Ich biete Ware mit Regelbesteuerung 19% und mit Differenzbesteuerung ohne Ausweis der Umsatzsteuer an. Wie verfahrt ihr als Tipp für mich, wenn ein Kunde in den Warenkorb sowohl differenzbesteuerte Ware als auch Regelbesteuerte Ware legt?
Grund meiner Frage ist der Hinweis der IHK, dass man eigentlich 2 getrennte Rechnungen erstellen muss. Wie seht ihr das?
Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
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Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
Da wirst du hier nur vereinzelt Antwort finden. Die IHK hat auf jeden Fall in der Hinsicht Recht dass es klar aufgeschlüsselt werden muß.
Ob da jetzt 2 Rechnungen notwendig sind würde ich ehr mit dem Steuerberater absprechen, auch, auf welche die Versandkosten dann verbucht werden etc.
Ob da jetzt 2 Rechnungen notwendig sind würde ich ehr mit dem Steuerberater absprechen, auch, auf welche die Versandkosten dann verbucht werden etc.
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Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
Du kannst es in eine Rechnung schreiben, aber es wird wohl ein wenig zu kompliziert und unübersichtlich werden
Bei der Differenzbesteuerung wird auch USt. abgeführt und ist Teil der Rechnung. Nur der Kunde sieht dies nicht.
Meine Rechnung ist für diesen Vorgang speziel aufgebaut.
Bei der normalen Rechnung sieht die Struktur anders aus
Und nun müßte man eine 3. Struktur basteln für diesen seltenen Fall
möglich, aber ich würde sagen: 2 Rechnungen sind da einfacheer
Bei der Differenzbesteuerung wird auch USt. abgeführt und ist Teil der Rechnung. Nur der Kunde sieht dies nicht.
Meine Rechnung ist für diesen Vorgang speziel aufgebaut.
Bei der normalen Rechnung sieht die Struktur anders aus
Und nun müßte man eine 3. Struktur basteln für diesen seltenen Fall
möglich, aber ich würde sagen: 2 Rechnungen sind da einfacheer
Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
Ich schreibe nur eine Rechnung, sieht dann so aus:
In der Buchhaltung wird eine Splitbuchung dafür erstellt und entsprechend der Teil mit 19% als Erlöse 8400 und der DiffB. Einkaufpreis als 8200 gebucht.
In der Buchhaltung wird eine Splitbuchung dafür erstellt und entsprechend der Teil mit 19% als Erlöse 8400 und der DiffB. Einkaufpreis als 8200 gebucht.
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Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
wenn du die Rechnung ausdruckst, dann siehst du schnell ob alles stimmt
aber wichtiger:
werden im Hintergrund die Beträge in das richtige Konto gebucht ?
DiffBest-USt-frei
DiffBest-Ust-pflichtig
Ich nutze ja für Beides eine eigene Rechnungs-Vorlage - so kann ich nichts verwechseln
also die entsprechenden Konten aufrufen und die Zahlen kontrollieren
aber wichtiger:
werden im Hintergrund die Beträge in das richtige Konto gebucht ?
DiffBest-USt-frei
DiffBest-Ust-pflichtig
Ich nutze ja für Beides eine eigene Rechnungs-Vorlage - so kann ich nichts verwechseln
also die entsprechenden Konten aufrufen und die Zahlen kontrollieren
Zuletzt geändert von DINa3 am 16. Jun 2019 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
noch eine andere Frage:
führst du den Nachweis, daß die verkaufte Ware überhaupt der DifferenzBest. unterliegt?
als Beispiel:
- Kaffeekanne im Großhandel gekauft: normale 19% - Einkauf ordentliche Rechnung
- Kaffeekanne von privat gekauft: Diff-Best. : kannst du die heute ausgestellte Rechnung Diff-Best. dem Einkauf von 2018 zuordnen/beweisen?
führst du den Nachweis, daß die verkaufte Ware überhaupt der DifferenzBest. unterliegt?
als Beispiel:
- Kaffeekanne im Großhandel gekauft: normale 19% - Einkauf ordentliche Rechnung
- Kaffeekanne von privat gekauft: Diff-Best. : kannst du die heute ausgestellte Rechnung Diff-Best. dem Einkauf von 2018 zuordnen/beweisen?
Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
Ja es wird alles richtig gebucht, denn Ich handel ausschliesslich mit Gebrauchtwaren, manche bekomme ich kostenlos oder von Gewerblich->19% Verkauf, manche kaufe Ich von privat -> DiffB.
Jeder Artikel wird einzeln erfasst mit Lagercode, somit ist es später nachvollziehbar wem was von wem verkauft wurde, ebenfalls praktisch da so die Seriennummern auch nachgeprüft werden, für die schlauen Kunden die gerne defekte Ware zurücksenden.
Jeder Artikel wird einzeln erfasst mit Lagercode, somit ist es später nachvollziehbar wem was von wem verkauft wurde, ebenfalls praktisch da so die Seriennummern auch nachgeprüft werden, für die schlauen Kunden die gerne defekte Ware zurücksenden.
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Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
habe auch alles sehr genau in excel gespeichert - war überrascht, daß bei meiner Steuerprüfung vor kurzem dies nicht geprüft wurde
Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
Genau, auch mit Excel bei mir.
Bei einer Steuerprüfung kommt es ja auf den Grund von dieser an.
Wenn die zb. wegen Schwarzarbeit kommen wird die deine DiffB Einkaufliste nicht interessieren.
Bei einer Steuerprüfung kommt es ja auf den Grund von dieser an.
Wenn die zb. wegen Schwarzarbeit kommen wird die deine DiffB Einkaufliste nicht interessieren.
Re: Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung - Rechnungslegung
Ich mache es wie ihr. Ein Hinweis in einer Excel Liste, wie ich auf diesen Differenzbesteuerten EK Preis komme. Es ist alles sehr viel mehr Arbeit, aber der Unterschied beim Gewinn ist enorm. Vor allem weil meine Mitbewerber fast nur differenzbesteuerte Ware anbieten.
Aber jetzt habe ich sogar noch eine spezial Frage - eigentlich war für mich klar:
Kaufe ich Ware als innergemeinschaftlichen Erwerb aus dem Ausland, versteuere ich diese hier und kann diese nur weiterverkaufen mit Ausweis der Umsatzsteuer - also ich war der Meinung, ich kann diese nicht als differenzbesteuert weiterverkaufen. Dieses habe ich z.B. in den IHK Merkblättern zur Differenzbesteuerung gelesen.
Jetzt habe ich jedoch gelesen, dass ich eine Wahlmöglichkeit habe: sprich wenn ich Ware aus dem Ausland erwerbe und diese nicht als innergemeinschaftlichen Erwerb besteuere, kann ich diese differenzbesteuert weiterverkaufen.
https://sis-verlag.de/archiv/umsatzsteu ... gegenstand
Aber jetzt habe ich sogar noch eine spezial Frage - eigentlich war für mich klar:
Kaufe ich Ware als innergemeinschaftlichen Erwerb aus dem Ausland, versteuere ich diese hier und kann diese nur weiterverkaufen mit Ausweis der Umsatzsteuer - also ich war der Meinung, ich kann diese nicht als differenzbesteuert weiterverkaufen. Dieses habe ich z.B. in den IHK Merkblättern zur Differenzbesteuerung gelesen.
Jetzt habe ich jedoch gelesen, dass ich eine Wahlmöglichkeit habe: sprich wenn ich Ware aus dem Ausland erwerbe und diese nicht als innergemeinschaftlichen Erwerb besteuere, kann ich diese differenzbesteuert weiterverkaufen.
https://sis-verlag.de/archiv/umsatzsteu ... gegenstand
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