Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

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degraf
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

LennyLemon hat geschrieben: Vorab war meine Überlegung die Bilder in den Angeboten wo er sich eingemogelt hat auszutauschen.
Vorsicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_e ... rbebetrieb
Ein Sumpf, sag´ ich ja (-S


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Hoinz
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

richtig...aber bringt Geld!

Dafür lasse ich mir auch mal ein paar graue Haare wachsen ;)

Mal schaun was der Herr Rechtsverdreher so zu sagen hat...
Vitofahrer
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Hallo,

ähnliches Problem hatten wir vor ca. einem Jahr. Wir haben uns EAN Nummern bei GS1 gekauft und unsere eigenen Angebot kreiiert (wir sind kein Hersteller). Das ganze mit Profifotos und entsprechender Beschreibung versehen und schwubs, einige hingen sich dran. Selbstverständlich wurden wir preislich bis an die XXXXgrenze unterboten.

Jedenfalls wollten wir dagegen vorgehen und haben uns Rat bei verschiedenen IT Kanzleien geholt. Die eine riet zum Abmahnen, die andere Kanzlei vertrat die Auffassung, mit einer Abmahnung verstoßen wir gegen die amazon.de AGB, die wir akzeptieren mussten, um überhaupt verkaufen zu können. Wir haben dann einfach die amazon Rechtsabteilung angeschrieben und nach 2 Monaten teilten die uns mit, dass die Wettbewerbsfähigkeit bei amazon nur durch die Vielzahl der Verkäufer gegeben sei und sie sich jederzeit weitere Schritte gegen Abmahner vorbehalten. Habe dann später noch mal angerufen und mir sagte der damals noch deutsche Kundenservice, dass amazon keine Abmahner intern dulden würde...

Wir leben bis heute mit dieser Dranhäng-Geschichte. Kaufen brav unsere EAN, lassen Profifotos machen und schreiben uns die Finger wund für kreative Produktbeschreibungen. Andere warten, und haben es dann einfach.

Also ich möchte damit sagen, dass jeder für sich entscheiden sollte, ob er einen ama-Kollegen abmahnt. Wir selbst machen es nicht, obwohl es jede Menge Gründe dafür geben würde.

LG, Sarah
Ralf
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Vitofahrer hat geschrieben:Habe dann später noch mal angerufen und mir sagte der damals noch deutsche Kundenservice, dass amazon keine Abmahner intern dulden würde...
Das betrifft dann aber nur diese spezielle Situation. Wenn wir Konkurrenten mit Plagiaten haben oder völlig ohne Informationen, bekommen die Post ...
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Robco
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

LennyLemon hat geschrieben: Meine alternative Überlegung war die Angebote zu beenden und nach ein paar Tagen mit einer anderen EAN wieder einzustellen.
Vorab war meine Überlegung die Bilder in den Angeboten wo er sich eingemogelt hat auszutauschen.
Bei einem roten Artikel eine blauen usw. oder die Bilder einfach vom Webspace zu nehmen.
Am liebsten würde ich nackte Hamster hochladen... beiss
Wenn du die Angebote mit neuen EANs einstellst, sind die im Ranking erst einmal ganz hinten und dein Wettbewerber reitet weiter auf deinen Angeboten vorne mit.
Das Austauschen der Bilder klappt leider auch nicht immer. Selbst wenn man Artikel löscht, bleiben die Bilder für immer und ewig in der Amazon-Datenbank.
Auch das Überschreiben deiner Angebote (Bilderaustausch) ist nicht immer möglich. Wir hatten schon den Fall, dass ein neuer Mitbewerber, der sich angehängt hatte, auch das Schreibrecht für diese Angebote hatte und wir die noch nicht einmal abändern konnten. Ging dann nur mit Unterstützung von Amazon.

Es ist leider alles sehr unbefriedigend und auch hier in den Foren habe ich noch keine eindeutige Aussage gelesen von einem Händler, der erfolgreich einen anderen Händler wegen Missbrauch der GS1-Lizenzrechte abgemahnt hätte.

Wir hatten auch schon den Fall, dass Amazon die Angebote des Mitnutzers unserer EAN entfernt hat (kommt immer auf den Sachbearbeiter an, mit dem man zu tun hat). Beim nächsten Datenupload hat der Mitbewerber seine Angebote wieder angehängt. Daraufhin empfahl uns der Amazon-Sachbearbeiter, den Mitbewerber abzumahnen. Ich bin derzeit noch am Überlegen, ob ich das mache.
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degraf
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Vitofahrer hat geschrieben: die andere Kanzlei vertrat die Auffassung, mit einer Abmahnung verstoßen wir gegen die amazon.de AGB, die wir akzeptieren mussten, um überhaupt verkaufen zu können.
BGB steht immer noch über AGB.

Als Beispiel dazu ein Link von hkhk, s.o.:
Dagegen ist der bei Amazon ebenfalls vielfach abzuschließende „Vertrag zur Einstellung von Bildern oder Inhalten bei Amazon“ mit Blick auf Namen und eingetragene Marken aufgrund der AGB-rechtlichen Vorschriften des BGB unwirksam.
http://abmahnung-blog.de/tag/amazon-ean
Vitofahrer
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Ralf hat geschrieben:Das betrifft dann aber nur diese spezielle Situation. Wenn wir Konkurrenten mit Plagiaten haben oder völlig ohne Informationen, bekommen die Post ...
Ralf, was meinst Du bitte damit: völlig ohne Informationen
Anbieterinfo? Widerruf? Kann mir das grad nicht erklären.

LG, Sarah 8)
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wurstnase
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Hay

Hast du eine eigenen Marke unter der du die Taschen Verkaufst ?
Dann müsste der Konkurent doch ne andere Marke haben.
Oder hast du nur ne eigene EAN und nutzt die Marke wie sie der
Grosshändler anbietet ?


Gruss
Meine Meinung steht fest. Bitte verschonen sie mich mit Tatsachen!
Ralf
Beiträge: 25617
Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Vitofahrer hat geschrieben:Ralf, was meinst Du bitte damit: völlig ohne Informationen
Anbieterinfo? Widerruf? Kann mir das grad nicht erklären.
Genau das. Oder auch mal Infos, die völlig aus der Reihe fallen und den Verbraucher massiv beeinträchtigen. Manche Verkäufer sind da sehr phantasievoll.
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Millennium

Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

LennyLemon hat geschrieben:Am liebsten würde ich nackte Hamster hochladen...
Da gibt es noch ganz andere Mittel und Wege für einen Gegenschlag engel
Millennium

Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Ralf hat geschrieben:
Vitofahrer hat geschrieben:Habe dann später noch mal angerufen und mir sagte der damals noch deutsche Kundenservice, dass amazon keine Abmahner intern dulden würde...
Das betrifft dann aber nur diese spezielle Situation. Wenn wir Konkurrenten mit Plagiaten haben oder völlig ohne Informationen, bekommen die Post ...
stimmt, wenn man euch googelt kommen erst einmal "negative Schlagzeilen". Offensichtlich hat Amazon euch noch
nicht rausgeschmissen :kaffeesmily

- - -

vielleicht hilft es auch sich diret an GS1 zu wenden? Hat ja mit Amazon primär nix zu tun :D
Ralf
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Registriert: 5. Okt 2007 21:11

Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Millennium hat geschrieben:vielleicht hilft es auch sich diret an GS1 zu wenden? Hat ja mit Amazon primär nix zu tun :D
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
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jabama
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Dieses Problem hatten wir auch schon mehrfach.
Viele Hersteller aus dem Bereich Bekleidung zeichnen ihre Ware nur 1x mit einer EAN aus. Das bedeutet, 3 verschiedene Größen des selben Artikels sind mit der selben EAN gekennzeichnet.
Wir könnten solche Artikel gar nicht bei Amazon einstellen - also nehmen wir unsere eigenen Nummerkreise.
Ob das nun im Sinne des Erfinders ist ??? Eher nicht
Grundsätzlich verhält es sich aber so:
Das Recht an den Bildern trittst du erstmal an Amazon ab. Die können Dein Artikelbild immer dann einsetzen, wenn ein anderer Anbieter den selben Artikel verkauft. Ist Dein Bild das bessere, dann nehmen sie auch Deins.
In einem kürzlichen Thread habe ich die Problematik der "ausgetauschten" Artikelbeschreibungen schon einmal angesprochen.
Du machst Dir einen Klotz für eine gute, ausführliche Artikelbeschreibung und plötzlich wird Dein eigener Artikel mit der Beschreibung eines Konkurrenten bei Amazon veröffentlicht.
Mehrere Anfragen beim Verkäufersupport haben bislang nichts gebracht. Oft war es schon schwer genug dem chinesisch stämmigen Supportmitarbeiter überhaupt etwas zu sagen, das Problem selber hat er gar nicht kapiert.
Solange es sich noch alles einigermaßen die Waage hält, werden wir bei Amazon noch anbieten, danach verzichten wir gerne auf die "nette" Amazonkundschaft die in unseren Augen an Dreistigkeit nicht zu schlagen ist.
Der Weisswurstaequator verlaeuft exakt entlang der Donau. Suedlich
davon ist ein schoenes Land mit freundlichen Menschen und gutem Essen.
Noerdlich davon beginnt der Strand und es gibt Fisch. Leute wohnen da
auch.
Fluffy
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

jabama hat geschrieben:Viele Hersteller aus dem Bereich Bekleidung zeichnen ihre Ware nur 1x mit einer EAN aus. Das bedeutet, 3 verschiedene Größen des selben Artikels sind mit der selben EAN gekennzeichnet....
Bei uns hat jede Größen-/Farbkombi ihre individuelle EAN. Was anderes habe ich seit Jahren nicht mehr gesehen.
"Die Zukunft war früher auch besser." Karl Valentin
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degraf
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

jabama hat geschrieben:...danach verzichten wir gerne auf die "nette" Amazonkundschaft die in unseren Augen an Dreistigkeit nicht zu schlagen ist.
Interessant.
Sonst hört man immer Aussagen über Amazonkunden, dass diese sooo lieb und sooo pflegeleicht (und sooo reich) sind, viel besser als im Ebay.
Ich dachte schon, Amazon ist ein paralleles Spiegeluniversum (Oder gespiegeltes Paralleluniversum :gruebel: ).
Vielen Dank für die Richtigstellung.
KingCrab
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Wenn deine Taschen abweichen (Innenfutter etc.) Dann ändere die Beschreibungen der Artikel.
Beschreibe das Material des Innenfutters und es wird nicht viele Verkäufe brauchen bis der Mitbewerber eine seiner Taschen an einen Kunden verkauft, dem das auffällt. Schon hat er eine negative Bewertung mehr.
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Alex_D
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

Das gleiche Problem hatten wir vor einem Jahr.
Die Bilder und Texte werden an Amazon abgetretten.
Wir konnten aber Amazon beweisen das das Produkt mit unserer EAN nicht das von dem Anhänger ist, nicht identisch, und das die EAN uns gehört. Nach 2 Wochen war der Anhänger verschwunden. Was genau Amazon gemacht hatt ???
Fulfillment auch für Kleinversender............
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degraf
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

KingCrab hat geschrieben:Beschreibe das Material des Innenfutters und es wird nicht viele Verkäufe brauchen bis der Mitbewerber eine seiner Taschen an einen Kunden verkauft, dem das auffällt. Schon hat er eine negative Bewertung mehr.
Perfekte Definition für "Eingriff in einen eingerichteten und ausgeführten Gewerbebetrieb" :daumenhoch:
regalboy
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

degraf hat geschrieben:
KingCrab hat geschrieben:Beschreibe das Material des Innenfutters und es wird nicht viele Verkäufe brauchen bis der Mitbewerber eine seiner Taschen an einen Kunden verkauft, dem das auffällt. Schon hat er eine negative Bewertung mehr.
Perfekte Definition für "Eingriff in einen eingerichteten und ausgeführten Gewerbebetrieb" :daumenhoch:
Nein, in diesem Fall gerade nicht.

Weil er ja mit einer EAN seine Tasche anbietet und der Fremdverkäufer sich mit seinen anderen Taschen daran gehangen hat.
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degraf
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Re: Bild EAN und Text klau von Mitbewerber

regalboy hat geschrieben:Nein, in diesem Fall gerade nicht.
Aber so was von! :konfuzius:

Es ist egal, ob jemand die Bilder aus dem Shop benutzt (Verlinkt) oder sich an andere Artikel dran hängt.
Sobald der "Geschädigte" davon weiß und Änderungen durchführt, um den Kontrahenten seinerseits zu schädigen oder zu benachteiligen, ist das ein Eingriff.
um solche Sachen zu ahnden, gibt es den Weg über das Gesetz.

Btw, ich sage nicht, dass dann wirklich im Streitfall vor Gericht so geurteilt wird.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber recht hoch, m.E.
Und wenn "ich" mich als Unbedarfter streng laut Amazon-AGB an andere Artikel hänge (Da die Beschreibung ja wohl im Moment noch passt),
und wegen "Dir" plötzlich andere Innenfutter, TFTs oder blaue Bananen verkauft habe...
...dann ist das für mich erst einmal ein EIngriff in mein Gewerbe.

Ohne den Zusatz:
Schon hat er eine negative Bewertung mehr.
...wäre ich auch garnicht so drauf angesprungen ;)
Damit ist die Intui... Intention der Änderung der Beschreibung aber klar.
Gesperrt

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