Bilanzierung - Grenzen der "kleinen" und "großen" Bilanz

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regalboy
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Bilanzierung - Grenzen der "kleinen" und "großen" Bilanz

Hallo,

mir geht es nicht um die Frage, ob man als GmbH bilanzierungspflichtig ist oder nicht.

Sondern ab welcher Umsatzhöhen die Bilanzen in größerem Umfang gefertigt werden müssen?
Leider finde ich trotz Suche im Internet hierzu keine Erläuterungen.

Vielen Dank

Johannes


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koshop
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Re: Bilanzierung - Grenzen der "kleinen" und "großen" Bilanz

Meinst du bis wann man eine Microbilanz machen darf, weil man als Kleinstkapitalgesellschaft gilt?
Eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB liegt vor, wenn die betreffende Gesellschaft zwei der drei nachstehenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (vgl. § 267a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB) nicht überschreitet (Für Neugründungen etc. vgl. auch § 267 Abs. 4 HGB):

350.000 EUR Bilanzsumme
700.000 EUR Umsatzerlöse
Im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinstka ... ungsgesetz
regalboy
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Re: Bilanzierung - Grenzen der "kleinen" und "großen" Bilanz

koshop hat geschrieben: 23. Nov 2022 10:29 Meinst du bis wann man eine Microbilanz machen darf, weil man als Kleinstkapitalgesellschaft gilt?
Eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB liegt vor, wenn die betreffende Gesellschaft zwei der drei nachstehenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (vgl. § 267a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB) nicht überschreitet (Für Neugründungen etc. vgl. auch § 267 Abs. 4 HGB):

350.000 EUR Bilanzsumme
700.000 EUR Umsatzerlöse
Im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinstka ... ungsgesetz
Es gibt ja nicht nur die Abstufung Microbilanz, wie in den vorstehenden Links ja perfekt erklärt wird.
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