Abrechnung Minijobber Fristen

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NixGut
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Abrechnung Minijobber Fristen

Hallo,

die Meldefristen für Minijobs sind ja für Arbeitgeber recht blöd festgesetzt. Die Zahlen müssen noch vor Ablauf des Monats gemeldet werden (z.B. zum 24. Februar).

Unsere Minijobber arbeiten auf Stundenbasis (Lohn) und haben somit kein festes monatliches Gehalt. Bislang habe ich intern immer noch den Vormonat eingerechnet. Also z.B. die Stunden vom 25. Januar bis 24. Februar für den Monat Februar abgerechnet.

Jetzt will ich das regelkonform machen und z.B. über die Sage Lohnabrechnung lösen.

Aber wie kriege ich das mit dem blöden Meldezeitraum gelöst?

Die Minijobzentrale gibt selber 2 Lösungen vor:

1) Der restliche Zeitraum (z.B. vom 24. bis zum Ende des Monats) wird geschätzt. Im Folgemonat wird das korrigiert. Somit fallen aber für die Korrekturbuchung noch einmal extra Gebühren an und ich finde das recht unübersichtlich.

2) Es wird um einen Monat verschoben abgerechnet. Also die Stunden vom Januar werden erst im Februar gemeldet. Ich will die Minijobber die Stunden selber eintragen lassen und fürchte, dass durch die Verzögerung das nicht richtig klappt weil z.B. die Zeiten einfach schon verschlampt wurden.

Wie löst ihr das?


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aaha
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Betrifft mich zwar nicht, daher bisher nie damit beschäftigt, ob das so geht und somit nur als Idee: einfach nicht streng pro Monat, sondern statt dessen einfach gleitend? Also vom 23. zum 26. zum 25. zum 24. zum 27. ... ...
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

ich hab das von hinten angefangen zu rechnen
also 450 EUR gibt es max im Monat geteilt durch den Std.-Lohn = ergibt die Anzahl der Std. um diesen lohn zu bekommen. Dies habe ich auch bei der Mini-Job-Zentrale so angegeben.
Wenn die Std.-Zahl aber jeden Monat unterschiedlich waren, was meist so war, habe ich eine Excel-Liste gemacht mit den genauen Std - was dann ein plus oder minus ergab. Dann gab es noch eine Monatl. ArbeitsListe mit Uhrzeit und Unterschrift (kannst auch ne Stempeluhr nehmen) Die Arbeits-Std wurden dann MonatsEnde in die Excel eingetragen und jeder sieht ob ein Std.-Plus oder Minus besteht.
Das ist bestimmt nicht ganz im Sinne des Erfinders, aber die ewigen Korrekturen bei der MiniZentrale nerven tierisch und machen sicherlich keinen Überblick
Gezahlt wurde der absolut korrekte Betrag incl. sämtlicher Abgaben

ps.
die Rentenversicherung hat eine Prüfung angemeldet - ich bin optimistisch, daß alles top ist
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Wolkenspiel
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Meines Wissens ist das nicht mehr erlaubt, schon eine Weile nicht mehr. Auch der Minijobber muss einen festen Lohn erhalten, der nur minimal nach oben oder unten abweichen darf. Man darf die Stunden dann verteilen und monatlich einen Durchschnitt auszahlen. Die Zeiten, in denen man Leute auf Abruf beschäftigen darf, sind aber schon länger passé.
Andre (KM)
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Okt 2023 13:11Die Zeiten, in denen man Leute auf Abruf beschäftigen darf, sind aber schon länger passé.
Leider wahr.

Von "Gewerkschaften" und ähnlichen Organisationen wird das ja als Vorteil für den Minijobber betrachtet. Feste, planbare Arbeitszeiten und so. Allerdings sieht die Realität halt auch so aus, dass viele Minijobber flexibel sein wollen. :durchdreh:
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Okt 2023 13:11 Die Zeiten, in denen man Leute auf Abruf beschäftigen darf, sind aber schon länger passé.
nicht dass ein falscher Eindruck entsteht: wir haben die Arbeitszeiten zusammen abgesprochen: in der Regel 1 Woche vorher oder manchmal auch kurzfristig, wenn der Mini-Jobber eben was Wichtiges vorhatte

Aber der Minijobber wollte ja auch Geld verdienen, somit mußte er auch gewisse Stunden hier sein

ich würde das mit der Gleitzeit vergleichen
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

ich hatte den letzten 2021
damals 450 / Monat
Lohn: 1 Eur über Mindestlohn
dann sind das 9,5 Std / Woche
so viele Möglichkeiten hast du dann nicht
Wir haben das dann eben immer abgesprochen, wann er kommen will
Fest war immer der Vormittag
Mehr Demokratie geht nicht
und möchte betonen: ich habe immer 1 EUR über dem Mindestlohn gezahlt ! (und das als MIni-Unternehmer)
regalboy
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

DINa3 hat geschrieben: 25. Okt 2023 15:33 ... und möchte betonen: ich habe immer 1 EUR über dem Mindestlohn gezahlt ! (und das als MIni-Unternehmer)
Du musst dich nicht rechtfertigen, zumal Minijobber ja in der Regel steuerfrei sind, also im Endeffekt "deutlich mehr" als Mindestlohn verdienen.
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Wolkenspiel
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Es geht nicht um Demokratie. Es geht um beschruppte Gesetze. Wie Andre sehr treffend bemerkte, soll das Gesetz FÜR den AN sein. Ist es aber nicht. Das ändert aber nichts daran, dass es umgesetzt werden muss und Minijobber nicht nach Bedarf eingesetzt werden dürfen. Und dabei ist es völlig unerheblich, ob der Minijobber das will.
Und Minijobbern mehr als den Mindestlohn zu bezahlen, halte ich mit Verlaub für albern. Zumal ja auch die Lohnnebenkosten 10 % höher sind als bei sozialversicherungspflichtig Angestellten. Von denen erhalten die wenigsten 12 Euro netto, das sind ja fast mehr als 20 Euro brutto.
Es sei denn, wir reden hier von einem Entwickler o.ä., aber davon gehe ich nicht aus.
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Lohn + Abgaben:
450 + 141,80 = 591,80
das sind dann bei 12,50: 16,44
plus km-Geld, was er auch noch bekommen hat
viel oder wenig ist relativ
Ich finde es richtig, daß in den letzten Jahren Bewegung in den Lohn gekommen ist
aber eine Lösung haben wir noch lange nicht, denn das Geld reicht den Geringverdienern vorne und hinten nicht

(ausser bei meinem Vorletzten, der die Uni gewechselt hat, keinen Job mehr hat, dafür aber von Daddy Vollfinanziert wird - was aber auch wieder in Ordnung ist)
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

@Wolkenspiel
ehrlich gesagt verstehe ich nicht was du meinst
wenn ich eine Arbeitshilfe suche und als Vorgabe gebe: Nur Vormittag früh (weil dann die Pakete raus müssen) der Rest ist flexibel
was ist daran verwerflich ? (auch dem Gesetz gegenüber)
Fazit wäre ja: Jobber kommt und macht seine eigenen Vorschläge zur Arbeitszeit und wann es Kaffe+Kuchen gibt
regalboy
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

"Flexibel" ist halt nicht erlaubt, weil der Arbeitnehmer das (ggf. von ihm nicht gewollte) Recht hat, langfristig planbar eingesetzt zu werden.
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

apropos Minijob-Zentrale:
habe viel Telefonate mit denen geführt, wg. so mancher Schwierigkeiten. Alles nette Gespräche.
Habe bald festgestellt, dass die viel flexibler sind als Ihre Gesetzesvorlage : wichtig ist das die Abrechnung kommt und das passende Geld dazu
Auch ich habe mal vergessen was zu überweisen - dann kommt Wochen später eine Mahnung / Geld geht raus und alles ist gut
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Wolkenspiel
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Es geht doch nicht um die Arbeitszeit vormittags oder nachmittags. Es geht um ein regelmäßiges Gehalt und eben nicht auf Abruf.
Und was den Lohn angeht: Das Geld reicht nicht, weil der Staat zu viel wegnimmt. Nicht, weil der AG zu wenig bezahlt. Warum müssen Geringverdiener denn genauso viel abdrücken wie andere? Aber das ist eine andere Diskussion, ich finds nur lustig, wenn Unternehmer nach mehr Gehalt schreien. Der AN bekommt doch nicht wirklich viel mehr, wenn der Stundenlohn von 12 auf 14 Euro steigt. Der AG hat aber erhebliche Mehrausgaben und der Staat erhebliche Mehreinannahmen was in keinem Verhältnis zur Nettoerhöhung steht.
Dass man sowas in einem Sellerforum erklären muss..
regalboy
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Okt 2023 16:06 .... Warum müssen Geringverdiener denn genauso viel abdrücken wie andere? ....
Wurde die Steuerprogression abgeschafft? :ironie:
https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerprogression
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

wir sind hier beim Mini-Job
der Minijobber zahlt keine Abgaben (
Brutto = Netto

@Wolkenspiel
Geringverdiener
richtig, das ist eine andere Diskussion
wir sind ein Sozialstaat mit zu großen Löchern im Netz - wo zu viele Menschen durchfallen
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DINa3
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

es hat mir keine Ruhe gelassen:
https://www.minijob-zentrale.de/
Arbeit auf Abruf im Minijob
Nicht immer können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen voraussagen, wie viel Arbeit tatsächlich anfällt und wann sie Unterstützung benötigen. Deshalb gibt es den Minijob auf Abruf. Erfahren Sie, was dahinter steckt und arbeitsrechtlich zu beachten ist.

Arbeit auf Abruf: I
Was haben Arbeitgeber und Minijobber zu vereinbaren?
Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Minijobber müssen die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit festlegen und diese in einer Abrufvereinbarung festhalten.
boden-piloten
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Arbeit auf Abruf muss mindestens 4 Tage vorher mitgeteilt werden.
Wenn’s nach mir geht, kann man Minijobs abschaffen. Machen mir nur Probleme.
Mächschen
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Es macht arbeitsrechtlich keinerlei Unterschied, ob jemand nen Minijob oder sozialversicherungsrechtlich beschäftigt ist...
boden-piloten
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Re: Abrechnung Minijobber Fristen

Habe ich auch nicht behauptet, abrechnungstechnisch ist für mich schwierig bei 15,30 bis 18,30 lohn
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