Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

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fonprofi
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Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

kam eben rein:
Amazon hat geschrieben:Guten Tag,

wir möchten das Einkaufserlebnis für unsere Kunden verbessern und sicherstellen, dass Kunden unabhängig davon, ob sie bei Amazon oder einem Verkäufer einkaufen, Produkte schnell und unkompliziert zurücksenden können. Ab dem 19. April 2017 vereinheitlicht Amazon deshalb die Rückgabebedingungen für alle gewerblichen Verkäufer. Diese Regelung gilt auch bereits auf allen anderen europäischen Marktplätzen und für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen. Die Rückgabebedingungen von Amazon lauten wie folgt:

• Wenn Kunden ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
• Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.
• Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten die Kunden eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d.h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
• Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versandt werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden.

Bitte passen Sie vor dem 19. April 2017 Ihre individuellen Rückgaberichtlinien an die von Amazon an. Um diese zu aktualisieren, gehen Sie bitte in Seller Central auf Einstellungen > Ihre Informationen und Richtlinien > Widerrufsrecht.

Für Artikel, die am oder nach dem 19. April 2017 bestellt werden, können Kunden einen A-bis-Z-Garantieantrag an Verkäufer stellen, wenn diese ihnen die oben genannten Rückgabebedingungen nicht gewähren.

Weitere Informationen und den von uns empfohlenen Text, den Sie unter Ihrer Widerrufsbelehrung einfügen können, finden Sie auf folgenden Hilfeseiten:
- Rückgaberichtlinien: https://sellercentral-europe.amazon.com ... /201725710
- Rückgaberichtlinien zur Weihnachtszeit: https://sellercentral-europe.amazon.com ... /201725760

Die Regeln für mangelhafte Produkte und Produkte, die nicht der Beschreibung entsprechen, ändern sich nicht. Wenn Sie in solchen Fällen Rücksendungen annehmen, erwarten wir, dass Sie die Versandkosten für die Hin- sowie Rücksendung erstatten.

Vielen Dank, dass Sie bei Amazon verkaufen.

Freundliche Grüße

Amazon Services Europe


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Freak
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Ja, die mail eben war echt heftig. Komplette Neukalkulation fällig :shit: :shit: :shit: Ich hab überwiegend Kleinkram... /-(x)
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Boo
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

:shock: Ich hoffe, dass die das nicht durch bekommen.
Ralf
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Freak hat geschrieben:Ja, die mail eben war echt heftig. Komplette Neukalkulation fällig :shit: :shit: :shit: Ich hab überwiegend Kleinkram... /-(x)
Wo ist bei Kleinkram das Problem? Bis 40 Euro darf weiterhin der Kunde die Rücksendekosten tragen.
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Freak
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Kleinkram im Bekleidungsbereich...
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fossi
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Die neuen Regeln dürften für einige Seller "autsch" werden...
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fossi
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Die 40€-Regel erinnert mich ans alte Widerrufsrecht vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) im Jahre 2014. Immer wieder erstaunlich, was Amazon da für Mist ausgräbt: back to the roots! :durchdreh:

Bin schon froh selber fast nicht betroffen zu sein: kein Textilkrams, bei Ama zumeist private Kleinbestellungen <40€, usw.

Dennoch kommt man um Änderung seiner Rücknahmebedingungen nicht drumherum.
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Boo
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Innerhalb DE mag es ja mal noch irgendwie kalkulierbar sein. Aber ich gehe davon aus, dass das in Kürze europaweit ausgebaut wird. Dann wird es spannend.

Eigentlich müsste man mit solch einer Aktion die chinesischen Selbstversender platt machen können. Aber das wird wohl auch nur ein Traum bleiben.
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fossi
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Boo hat geschrieben:...dass das in Kürze europaweit ausgebaut wird. Dann wird es spannend.
Amazon hat geschrieben:...Diese Regelung gilt auch bereits auf allen anderen europäischen Marktplätzen und für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen...
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Ralf
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

fossi hat geschrieben:Die 40€-Regel erinnert mich ans alte Widerrufsrecht vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) im Jahre 2014. Immer wieder erstaunlich, was Amazon da für Mist ausgräbt: back to the roots! :durchdreh:
Amazon hat das meines Wissens nie geändert.
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Boo
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Amazon hat geschrieben:...Diese Regelung gilt auch bereits auf allen anderen europäischen Marktplätzen und für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen...
Zur Zeit gilt: entweder kostenlose Retoure nach DE oder (kostenpflichtige) Retoure im Marktplatzland.
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Verkäuferperformance
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

gähn... Hin und Rück tragen wir schon immer, 40€-Klausel griff bei unseren Artikelpreisen auch noch nie, und die 30 Tage bei Kleidung und Schuhen waren bei Amazon auch schon immer Vorgabe...
Ralf hat geschrieben:
fossi hat geschrieben:Die 40€-Regel erinnert mich ans alte Widerrufsrecht vor Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) im Jahre 2014. Immer wieder erstaunlich, was Amazon da für Mist ausgräbt: back to the roots! :durchdreh:
Amazon hat das meines Wissens nie geändert.
Amazon hat die 40-Euro-Klausel tatsächlich nie eingegraben - und Amazon sind da auch nicht die einzigen, die damit weiterhin operieren.
"Von Anfang an war die Retoure ein Teil unseres Geschäftserfolges." - Boris Radke, Zalando
"Die Retourquoten sind uns egal" - Robert Gentz, Geschäftsführer Zalando
"Die Länder mit der höchsten Retourenquote sind die profitabelsten" - Ein Zalando-Sprecher
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fussel
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

amazon hat geschrieben:
Weitere Informationen und den von uns empfohlenen Text, den Sie unter Ihrer Widerrufsbelehrung einfügen können, finden Sie auf folgenden Hilfeseiten:
- Rückgaberichtlinien: https://sellercentral-europe.amazon.com ... /201725710
Habt ihr euch das mal durchgelesen. Das steht voll im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben.
UNSERE FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTIE
Wenn Sie Waren in Übereinstimmung mit dieser freiwilligen Rückgabegarantie zurücksenden, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis, jedoch nicht die Versandkosten Ihres ursprünglichen Kaufes.
Außerdem tragen Sie das Transportrisiko ...
Und weiter steht da:
UNSERE FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTIE
Außerdem tragen Sie das Transportrisiko sowie die Rücksendekosten.
Ja was denn nun? Ich denke, die werden dem Vk aufgehalst?

Wie soll das alles gesetzeskonform umgesetzt werden?
Ralf
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

fussel hat geschrieben:Wie soll das alles gesetzeskonform umgesetzt werden?
Das können wir gern im Rechtsbereich diskutieren ... (wobei ich da überhaupt kein Problem sehe)
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
bauti
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Mal ein Gedanke:
Könnte man die Kunden zwischen der gesetzlichen Wiederrufsbelehrung und den Amazonrichtlinien wählen lassen nach dem diese sich für einen Rücksendung entschieden haben? Oder man gibt Ihnen automatisch die für den Kunden vorteilhaftere Variante. Wäre günstiger als man gibt den Kunden die Vorteile von beiden Varianten.

Da wir relative viel Portokosten verlangen ist die gesetzliche Wiederufsregelung (Hinsendekosten müssen wir erstatten, Kunde zahlt Rücksendung) innerhalb der 14 Tage günstiger als die Amazonrichtlinie (Rücksendekosten müssen wir trage, Hinsendekosten müssen wir aber nicht erstatten)

Nur bei Schuhen, Bekleidung und Handtaschen würde dies nichts nützen. (Leider fällt bei uns das meiste in diesen Bereich)
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Charon
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Vielleicht könnte ja jemand mal eine Vorlage dafür In den Rechtsbereich stellen. Wäre sicherlich Hilfreich für alle.

Macht man nichts, wird man zwar nicht abgemahnt, aber Amazon könnte einen sperren.
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mocard
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Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Boo hat geschrieben::shock: Ich hoffe, dass die das nicht durch bekommen.
Warum sollten Sie nicht ... wenn man nicht mitspielt wird man halt gesperrt und punkt ... Das ist Amazon
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Boo
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Land: Deutschland

Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

mocard hat geschrieben:
Boo hat geschrieben::shock: Ich hoffe, dass die das nicht durch bekommen.
Warum sollten Sie nicht ... wenn man nicht mitspielt wird man halt gesperrt und punkt ... Das ist Amazon
Daher mein Link weiter oben, dann den Punkt wählen:

"Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung"
racechip
Beiträge: 14
Registriert: 12. Okt 2016 16:48

Re: Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer

Naja, der Großteil der Kunden wird sich freuen, zumindest haben wir gerade folgenden Fall:

- Kunde stellt Rückgabeantrag, wir nehmen an.
- Kunde merkt, dass er Retoure selbst bezahlen soll und eröffnet A-Z Antrag mit dem Hinweis:

"Verkäufeer stellt kein Kostenloses Rücksendeformular . Warum habe ich eigentlich Prime?"

Natürlich haben wir kein einziges Prime-Produkt im Angebot. Aber durch die neuen Rückgaberichtlinien wird dann das Einkaufserlebnis solcher Kunden noch verbessert. Ich finde, das ist ein sehr gutes Beispiel für den typischen Amazon Kunden.

VG
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