Folgendes Mail kam heute und ist auch im Sellercenter aufrufbar:
Auf der entsprechenden Seite für die benötigten Daten für Österreich steht folgendes:Guten Tag!
Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 11. Dezember 2023 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.
Warum ist das passiert?
Amazon ist seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Wir haben diese Maßnahme ergriffen, weil wir einer Untersuchung Ihres Kontos zufolge Anzeichen dafür gefunden haben, dass Ihr Unternehmen aus Umsatzsteuergründen außerhalb der EU ansässig ist. Daher benötigen wir die Unterlagen, um sicherzustellen, dass wir Ihre B2C-Verkäufe korrekt bearbeiten.
Ich bin in der EU ansässig. Wie erhalte ich die Freigabe meiner Auszahlungen?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Vorgaben an die Ansässigkeit von Unternehmen in der EU erfüllen, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen an die E-Mail-Adresse Ihres Niederlassungslandes ein, die auf der Seite "Bestimmung der Niederlassung für die EU-Umsatzsteuer" angegeben ist: https://sellercentral.amazon.co.uk/gc/v ... ablishment.
Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen über Ihre bei Amazon Seller Central registrierte E-Mail-Adresse senden müssen. Wir benötigen bis zu 3 Tage, um die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen zu überprüfen. Wenn wir auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist, werden wir Ihre Auszahlungen innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Überprüfung freigeben. Die Auszahlungen werden gemäß Ihrem normalen Zahlungszyklus durchgeführt.
Ich erfülle die Niederlassungsanforderungen der EU nicht. Wie kann ich meine Auszahlungen freigeben lassen?
Senden Sie von Ihrer bei Seller Central registrierten E-Mail-Adresse eine Nachricht an drtax-nonestablished@amazon.co.uk und informieren Sie uns darüber, (i) dass Sie nicht in der EU ansässig sind und (ii) über das Land, von dem aus Sie tätig sind. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen vorzulegen, wenn bestätigt wird, dass Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat ansässig sind.
In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Wir werden Sie innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer E-Mail über die nächsten Schritte informieren.
Hinweis: Sofern Sie in der EU ansässig sind, senden Sie bitte keine Unterlagen an diese E-Mail-Adresse: drtax-nonestablished@amazon.co.uk. Unterlagen zum Nachweis, dass Sie in der EU ansässig sind, sollten nur gemäß den Anweisungen im obigen Abschnitt eingereicht werden.
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreife?
Wenn Sie die Belege nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung vorlegen, werden wir zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in der EU ansässig sind, und beginnen mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Verkäufe. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Sie können weiterhin bei Amazon verkaufen, aber es kann kein Geld von Ihren Konten ausgezahlt werden, bis die fällige EU-Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurde.
Warum behalten Sie Geld auf meinem Konto ein?
Ihr Geld wird gemäß unseren Richtlinien zurückbehalten:
• BSA: https://sellercentral-europe.amazon.com ... G201190440
• APE/APUK-Vereinbarung: https://sellercentral-europe.amazon.com ... G201190400
Mit freundlichen Grüßen
Amazon Services Europe
Sincerely,
Amazon Services Europe
https://sellercentral.amazon.co.uk/gc/v ... nt#austria
Zu 4. möchte ich eure Einschätzung wissen:Akzeptierte Dokumente nach Niederlassungsland
Ich bin in Österreich ansässig
1. Welche Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert?
Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:
Eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses; oder
Eine Kopie des vollständigen gültigen Führerscheins.
2. Welche Dokumente werden als Wohnsitznachweis akzeptiert?
Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:
einen vollständigen europäischen Führerschein mit Foto und Wohnadresse (falls nicht bereits als Identitätsnachweis verwendet); oder
Eine europäische oder ausländische Bankkreditkarte oder ein Kontoauszug; oder
eine europäische Hypothekenerklärung (aus den letzten 12 Monaten); oder
Brief/Rechnung eines Versorgungsunternehmens, das weniger als 6 Monate alt ist. Der Brief, den Sie erhalten, muss bestätigen, dass Sie eine Dienstleistung von der Firma erhalten haben. Handyrechnungen werden nicht akzeptiert.
3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?
Besorgen Sie sich einen Auszug aus dem Unternehmensregister („Firmenbuch“).
4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?
Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:
Kategorie A
eine aktuelle Stromrechnung, die an das Unternehmen oder einen Direktor des Unternehmens an der Adresse des Hauptgeschäftssitzes gerichtet ist, die nicht älter als 6 Monate ist; oder
ein Schreiben des örtlichen Finanzamts, in dem der Ort der Niederlassung/des Unternehmens für Mehrwertsteuerzwecke bestätigt wird („Aufenthaltsbescheinigung“); oder
Wenn Sie einen gemeinsam genutzten Arbeitsbereich nutzen, entweder Ihre Lizenzvereinbarung oder Kopien von Rechnungen zur Zahlung der Miete im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors, der mit dem Anbieter gemeinsam genutzter Arbeitsbereiche zusammenarbeitet, für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger.
Kategorie B
Eine aktuelle Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die es für den Betrieb seines Geschäfts verwendet hat.
Wenn die Dokumente auf den Namen des Direktors/der Partnerin ausgestellt werden, muss dieser Direktor/Partner im örtlichen Handelsregister eingetragen sein.
Dokumente für Standorte, bei denen es sich um virtuelle Büros oder Postweiterleitungsstandorte handelt, gelten nicht als Nachweis dafür, dass das Unternehmen/die Partnerschaft einen Hauptgeschäftssitz in der EU hat. Sie müssen einen Nachweis über eine physische Adresse vorlegen.
5. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis einer Festanstellung akzeptiert?
Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:
Kategorie A
eine von den Behörden ausgestellte Kopie der Lohnsteuerregistrierung Ihres Unternehmens/Ihrer Partnerschaft (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag); oder
Ein Screenshot der Einreichung der Lohnsteuererklärung, zusammen mit einer Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer.
Kategorie B
Ein Kontoauszug von einem lokalen Bankkonto im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors/Partners, der weniger als 3 Monate alt ist.
Ich bin Einzelunternehmer. Aber auch im östereichischen Firmenbuch eingetragen. Das nennt sich "eingetragenes Unternehmen" abgekürtzt "e.U." mein Firmenname ist deshalb folgender "Vorname Nachname e.U."4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?
Wenn ich die schlechte Übersetzung richtig deute, wird der Punkt eigentlich nicht für Einzelunternehmer benötigt. Die Frage ist ob dies auch für eingetragenen Unternehmen gilt.
Das Problem ist dass ich nur eine Stromrechnung pro Jahr erhalte und die letzte ist schon älter als 6 Monate und bis ich das geforderte Schreiben vom Finanzamt erhalte dauert es sicher.
Bei 5. gehe ich davon aus dass es darum geht den Geschäftsführer bei z.B. GmbHs. zu bestätigen. Sollte also bei einem Einzelunternehmen hinfällig sein.
Ich möchte das natürlich so schnell wie möglich freigeschaltet haben. Es gibt zwar kein Liquiditätsproblem, aber trotzdem. Außerdem habe ich ein Problem mit unserer Buchhaltung wenn ich nicht auszahlen kann. Die Berichte welche wir in eine Datevfähige CSV umwandeln sind die Auszahlungsberichte und diese sind auf ein paar hundert Zeilen beschränkt (war zumindest früher so) wenn ich länger nicht auszahlen kann gibt dies Chaos.