Hallo,
seit einiger Zeit kommen alle DPD Retouren meiner Amazon Kunden bei mir kaputt an.
Die Sendungen sehen aus, als wäre ein Auto drüber gefahren.
Ich hab Problem herauszufinden wie ich die Kosten erstattet bekomme. DPD antwortet auf keine Mail, in der Hotline erreiche ich keinen.
Wie ist das Vorgehen bei einer Erstattung mit Labelkauf über Amazon?
Wie Entschädigung für beschädigte DPD Retouren (über Amazon)
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- DINa3
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Re: Wie Entschädigung für beschädigte DPD Retouren (über Amazon)
Der Versender eines Paketes ist für den Versand verantwortlich !
sprich: dein Kunde, der eine retoure versendet, haftet dafür und du kannst ganz unbesorgt bei der Erstattung ihm z.B. 30-40% abziehen
Vorher den Kunden Informieren, auf Widerrufsgesetz hinweisen und Bilder machen
sprich: dein Kunde, der eine retoure versendet, haftet dafür und du kannst ganz unbesorgt bei der Erstattung ihm z.B. 30-40% abziehen
Vorher den Kunden Informieren, auf Widerrufsgesetz hinweisen und Bilder machen
Re: Wie Entschädigung für beschädigte DPD Retouren (über Amazon)
Nö, bei Retouren haftet grundsätzlich der Empfänger (Händler).
Es gibt auch kein Widerrufsgesetz, aber eine Widerrufsbelehrung.
Dort stehts ganz am Ende.
Es gibt auch kein Widerrufsgesetz, aber eine Widerrufsbelehrung.
Dort stehts ganz am Ende.
Re: Wie Entschädigung für beschädigte DPD Retouren (über Amazon)
Für Reklamationsfälle der DPD-Amazon-Labels ist DPD zuständig (für die DHL-Amazon-Labels dagegen ist Amazon zuständig).
@DINa3
@Roemer
In gewissen Weise habt ihr beide Recht. Prinzipiell haftet der Händler für das Versandrisiko, aber der Kunde ist dafür zuständig eine Retoure ausreichend gut zu verpacken.
Ob das in diesem Fall geschehen ist, läßt sich schwer sagen.
Grade bei Amazon wirds halt eine Challenge hier den Kunden zu belasten. Allein schon aus dem Grund weil die Erstattung in vielen Fällen ja gleich nach dem Erstscan erfolgte.
DPD bzgl Amazonlabels zu erreichen ist erfahrungsgemäß SEHR schwierig.
Wobei ich auf den ersten Blick sagen würde dass die Sendung jetzt nicht so arg schlimm ausschaut. Ist wohl eine Mischung aus nicht besonders gut verpackt und am Versandweg ramponiert. Dass hier der Paketdienst freiwillig was zahlt, halte ich für unwahrscheinlich.
Da bleibt man als Verkäufer eher übrig...
@DINa3
@Roemer
In gewissen Weise habt ihr beide Recht. Prinzipiell haftet der Händler für das Versandrisiko, aber der Kunde ist dafür zuständig eine Retoure ausreichend gut zu verpacken.
Ob das in diesem Fall geschehen ist, läßt sich schwer sagen.
Grade bei Amazon wirds halt eine Challenge hier den Kunden zu belasten. Allein schon aus dem Grund weil die Erstattung in vielen Fällen ja gleich nach dem Erstscan erfolgte.
DPD bzgl Amazonlabels zu erreichen ist erfahrungsgemäß SEHR schwierig.
Wobei ich auf den ersten Blick sagen würde dass die Sendung jetzt nicht so arg schlimm ausschaut. Ist wohl eine Mischung aus nicht besonders gut verpackt und am Versandweg ramponiert. Dass hier der Paketdienst freiwillig was zahlt, halte ich für unwahrscheinlich.
Da bleibt man als Verkäufer eher übrig...
Re: Wie Entschädigung für beschädigte DPD Retouren (über Amazon)
Genau das bedeutet das Wörtchen "grundsätzlich" in meinem Posting.
- DINa3
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Re: Wie Entschädigung für beschädigte DPD Retouren (über Amazon)
sorry, das sehe ich nicht so.
§ 355 Abs. 3 Satz 4 BGB
Verbraucher hat den Rückversand nachzuweisen - somit nicht als Brief, sondern registriertem Paket. Hierbei tritt automatisch die AGB des Paketdienstes in Kraft. Und dort ist bei allen ähnlich aufgeführt, wie die Ware verpackt werden muß.
Ich habe jetzt kein Urteil parat, aber da wurde auch ganz klar recht gesprochen.
(oh, ein Schelm würde dann immer als Päckchen zurücksenden und die Ware behalten - er haftet ja nicht - nein so geht es nicht)
natürlich liegt der Fall bei ama und dem bereitstellen von Paket-Marken etwas anders, aber im Endeffekt doch ähnlich;
Kunde muß gut verpacken - Händler fordert den Ersatz bei Verlust direkt beim Paket-Dienst.
§ 355 Abs. 3 Satz 4 BGB
Verbraucher hat den Rückversand nachzuweisen - somit nicht als Brief, sondern registriertem Paket. Hierbei tritt automatisch die AGB des Paketdienstes in Kraft. Und dort ist bei allen ähnlich aufgeführt, wie die Ware verpackt werden muß.
Ich habe jetzt kein Urteil parat, aber da wurde auch ganz klar recht gesprochen.
(oh, ein Schelm würde dann immer als Päckchen zurücksenden und die Ware behalten - er haftet ja nicht - nein so geht es nicht)
natürlich liegt der Fall bei ama und dem bereitstellen von Paket-Marken etwas anders, aber im Endeffekt doch ähnlich;
Kunde muß gut verpacken - Händler fordert den Ersatz bei Verlust direkt beim Paket-Dienst.
- DINa3
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Re: Wie Entschädigung für beschädigte DPD Retouren (über Amazon)
es nervt mich immer wieder, wenn an solchen Kleinigkeiten rumgeritten wird, obwohl wir alle seit 10 Jahren wissen , was da drin steht.
nachzulesen im : Bürgerliches Gesetzbuch ( da stehen keine Rezepte drin, sondern Gesetzte) !
§ 312g
Widerrufsrecht
ja, da steht "Recht" - im Gesetzbuch - somit ist es ein Gesetz bzw. unterliegt einem Gesetz)
Ein jurist unter uns, kann dies bestimmt seitenlang erklären
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