Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

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regalboy
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

degraf hat geschrieben:
regalboy hat geschrieben:Nein, in diesem Fall gerade nicht.
Aber so was von! :konfuzius:

Es ist egal, ob jemand die Bilder aus dem Shop benutzt (Verlinkt) oder sich an andere Artikel dran hängt.
Sobald der "Geschädigte" davon weiß und Änderungen durchführt, um den Kontrahenten zu schädigen oder zu benachteiligen, ist das ein Eingriff.
um solche Sachen zu ahnden, gibt es den Weg über das Gesetz.

Btw, ich sage nicht, dass dann wirklich im Streitfall vor Gericht so geurteilt wird.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber recht hoch, m.E.
Und wenn ich mich als Unbedarfter streng laut Amazon-AGB an andere Artikel hänge (Da die Beschreibung ja wohl im Moment noch passt),
und wegen "Dir" plötzlich andere Innenfutter, TFTs oder blaue Bananen verkauft habe...
...dann ist das für mich erst einmal ein EIngriff in mein Gewerbe.
...
Ich halte dagegen:
- Es ist seine EAN
- Er verkauft seine Taschen mit dem Innenfutter XXXX
- Er erweitert die Artikelbeschreibung, in dem er seinen Artikel einfach nur genauer beschreibt, von TFTs oder blauen Bananen ist nicht die Rede.

Das Paradebeispiel "Eingriff in den Gewerbebetrieb" wird hier ja bei der Bilderverlinkung genannt, wenn man das Bild absichtlich ärgert um (ausschließlich) den Konkurrenten zu schädigen.

Hier wird aber nur die eigene Artikelbeschreibung erweitert, damit der eigene Artikel noch besser beschrieben & verkauft werden kann.

((( oder dürfte man beim Bilderklau auch nicht einfach das eigene Bild vom eigenen Server löschen, weil der Artikel bei der Konkurrenz dann ohne Bild weniger verkauft werden würde? Wohl kaum )))


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degraf
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

regalboy hat geschrieben: Er erweitert die Artikelbeschreibung...
...damit der Mitbewerber negative Bewertungen bekommt.
Das war die Aussage von "KingCrab" und darauf habe ich mich bezogen.
HPB
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

@degraf
Du meinst also wirklich, es wäre ein Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Mitbewerbers, wenn ich meine Artikelbeschreibung, passend zu meinen Artikeln, genauer gestalte und ändere? Das ist doch nicht dein Ernst, oder?
Dann müsste ja jeder, der seine eigenen Artikel mit seiner eigenen EAN bei Ama. einstellt, permanent kontrollieren, ob sich nicht irgend ein Schmarotzer dran gehangen hat. Ich dürfte in dem Fall meine Artikelbeschreibung weder ergänzen, noch erweitern, auch nicht, wenn es mein Artikel erfordern würde. Denn wenn ich das mache, passt ja der Artikel vom Schmarotzer nicht mehr und er könnte eine negative Bewertung erhalten.
Also ich glaube, da ist deine Phantasie etwas mit dir durchgegangen.
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

degraf hat geschrieben:
regalboy hat geschrieben: Er erweitert die Artikelbeschreibung...
...damit der Mitbewerber negative Bewertungen bekommt.
Das war die Aussage von "KingCrab" und darauf habe ich mich bezogen.
Lies noch mal genau:
KingCrab hat geschrieben:Wenn deine Taschen abweichen (Innenfutter etc.) Dann ändere die Beschreibungen der Artikel.
Beschreibe das Material des Innenfutters und es wird nicht viele Verkäufe brauchen bis der Mitbewerber eine seiner Taschen an einen Kunden verkauft, dem das auffällt. Schon hat er eine negative Bewertung mehr.
Wenn er geschrieben hätte, dass er die Beschreibung ändern soll und dann ein paar Kumpels den Artikel vom Mitbewerber kaufen sollen, um anschließend negativ zu bewerten, hättest du Recht (vorbehaltlich der Nachweisbarkeit).

So wie geschrieben wird die Hoffnung geäußert, dass durch eine genauere Artikelbeschreibung die Kunden des Mitbewerbers eine negative Bewertung abgeben, weil sie einen Artikel erhalten haben, der nicht der nun genaueren Beschreibung entspricht.
Selbst wenn man dies als Eingriff sehen würde, was ich stark bezweifle, scheitert es an der Nachweisbarkeit.

Ich würde genau so vorgehen und wäre mir sicher, dass ich nichts zu befürchten hätte.
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scrasher
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

was ist mit diesem fall ?

EAN gekauft
artikel mit eigener EAN eingestellt und unter Produktdetails oder beschreibung die EAN nochmals auf die ARTIKELSEITE eingepflegt
sprich auf der angebotsseite von amazon ist asin und EAN somit eindeutig.

wie sieht es da aus mit der rechtslage?
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fischbabay
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Wir hatten in der Vergangenheit auch schon öfters mit diesem Problem zu tun. Wir verwenden eigene ean und eigenen eingetragenen Markennamen. Kurze E-Mail mit Hinweis auf die Markenrechtsverletzung hatte immer geholfen. Wir waren die Mitbewerber binnen 24 Stunden von unseren Angeboten los.
Millennium

Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

und Amazon hat dich noch nicht raus geschmissen? :ironie:
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AlphaHH
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Registriert: 27. Okt 2007 12:07

Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Die ganze Sache ist doch ganz einfach und ohne Abmahnerei lösbar.

Der TE sagt, dass er seine Artikel unter seiner Eigenmarke bei Amazon.de gelistet hat. Wenn es eine Eigenmarke ist, dann ist diese sicherlich als Marke in Deutschland eingetragen.

Rufe einfach http://www.amazon.de auf. Gehe oben rechts auf Impressum. Auf der linken Seite kannst du dann folgendes anklicken:

Mitteilung an Amazon.de über die Verletzung gewerblicher Schutzrechte...

Formular ausfüllen, an Amazon.de mailen oder faxen...24h später gibt es Deinen Mittbewerber in Deinen Angeboten nicht mehr und er wurde auch noch von Amazon.de selber verwarnt. Nach 3 verwarnungen kann der Wettbewerber bei Amazon.de auch nicht mehr verkaufen und wird gesperrt.

Wir haben so etwas fast täglich...irgendwelche Briten, Chinesen oder andere Händler die meistens namentlich nicht zu fassen sind gehen in unsere Angebote rein.
Nicht aufregen...einfach machen...
Gesperrt

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