Ich halte dagegen:degraf hat geschrieben:Aber so was von!regalboy hat geschrieben:Nein, in diesem Fall gerade nicht.
Es ist egal, ob jemand die Bilder aus dem Shop benutzt (Verlinkt) oder sich an andere Artikel dran hängt.
Sobald der "Geschädigte" davon weiß und Änderungen durchführt, um den Kontrahenten zu schädigen oder zu benachteiligen, ist das ein Eingriff.
um solche Sachen zu ahnden, gibt es den Weg über das Gesetz.
Btw, ich sage nicht, dass dann wirklich im Streitfall vor Gericht so geurteilt wird.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber recht hoch, m.E.
Und wenn ich mich als Unbedarfter streng laut Amazon-AGB an andere Artikel hänge (Da die Beschreibung ja wohl im Moment noch passt),
und wegen "Dir" plötzlich andere Innenfutter, TFTs oder blaue Bananen verkauft habe...
...dann ist das für mich erst einmal ein EIngriff in mein Gewerbe.
...
- Es ist seine EAN
- Er verkauft seine Taschen mit dem Innenfutter XXXX
- Er erweitert die Artikelbeschreibung, in dem er seinen Artikel einfach nur genauer beschreibt, von TFTs oder blauen Bananen ist nicht die Rede.
Das Paradebeispiel "Eingriff in den Gewerbebetrieb" wird hier ja bei der Bilderverlinkung genannt, wenn man das Bild absichtlich ärgert um (ausschließlich) den Konkurrenten zu schädigen.
Hier wird aber nur die eigene Artikelbeschreibung erweitert, damit der eigene Artikel noch besser beschrieben & verkauft werden kann.
((( oder dürfte man beim Bilderklau auch nicht einfach das eigene Bild vom eigenen Server löschen, weil der Artikel bei der Konkurrenz dann ohne Bild weniger verkauft werden würde? Wohl kaum )))