Hallo,
haben gerade die Antwort auf einer Widerspruch bezüglich einer A-Z-Garantie von Amazon erhalten.
wir haben den Garantieantrag des Käufers und Ihre Angaben zu der Bestellung 306-2007413-xxxxxx geprüft. vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns weitere Informationen zu Ihrem Antrag auf Bestellung 306-2007413-xxxxxx zukommen zu lassen. Nach weiteren Überprüfungen haben wir beschlossen, unsere ursprüngliche Entscheidung aufrechtzuerhalten.
Warum wurde mein Widerspruch abgelehnt?
Sie sind für den Garantieantrag verantwortlich, da wir die am 6.08.2021 angeforderten Informationen nicht erhalten haben. Stellt ein Käufer einen Garantieantrag zu einer Ihrer Bestellungen, informieren wir Sie darüber in einer E-Mail. Darin erläutern wir Ihnen auch, wie Sie in dieser Angelegenheit verfahren können. Für die Überprüfung benötigen wir möglicherweise weitere Informationen von Ihnen. Wenn Sie uns nicht innerhalb der angegebenen Frist antworten, geben wir der Forderung des Käufers statt, und der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Sie können den Käufer kontaktieren, um Rücksendevereinbarungen zu treffen, aber beachten Sie bitte, dass er nicht verpflichtet ist, den Artikel zurückzugeben. Er kann dazu einwilligen, wenn Sie ein vorfrankiertes Rücksendeetikett bereitstellen, eine Abholung organisieren oder die Rücksendekosten erstatten.
Wir können Ihren Standpunkt nachvollziehen, bleiben jedoch bei unserer Entscheidung.
Der Satz "Sie können den Käufer kontaktieren, um Rücksendevereinbarungen zu treffen, aber beachten Sie bitte, dass er nicht verpflichtet ist, den Artikel zurückzugeben."
ist schon der Hammer. Es geht hier um 290 Euro Warenwert und nach der Meinung von Amazon ist der Kunde NICHT verpflichtet die Ware zurückzugeben?
Hat jemand von euch so etwas schon rechtlich ausgefochten?
Keine Rückgabepflicht der Ware für Kunden nach A-Z-Garantie
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Re: Keine Rückgabepflicht der Ware für Kunden nach A-Z-Garantie
Amazonien ≠ Deutschland
oder auch:
... Widdewiddewitt
und Drei macht Neune !!
Sie machen sich die Welt
Widdewidde wie es ihnen gefällt ....
BGH, 01.04.2020 - VIII ZR 18/19
Re: Keine Rückgabepflicht der Ware für Kunden nach A-Z-Garantie
na ja... wir werden dem Kunden auf jeden Fall erst einmal mahnen, dann Mahnbescheid und notfalls bis vor Gericht....
Re: Keine Rückgabepflicht der Ware für Kunden nach A-Z-Garantie
einwurf einschreiben mahnung danach, anwalt/inkasso gegen den "kunden"
Re: Keine Rückgabepflicht der Ware für Kunden nach A-Z-Garantie
Das ist alles andere als "ausgefochten"
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
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