schon ein paar Basics haben.
Selten so einen Quark gelesen, wenn ich mit meiner Umsatzsteuer ID im EU Ausland Netto einkaufe, dann muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb abgeben, damit ich die 19% Steuer zahlen kann. So viel zu Basics.
Außerdem sollte man einfach nicht schreiben, wenn man nicht helfen möchte.
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Rex
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Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

Manche wollen helfen, wissen es aber halt selber nicht 100% oder denken das Sie es wissen und schreiben in Ihrer Antwort etwas falsches. Über die Zeit wenn mehr antworten kommen, filtert sich aber meist heraus wie es richtig ist. Das ist vollkommen normal in einem Forum und man sollte auch die "Falschwisser" nicht verteufeln, diese wissen dann in einem anderen Thema vielleicht wieder eine hilfreiche richtige Antwort.

Das ist auch alles ziemlich kompliziert geworden, seit die Chinesen nicht mehr direkt einführen, sondern die Einfuhr über andere EU-Staaten stattfindet.
Fall 1: Spanien EU-Erwerb ist klar Reverse-Charge bei dir vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung ist klar
Fall 2: Direktimport aus China, Einfuhrumsatzsteuer (+evtl. Zölle) wird direkt vom Postzollamt erhoben oder an Dritte (DHL Express u.ä.) delegiert
Fall 3 (dein Fall): Sammelimport China -> Niederlande -> dann scheinbar innergemeinschaftliche Lieferung Niederlange -> Deutschland

Mein Gefühl sagt mir:
1. Wenn der Versender es beim Import China -> NL korrekt verzollt hat (und er dir darüber Dokumente zur Verfügung stellt, so dass du es bei Bedarf nachweisen kannst), ist es danach NL -> DEU zu dir eine innergemeinschaftliche Lieferung. Und du nimmst es wie Fall 1 in deine vierteljährliche USt.-Voranmeldung auf.
2. Wenn du keinen Nachweis über eine korrekte EU Importverzollung bekommst. Dann meldest du die Waren selbst zur Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll an. Vorgehensweise müsste dann so ähnlich sein wie wenn bei Fall 2 etwas bei der Postverzollung "ausversehen" durchgerutscht ist (Grüner Aufkleber: "Von zollamtlicher Handlung befreit") Dann muss man diese Waren genau genommen ja auch selbst bei seiner zuständigen Zollverwaltung zur Einfuhrumsatzsteuer anmelden.

Vermutlich wirst du keine Importdokumente CHN-NL zur Verfügung gestellt bekommen, also wäre mein Tipp die Waren bei deinem zuständigen Zollamt selbst zur Einfuhrumsatzsteuer anzumelden.
baluleo

Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

Rex hat geschrieben: 7. Okt 2023 18:05 Vermutlich wirst du keine Importdokumente CHN-NL zur Verfügung gestellt bekommen, also wäre mein Tipp die Wahren bei deinem zuständigen Zollamt selbst zur Einfuhrumsatzsteuer anzumelden.
Der Verkäufer meinte, dass er es bei SF Express in China abgibt und ansonsten keine anderen Infos kriegt auf Anfrage, da wohl mehrere Firmen beteiligt sind. SF Express in China, eine in Amsterdam und noch eine in Deutschland, welche das deutsche DHL Label am Paket anbringt und es verschickt.

Habe beim Zoll angerufen und die Situation erklärt, meine Zahlungsbereitschaft war für die ziemlich uninteressant. Meinten nur, dass ein Paket, welches durch ein anderes EU Land kommt dort sicherlich schon verzollt wurde und ich muss nichts mehr machen.
Steuerberater hat mir geraten diese als innergemeinschaftlichen Erwerb zu verbuchen, da ich beweisen kann, dass die Pakete aus den Niederlanden kommen.
regalboy
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Re: Einfuhrumsatzsteuer/Umsatzsteuer

baluleo hat geschrieben: 7. Okt 2023 18:40 ...Steuerberater hat mir geraten diese als innergemeinschaftlichen Erwerb zu verbuchen, da ich beweisen kann, dass die Pakete aus den Niederlanden kommen.
Must du beim innergemeinschaftlichen Erwerb nicht die UST-ID der Verkäuferseite, die du aber nicht hast, angeben?
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