Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv

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bauti
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Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU deaktiv

Jetzt hat es mich auch erwischt mit einer Auszahlungssperre. Ich habe mal einen neuen Thread erstellt. Die anderen Threads behandeln denke ich anders gelagerte Fälle.

Folgendes Mail kam heute und ist auch im Sellercenter aufrufbar:
Guten Tag!

Ihre Auszahlungen wurden in allen Shops, die Sie weltweit betreiben (abgesehen von Amazon.in), am 11. Dezember 2023 deaktiviert, da wir Hinweise darauf haben, dass Sie möglicherweise nicht für Umsatzsteuerzwecke in der EU ansässig sind. Daher müssen Sie innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung zusätzliche Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgeht, dass Ihr Unternehmen gemäß dieser Gesetzgebung in der EU ansässig ist.

Warum ist das passiert?
Amazon ist seit dem 1. Juli 2021 verpflichtet, Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Wir haben diese Maßnahme ergriffen, weil wir einer Untersuchung Ihres Kontos zufolge Anzeichen dafür gefunden haben, dass Ihr Unternehmen aus Umsatzsteuergründen außerhalb der EU ansässig ist. Daher benötigen wir die Unterlagen, um sicherzustellen, dass wir Ihre B2C-Verkäufe korrekt bearbeiten.

Ich bin in der EU ansässig. Wie erhalte ich die Freigabe meiner Auszahlungen?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Vorgaben an die Ansässigkeit von Unternehmen in der EU erfüllen, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen an die E-Mail-Adresse Ihres Niederlassungslandes ein, die auf der Seite "Bestimmung der Niederlassung für die EU-Umsatzsteuer" angegeben ist: https://sellercentral.amazon.co.uk/gc/v ... ablishment.

Beachten Sie, dass Sie die Unterlagen über Ihre bei Amazon Seller Central registrierte E-Mail-Adresse senden müssen. Wir benötigen bis zu 3 Tage, um die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen zu überprüfen. Wenn wir auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu dem Schluss kommen, dass Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist, werden wir Ihre Auszahlungen innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Überprüfung freigeben. Die Auszahlungen werden gemäß Ihrem normalen Zahlungszyklus durchgeführt.

Ich erfülle die Niederlassungsanforderungen der EU nicht. Wie kann ich meine Auszahlungen freigeben lassen?
Senden Sie von Ihrer bei Seller Central registrierten E-Mail-Adresse eine Nachricht an drtax-nonestablished@amazon.co.uk und informieren Sie uns darüber, (i) dass Sie nicht in der EU ansässig sind und (ii) über das Land, von dem aus Sie tätig sind. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen vorzulegen, wenn bestätigt wird, dass Sie in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat ansässig sind.

In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Wir werden Sie innerhalb einer Woche nach Erhalt Ihrer E-Mail über die nächsten Schritte informieren.

Hinweis: Sofern Sie in der EU ansässig sind, senden Sie bitte keine Unterlagen an diese E-Mail-Adresse: drtax-nonestablished@amazon.co.uk. Unterlagen zum Nachweis, dass Sie in der EU ansässig sind, sollten nur gemäß den Anweisungen im obigen Abschnitt eingereicht werden.

Was passiert, wenn ich die erforderlichen Maßnahmen nicht ergreife?
Wenn Sie die Belege nicht innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung vorlegen, werden wir zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in der EU ansässig sind, und beginnen mit der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer auf Ihre B2C-Verkäufe. In einem solchen Fall müssen Sie zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang unbezahlte Umsatzsteuer für alle B2C-Verkäufe anfällt, die seit dem 1. Juli 2021 unter die EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce fallen. Sie können weiterhin bei Amazon verkaufen, aber es kann kein Geld von Ihren Konten ausgezahlt werden, bis die fällige EU-Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurde.

Warum behalten Sie Geld auf meinem Konto ein?
Ihr Geld wird gemäß unseren Richtlinien zurückbehalten:
• BSA: https://sellercentral-europe.amazon.com ... G201190440
• APE/APUK-Vereinbarung: https://sellercentral-europe.amazon.com ... G201190400

Mit freundlichen Grüßen
Amazon Services Europe

Sincerely,
Amazon Services Europe
Auf der entsprechenden Seite für die benötigten Daten für Österreich steht folgendes:
https://sellercentral.amazon.co.uk/gc/v ... nt#austria
Akzeptierte Dokumente nach Niederlassungsland
Ich bin in Österreich ansässig
1. Welche Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

Eine Kopie des vollständigen gültigen Reisepasses; oder
Eine Kopie des vollständigen gültigen Führerscheins.

2. Welche Dokumente werden als Wohnsitznachweis akzeptiert?

Stellen Sie eines der folgenden Dokumente bereit:

einen vollständigen europäischen Führerschein mit Foto und Wohnadresse (falls nicht bereits als Identitätsnachweis verwendet); oder
Eine europäische oder ausländische Bankkreditkarte oder ein Kontoauszug; oder
eine europäische Hypothekenerklärung (aus den letzten 12 Monaten); oder
Brief/Rechnung eines Versorgungsunternehmens, das weniger als 6 Monate alt ist. Der Brief, den Sie erhalten, muss bestätigen, dass Sie eine Dienstleistung von der Firma erhalten haben. Handyrechnungen werden nicht akzeptiert.

3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?

Besorgen Sie sich einen Auszug aus dem Unternehmensregister („Firmenbuch“).
4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:
Kategorie A

eine aktuelle Stromrechnung, die an das Unternehmen oder einen Direktor des Unternehmens an der Adresse des Hauptgeschäftssitzes gerichtet ist, die nicht älter als 6 Monate ist; oder
ein Schreiben des örtlichen Finanzamts, in dem der Ort der Niederlassung/des Unternehmens für Mehrwertsteuerzwecke bestätigt wird („Aufenthaltsbescheinigung“); oder
Wenn Sie einen gemeinsam genutzten Arbeitsbereich nutzen, entweder Ihre Lizenzvereinbarung oder Kopien von Rechnungen zur Zahlung der Miete im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors, der mit dem Anbieter gemeinsam genutzter Arbeitsbereiche zusammenarbeitet, für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger.

Kategorie B

Eine aktuelle Kopie einer Rechnung, die ein Dritter dem Unternehmen an seinem Hauptgeschäftssitz für Waren oder Dienstleistungen ausgestellt hat, die es für den Betrieb seines Geschäfts verwendet hat.

Wenn die Dokumente auf den Namen des Direktors/der Partnerin ausgestellt werden, muss dieser Direktor/Partner im örtlichen Handelsregister eingetragen sein.
Dokumente für Standorte, bei denen es sich um virtuelle Büros oder Postweiterleitungsstandorte handelt, gelten nicht als Nachweis dafür, dass das Unternehmen/die Partnerschaft einen Hauptgeschäftssitz in der EU hat. Sie müssen einen Nachweis über eine physische Adresse vorlegen.
5. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis einer Festanstellung akzeptiert?

Stellen Sie 2 Dokumente bereit, eines aus jeder Kategorie:
Kategorie A

eine von den Behörden ausgestellte Kopie der Lohnsteuerregistrierung Ihres Unternehmens/Ihrer Partnerschaft (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag); oder
Ein Screenshot der Einreichung der Lohnsteuererklärung, zusammen mit einer Gehaltsabrechnung für den Arbeitnehmer.

Kategorie B

Ein Kontoauszug von einem lokalen Bankkonto im Namen des Unternehmens/der Partnerschaft oder eines Direktors/Partners, der weniger als 3 Monate alt ist.
Zu 4. möchte ich eure Einschätzung wissen:
4. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Welche Dokumente werden als Nachweis für den physischen Betrieb an der angegebenen Geschäftsadresse in der EU akzeptiert?
Ich bin Einzelunternehmer. Aber auch im östereichischen Firmenbuch eingetragen. Das nennt sich "eingetragenes Unternehmen" abgekürtzt "e.U." mein Firmenname ist deshalb folgender "Vorname Nachname e.U."

Wenn ich die schlechte Übersetzung richtig deute, wird der Punkt eigentlich nicht für Einzelunternehmer benötigt. Die Frage ist ob dies auch für eingetragenen Unternehmen gilt.
Das Problem ist dass ich nur eine Stromrechnung pro Jahr erhalte und die letzte ist schon älter als 6 Monate und bis ich das geforderte Schreiben vom Finanzamt erhalte dauert es sicher.

Bei 5. gehe ich davon aus dass es darum geht den Geschäftsführer bei z.B. GmbHs. zu bestätigen. Sollte also bei einem Einzelunternehmen hinfällig sein.

Ich möchte das natürlich so schnell wie möglich freigeschaltet haben. Es gibt zwar kein Liquiditätsproblem, aber trotzdem. Außerdem habe ich ein Problem mit unserer Buchhaltung wenn ich nicht auszahlen kann. Die Berichte welche wir in eine Datevfähige CSV umwandeln sind die Auszahlungsberichte und diese sind auf ein paar hundert Zeilen beschränkt (war zumindest früher so) wenn ich länger nicht auszahlen kann gibt dies Chaos.


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bauti
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Ich frage mich ob ich auch 3. auch weglassen soll
3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?
Nicht dass Amazon dann auf die Idee kommt dass ich eben 4. und 5. auch einreichen muss weil ich im Firmenbuch eingetragen bin.
bauti
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Ich habe da auch noch übersehen dass es neben "Akzeptierte Dokumente nach Niederlassungsland" auch noch "Erforderliche Dokumente nach Geschäftsart" gibt. Vorausgesetzt im Unterpunkt "EU VOICE: Bestimmung des Bezugs „Niederlassung“ finden sich überhaupt die für mich relevanten Infos. Den Im Mail genannten Punkt ""Bestimmung der Niederlassung für die EU-Umsatzsteuer" gibt es nämlich so nicht. Wie üblich bei Amazon sind die Infos schrecklich schlecht aufbereitet.

unter "Erforderliche Dokumente nach Geschäftsart" steht:
Ich bin Einzelunternehmer (natürliche Person)

Wenn Sie Ihr „Verkaufen bei Amazon“ -Konto als Einzelunternehmer registriert haben und dieses betreiben, müssen Sie Amazon die folgenden Unterlagen vorlegen.
1. Nachweis der Umsatzsteuer-Registrierung (falls registriert)

Legen Sie den Nachweis Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor und stellen Sie sicher, dass:

der in VIES registrierte Name entspricht Ihrem registrierten Namen bei Amazon; und
Die in VIES registrierte Adresse stimmt mit Ihrer registrierten Adresse bei Amazon überein.

Wenn diese Informationen nicht übereinstimmen, werden sie möglicherweise von Amazon nicht akzeptiert. Arbeiten Sie mit Ihrem Steuerberater zusammen, um sicherzustellen, dass dies bei der zuständigen Steuerbehörde korrekt aktualisiert wird.

Wenn Sie in Ihrem Wohnsitzland nicht mehrwertsteuerpflichtig sein müssen, geben Sie eine Erklärung mit allen Belegen an.
2. Identitätsnachweis des Einzelunternehmers.
3. Adressnachweis des Einzelunternehmers.
Der Nachweis der Umsatzsteuer Registrierung könnte bei mir auch Probleme machen. Denn auf dem Bescheid über die Erteilung einer Umsatzsteuer Identifikationsnummer steht "Nachname Vorname zweiter_Vorname dritter_Vorname" so ist es auch bei VIES hinterlegt laut dieser Seite https://ec.europa.eu/taxation_customs/v ... validation, mein Firmenname (laut österreichischem Firmenbuch) welcher auch bei Amazon eingetragen ist, lautet aber "Vorname Nachname e.U." In Österreich ist dies eben so, dass die Umsatzsteuer auf den amen lautet auch wenn die Firma einen anderen Namen hat.
hans77
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Genau diese Email haben wir auch erhalten. /-(x)

Erst vor ein paar Monaten hatten wir Probleme mit den Auszahlungen und haben 1,5 Monate überhaupt keine Auszahlung erhalten.

Und jetzt wieder.
tom4532
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Auch bei uns am 11.12. die idente E-Mail - habe gestern mal alle Unterlagen eingereicht und warte jetzt bis das geprüft wird,..
BiDoubleu
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

bauti hat geschrieben: 11. Dez 2023 17:57 Ich frage mich ob ich auch 3. auch weglassen soll
3. [Nur Unternehmen/Partnerschaften] Wo kann ich einen Auszug aus dem lokalen Handelsregister erhalten?
Nicht dass Amazon dann auf die Idee kommt dass ich eben 4. und 5. auch einreichen muss weil ich im Firmenbuch eingetragen bin.
Wir haben als GmbH einen GISA-Auszug geschickt, das war ausreichend. Ob das als e.u. auch funktioniert kann ich dir nicht sagen.
tom4532
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Wie lange hat die Freischaltung bei euch gedauert? - bin aber überlegen ob ich urgieren soll bzw. auch einen Case dazu eröffnen soll
bauti
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Bei mir wurden nochmals die selben Dokumente angefordert. Was an den gesendete Dokumenten nicht passt steht natürlich nicht in den Nachrichten. Ist ja nicht so als ob das wichtig wäre und sich ein Amazon Mitarbeiter 2 Minuten Zeit nehemn könnte.

Am Montag habe ich einen Termin am Finanzamt damit die mir die Bestätigung etwas anders ausstellen. Ohne zweiten Namen und ohne /1 bei der Adresse. Falls es bis dahin nicht erledigt ist, hoffe ich dass es damit klappt.
bauti
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Nach dem 2-3x die Mitteilung kam, dass weitere Dokumente benötigt werden, ich aber trotzdem einfach wieder die selben Dokumente gesendet habe (abgeänderte Dokumente hätte ich erst am Montag erhalten) wurden diese jetzt doch akzeptiert.
Guten Tag,

vielen Dank für die Einreichung der Dokumente zur Überprüfung der Unternehmensniederlassung in Zusammenhang mit Ihrer Umsatzsteuer.
Wir haben die von Ihnen bereitgestellten Informationen überprüft und bestätigen, dass Ihre Auszahlung innerhalb des nächsten Zahlungszyklus erfolgt.
Der aktuelle Zahlungszyklus endet in 10 Tagen. "Auszahlung innerhalb des nächsten Auszahlungszyklus", wird wohl bedeuten "am ende des Auszahlungszyklus" bekommen wir das Geld. Es war also ein kostenloser Kredit für Amazon genau in den paar Wochen in denen wir 4x so viel Umsatz haben wie normal. Ich denke mal dass ist der Hintergrund von dem ganzen Mist...
bauti
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Gestern habe ich noch eine Mail gesendet und gefordert, dass die manuelle Auszahlung sofort wieder aktiviert wird, da es keinen Grund gibt diese nicht zuzulassen.Heute konnte ich Auszahlungen für alle Konten anstoßen. Ob das Zufall ist kann ich nicht sagen.
tom4532
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Danke für die Info!
Wohin hast du die mail gesendet? - dann muss ich das auch machen
Danke
bauti
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Ich habe auf die Mail geantwortet in der stand dass im Laufe des nächsten Zyklus ausgezahlt wird. Die Adresse hab ich jetzt am Handy nicht...
darkrain
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Jetzt hier 16.01.2024

Die übliche Vorgehensweise von Amazon Dogs Law. Erst schießen - dann reden. Dabei haben Sie die USt. schon letztes Jahr 2 geprüft.


Wie war es bei Euch ausgegangen? Alles schnell bearbeitet, da der tread nicht lang wurde?
xplosion
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Uns hat es jetzt leider auch erwischt....

Ich weiß gar nicht mehr wie oft ich in den 20 Jahren schon PA, Gewerbenachweis, Kontoauszüge und Existensberechtigsnachweise an Amazon eingereicht habe.

Besonders interessant fände ich aber zu wissen: "....wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben..."
Hat jemand ne Ahnung, was hier zu diesem Prozess führt ? Ich wäre mir da keiner Schuld bewußt.
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mimoli
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Uns hat es leider auch erwischt.

Ich habe die Unterlagen wie gewünscht an : kyc-drtax-verification@amazon.de gemailt. Bekomme aber ein Mail Delivery System.

Hat jemand eine andere Mailadresse? Oder hat es bei anderen unter der genannten Adresse geklappt mit der Übermittlung?
xplosion
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Also die Email-Adresse kyc-drtax-verification@amazon.de ist definitiv korrekt. Wir haben dorthin versandt, kein Delivery Reply und eben nochmals Antwort erhalten.
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mimoli
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Danke, hat bei uns jetzt auch geklappt. Meine Anlagen waren zu groß :roll:
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mimoli
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Sorry, aber ich muss noch einmal nachfragen. Ich habe jetzt Antwort das meine Unterlagen nicht ausreichen. Ich soll jetzt noch einreichen:
Wenn Sie Einzelunternehmer (natürliche Person) sind, müssen Sie:
-- Nachweise einreichen, die belegen, dass Sie Ihr Unternehmen physisch von der angegebenen Adresse aus führen.
-- Nachweis einreichen ,die belegen, der betrieblichen Geschäftsadresse

Was sollen das für Nachweise sein.

Ich hatte bereits Perso, Kontoauszug, Finanzamt Bescheid Umsatzsteuer-ID eingereicht.

Versorgerrechnung habe ich nur vom Anfang des letzten Jahres, also zu alt, Neue Abrechnung ist noch nicht da.
Zudem betreibe ich mein Unternehmen aus der 1. Etage unseres Hauses. Die Versorger Abrechnungen sind immer für das ganze Haus.

Was genau für Unterlagen kann ich denen denn nun noch einreichen. Hoffe auf Tips. Danke schon mal.
xplosion
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Re: Auszahlungen wurden aufgrund von Indikatoren für nicht erfüllte Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU dea

Also wir haben noch Kreditkartenabrechnung eingereicht, kannst ja im Prinzip vieles versuchen was deine offiziele Firmenanschrift bestätigt.
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