A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

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vladon
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A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

Sehr lustig - bei uns haben eine handvoll Kunden am 23.12. A-Z-Garantieanträge geöffnet und Amazon hat diese dann am 26.12. erstattet, da wir keine Stellung genommen haben. War das schon immer so, dass die Feiertage da nicht berücksichtigt werden?

Geht hier insgesamt um ca. 1000 Euro Warenwert, ist also schon etwas ärgerlich.

Denken die, dass jeder so wie Amazon an den Feiertagen arbeitet? Das ist doch absolut lächerlich.


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Xantiva
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Re: A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

Ja, das war schon immer so. 24 Stunden Antwortzeit sind für Amazon 24 Stunden ...
Haenk
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Re: A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

Auch Kundenemails muessen innerhalb von 24h beantwortet werden - egal ob Weihnachten, Hochzeit oder eigener Tod - die Bearbeitungszeit muss eingehalten werden.
Bei A-Z-Antraegen puenktlich vor mehreren Feiertagen kommt aber natuerlich schon ein gewisser "Verdacht" auf. Kann man aber ohne Hintergrundinfos zu den Antraegen nicht genauer beurteilen.
vladon
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Re: A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

Das mit den Kundenmails war mir klar, aber dadurch geht ja nur kurzzeitig der 24 Stunden Wert hoch, was nicht weiter tragisch ist.

Aber dass A-Z-Fälle einfach erstattet werden... naja. Wir müssen uns halt an das Arbeitszeitgesetz halten und bei uns ist es nicht so, dass der Geschäftsführer mal eben Abends beim Abendessen noch ein paar Mails beantwortet, wie das vielleicht bei vielen kleineren Firmen eventuell noch ist.

Wie man die Kunden kennt, wird man die jetzt urplötzlich nicht mehr erreichen, es wird nichts retourniert, nicht erneut gezahlt, etc.

Schon ärgerlich, aber anscheinend müssen wir uns da was überlegen, wenn wirklich Feiertage aufeinanderfallen.
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Re: A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

Dann bleibt nur eine Art "Bereitschaftsdienst" und ein Weiterleiten der Amazon-Mails.

Ob ich das sinnvoll finde steht nicht zur Debatte. Aber wer dort mitspielen möchte, wird kaum umhin kommen, sich deren Spielregeln zu unterwerfen.
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degraf
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Re: A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

Lehrjahre sind keine Herrenjahre! :konfuzius:
Und lernen müssen wohl noch alle Amazonverkäufer. :kaffeesmily
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putinru
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Re: A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

:lol:
degraf hat geschrieben:Lehrjahre sind keine Herrenjahre! :konfuzius:
Und lernen müssen wohl noch alle Amazonverkäufer. :kaffeesmily
sportsfreund
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Re: A-Z-Garantieanträge über Weihnachten

Versuche doch das Geld von den Kunden noch zu erhalten. Wenn die Kunden die Ware erhalten haben, sind sie dir doch zur Zahlung verpflichtet.
Dann solltest du doch die üblichen Wege mit Mahnung usw. gehen dürfen.
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