eBay Gebühren Rechnung Gewerblich

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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EugenK
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eBay Gebühren Rechnung Gewerblich

Hallo alle zusammen.

Wie verbucht man die "neuen" Rechnungen vom eBay?

neue Rechnung November 2020

Angebotsgebühren €17,15

Gebühren für Anzeigen €5,76

Verkaufsprovision €16,69

Zwischensumme ohne Steuern €39,60


Steuern

Gesamt Steuerfreier Betrag €0,00

Gesamt Steuerpflichtiger Betrag €39,60

USt in Höhe von 16% €6,41

Gesamtbetrag aktuelle Rechnung €46,01

Abgezogene Gebühren und verrechnete Gutschriften -€19,43


Fälliger Betrag €26,58


Hier stimmt ja nicht mal der 16% Ust Betrag von der Summe.


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Alte Rechnung September 2020

Angebotsgebühren €17,85

Verkaufsprovision €30,12

Gebühren für Anzeigen €17,64

Zwischensumme ohne Steuern €65,61


Rabatte und Gutschriften

Gutschriften ohne Steuern -€7,88

Gebührengutschrift für beworbene Angebote ohne Steuern -€2,03

Zwischensumme -€9,91


Steuern

Gesamt Steuerfreier Betrag €0,00

Gesamt Steuerpflichtiger Betrag €55,70

USt in Höhe von 16% €8,91

Gesamtbetrag aktuelle Rechnung €64,61

Fälliger Betrag €64,61



Mit dieser Aufstellung der Rechnung hatte ich bis jetzt keine Probleme.


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Rechnung:


Vorheriger Kontostand €26,58

Rechnungszahlung erhalten 23. November 2020 - Vielen Dank -€26,58


Neue Gebühren

Angebotsgebühren €17,15

Gebühren für Anzeigen €2,62

Verkaufsprovision €24,05

Zwischensumme ohne Steuern €43,82


Steuern

Gesamt Steuerfreier Betrag €0,00

Gesamt Steuerpflichtiger Betrag €43,82

USt in Höhe von 16% €7,11

Gesamtbetrag aktuelle Rechnung €50,93


Abgezogene Gebühren und verrechnete Gutschriften-€28,00


Fälliger Betrag €22,93


Man zieht doch die Vorsteuer vom Fälligen Betrag/ zu zahlenden Betrag ab?

Evtl. soll ich den Gesamtbetrag: 50,93 als Ausgabe eintragen und davon die 16 % Vst ziehn?

Verrechnete Gutschrift dann als Einnahme buchen?

Ich finde die Rechnung ist etwas falsch aufgestellt?


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EugenK
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Re: eBay Gebühren Rechnung Gewerblich

Hat keiner ne idee? :(
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Eat The Rich
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Re: eBay Gebühren Rechnung Gewerblich

EugenK hat geschrieben: 18. Dez 2020 18:49
Man zieht doch die Vorsteuer vom Fälligen Betrag/ zu zahlenden Betrag ab?

Ich finde die Rechnung ist etwas falsch aufgestellt?
Also laut Gesetz rechnet man die Vorsteuer auf den Nettobetrag rauf. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt abzgl. der Umsatzsteuer. Macht natürlich bei einer korrekten Rechnung keinen Unterschied und die meisten Buchhaltungsprogramme haben ja eine Steuerautomatik und es passt, wenn man den Bruttobetrag eintippt.

Da Ebay seit der Umstellung auf die Zahlungsabwicklung keine korrekten Rechnungen ausstellt, darf eigentlich kein Händler die dort ausgewiesenen VorSt. mehr ziehen, weil die Rechnung formal nicht korrekt ist. Ebay ist das scheißegal es wird mit Rundungsdifferenzen begründet (rechnerisch richtig, trotzdem Schwachsinn dann solch eine Rechnung auszustellen).

MEINER MEINUNG nach müssten die Ebay Rechnungen Brutto gebucht werden OHNE Steuerschlüssel, da ein Vorsteuerabzug ja nicht mehr gegeben ist, da Ebay einen in Deutschland nicht gültigen Steuersatz ausweist und falsch betitelt. (ich mach es aber auch nicht so)

Das Thema gibt es hier schon in 2 Threads, aber eine Lösung gibt es dazu nicht. Hier treiben sich auch ein paar "Steuerberater" rum, die wollen aber nur aquirieren und sagen zu dem Thema auch nichts. Eigentlich müsste deswegen im Forum viel mehr Panik & Theater herrschen, und ich frage mich auch ernsthaft, wieso die meisten dabei so entspannt sind. Wahrscheinlich weil die meisten es ignorieren oder nicht verstehen. Macht ja der Steuerberater oder die Schnittstelle. Und jeder Steuerberater der die Ebay Rechnung formal prüft, kann das eigentlich nicht ignorieren und darf das aus haftungstechnischen Gründen auch nicht so buchen bzw. durchgehen lassen.

Fazit: Nach 10 Jahren ist ein Steuerbescheid nicht mehr änderbar. Solange kann JEDEM dieses Ding auf die Füsse fallen, also entscheiden wie du es buchst und falls du es mit Steuer buchst, dann halt Rückstellungen bilden und hoffen, dass FALLS es dein Finanzamt mitbekommt, du nur nachzahlen musst (die unberechtigt gezogenen Vorsteuer von allen Ebay Rechnungen seit Umstellung) und dass die das nicht als etwas Anderes betrachten, weil du es ja hättest wissen müssen. VIELLEICHT fällt es auch Ebay vorher auf die Füsse, weil es komischerweise ja auch immer zu deren Gunsten ist, kann mir nur nicht vorstellen, dass das dann für die Händler (und VOR ALLEM deren Beratern) besser ausgeht.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
EugenK
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Re: eBay Gebühren Rechnung Gewerblich

Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

Soweit mir das bekannt ist gilt die Steuerrückstellung nur für bestimmte Gruppen:
Gewerbesteuer - Körperschaftsteuer - Umsatzsteuer - Hinterzogene Lohnsteuer
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