regalboy hat geschrieben:Nein, in diesem Fall gerade nicht.
Aber so was von!
Es ist egal, ob jemand die Bilder aus dem Shop benutzt (Verlinkt) oder sich an andere Artikel dran hängt.
Sobald der "Geschädigte" davon weiß und Änderungen durchführt, um den Kontrahenten seinerseits zu schädigen oder zu benachteiligen, ist das ein Eingriff.
um solche Sachen zu ahnden, gibt es den Weg über das Gesetz.
Btw, ich sage nicht, dass dann wirklich im Streitfall vor Gericht so geurteilt wird.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber recht hoch, m.E.
Und wenn "ich" mich als Unbedarfter streng laut Amazon-AGB an andere Artikel hänge (Da die Beschreibung ja wohl im Moment noch passt),
und wegen "Dir" plötzlich andere Innenfutter, TFTs oder blaue Bananen verkauft habe...
...dann ist das für
mich erst einmal ein EIngriff in mein Gewerbe.
Ohne den Zusatz:
Schon hat er eine negative Bewertung mehr.
...wäre ich auch garnicht so drauf angesprungen
Damit ist die Intui... Intention der Änderung der Beschreibung aber klar.