Rate an Bestellmängeln

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fca
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Rate an Bestellmängeln

Wir hatten eigentlich nie Probleme mit unserer Verkäuferperformance und auf dem Deutschen Marktplatz höchstens 1x im Jahr einen A-Z Garantieantrag. Manchmal kommt es aber blöde und es sind in den letzten 30 Tagen schon 3 A-Z Anträge gekommen.
1x weil der Kunde seine Bestellung nicht im Paketshop abgeholt hat und anschließend hat der Kundenservice den A-Z aufgemacht. 1x weil die Kundin das von uns verschickte Retourenlabel nicht in ihren Amazonnachrichten gefunden hat. Nachdem sie das Label gefunden hat hat sie den Antrag zurückgezogen, aber die Minuspunkte bleiben.
Beim dritten A-Z ist eins von 3 Paketen nicht beim Kunden in AT angekommen. Der hat sich gemeldet, wir haben umgehend Ersatz losgeschickt und den Kunden darüber informiert. Das war am Freitag. Heute kam der A-Z.
Irgendwie sind wir damit bei 0,75 % Bestellmängel in DE (kurzfristig).
Weiß jemand den genauen Schwellenwert für eine Suspendierung und ob dafür der kurzfristige oder der langfristige Wert zählt?


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Verkäuferperformance
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Re: Rate an Bestellmängeln

Wegen dem ersten Fall, der vom VKS eröffnet wurde, schreibst Du erstmal eine Email an die Verkäuferperformance, protestierst scharf gegen ein solches Gebahren, da gar kein Anlaß bestand einen Antrag zu öffnen. Gleichzeitig einen Fall eröffnen, natürlich mit "dringende Hilfe benötigt, Verkaufsaktivität ist eingeschränkt", und dem VKS Dampf machen.

Einen weiteren Fall eröffnen und dem VKS mitteilen, daß der zweite AZG ja vom Kunden zurückgezogen wurde und Du es befremdlich findest, daß sogar vom Kunden zurückgezogene Anträge in die VP einfließen.

Beim dritten legst Du natürlich die Umstände - für einen 10jährigen verständlich - in der angeforderten Stellungnahme dar, damit der Antrag abgelehnt wird.

Merke: Alle drei Anträge werden in der VP erhalten bleiben, lediglich der Ausgang wird jeweils dokumentiert und bleibt für die VP einsehbar, wenn die mal eine Entscheidungshilfe brauchen. Die Prozente sind Schall und Rauch. BTW: Einen vom VKS eröffneten AZG hat mir Amazon mal inkl. Wertung gelöscht - also, nichts ist unmöglich.
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lallekalle
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Re: Rate an Bestellmängeln

Ich glaube, dass die Antwort von Amazon dass sie die Gründe hinterlegen, nur schall und rauch ist, um die Kunden zu beruhigen.

Bestes Beispiel: Ich kenne ein Unternehmen welches gesperrt worden ist, weil die Warenwirtschaft aus versehen die versendeten Aufträge nochmals paar Tage später als "Versendet" bestätigte. Somit lag die Quote bei ca. etwas über 70% - Es wurde Proaktiv mit dem Kundenservice kommuniziert, die Gründe vermerkt, dennoch wurde das Konto gesperrt. Es wurde ein Massnahmeplan gefordert, dort wurde nochmals auf den Software-Fehler und den internen Vermerk hingewiesen auch mit der Begründung dass kein Schaden entstanden ist und die Sendungen alle rechtzeitig ausgeliefert wurden, und dennoch hiess es "Wir haben uns entschieden, dass Sie nicht mehr auf Amazon verkaufen dürfen". Selbst ein Schreiben von der Firma an die GF brachte kein anderes Ergebnis. Das Konto war ansonsten sauber - das war der einzigste Mangel.

Ist doch irgendwie komisch. Vielleicht ein Einzelfall - aber leider geschehen. Das Unternehmen hat 1-2 Monate später Insolvenz angemeldet.
wolle
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Re: Rate an Bestellmängeln

eluno hat geschrieben:Ist doch irgendwie komisch. Vielleicht ein Einzelfall - aber leider geschehen. Das Unternehmen hat 1-2 Monate später Insolvenz angemeldet.
Weißt du, wie das weitergegangen ist? Ich kann mir vorstellen, dass eine Klage des Insolvenzverwalters einen ganz guten Vergleich gebracht hätte. Es herrscht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, aber alles hat seine Grenzen.
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lallekalle
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Re: Rate an Bestellmängeln

wolle hat geschrieben:
eluno hat geschrieben:Ist doch irgendwie komisch. Vielleicht ein Einzelfall - aber leider geschehen. Das Unternehmen hat 1-2 Monate später Insolvenz angemeldet.
Weißt du, wie das weitergegangen ist? Ich kann mir vorstellen, dass eine Klage des Insolvenzverwalters einen ganz guten Vergleich gebracht hätte. Es herrscht zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit, aber alles hat seine Grenzen.
Das kann ich Dir leider nicht sagen - zu dem Zeitpunkt nach der Insolvenz hatte ich dann keinen weiteren Kontakt mehr. Aber vom Prinzip her hättest Du recht... wobei ich nicht glaube, dass man von Amazon irgendetwas freiwillig auf Basis von einem Vergleich erhalten würde.
fca
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Re: Rate an Bestellmängeln

Ich versuche da gerade was geht. Bei Fall 1 lautet jetzt die abschließende Entscheidung der Verkäuferperformance:

Amazon hat über den Garantieantrag zugunsten des Käufers entschieden. Die Kosten werden von Amazon getragen. Der Garantieantrag wurde gewährt, es liegt jedoch kein Fehler Ihrerseits vor.

Die 500 Minuspunkte bleiben aber wie erwartet. Ich versuche jetzt bei den anderen Fällen da noch was zu erreichen. Noch ist das Kind ja nicht in den Brunnen gefallen und wenigstens einen wegzubekommen würde ja schon den Puffer vergrößern.
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Verkäuferperformance
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Re: Rate an Bestellmängeln

Es ist das Gleiche wie damals bei Paypal. Niemand wollte glauben, daß Paypal Konten einfriert und Verkäufer finanziell trockenlegt, ohne das auch nur ein Grund vorliegt. Dies gilt heute auch für Amazon.

Logik oder Entscheidungen auf kaufmännischer Basis vermisst man bei Amazon schon so oft. Entscheidungen über Bewertungslöschungen, Verkaufslimits, AZG-Fälle und deren eigene Preisgestaltung. Da wäre es eine Überraschung, wenn Entscheidungen eines Algorithmus manuell geprüft oder gar revidiert würden. Ein gut verkaufendes Unternehmen zu sperren, obwohl es keinen Grund (mehr) gibt, ist Willkür, Schikane oder einfach Überheblichkeit. Das kann Amazon besser als jede Behörde.
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