14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Erfahrungen mit Banken, kostenloses Geschäftskonto, Paypal, Amazon Pay, Adyen, Klarna, Bitcoins
- Diskussionsforum -
Hilfe und Erfahrungen von Händlern zum Thema Zahlungsdienstleister.

Eine sehr wichtige Sache beim E-Commerce ist das Geld und wie es vom Kunden zum Händler gelangt.
In diesem Unterforum geht es um das PayPal Konto und den PayPal Login, Banken, ein kostenloses Geschäftskonto eröffnen,
Erfahrungen mit Amazon Pay, Adyen, Klarna, Bitcoins, allgemeiner Banken Vergleich.

Wenn du z.B. ein PayPal Problem oder Ärger mit SEPA Zahlungen hast, dann gehört es hier in unser Bankenforum.
Antworten
bikerin
Beiträge: 597
Registriert: 17. Nov 2008 19:14
Land: Deutschland
Wohnort: Hessen

14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Hallo allerseits,

ich habe immermal Kunden die einfach und ohne im Recht zu sein, den Betrag bei Ratepay zurück buchen lassen. Dafür werden immer rechtswidrige 14€ einbehalten. Bisher war PP kulant und hat diese getragen, aber was wenn nicht? Ich habe jetzt wieder so einen Fall und bin nicht gewillt diese 14€ zu tragen.

WIe geht ihr damit um?

Ich habe überlegt ob man diese Kosten auch über Inkasso eintreiben kann, oder ob sie das wegen des kleinen Betrages nicht übernehmen


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Wie bekommst du das mit? Bekommst du da eine Meldung? Ist mir bislang noch nie aufgefallen.

Aber seit einem Monat wird von mir die MwSt. für nicht einzutreibende Beträge rückwirkend bis 2022 zurückverlangt (die ich dann wiederum über die Steuererklärung geltend machen kann).
bikerin
Beiträge: 597
Registriert: 17. Nov 2008 19:14
Land: Deutschland
Wohnort: Hessen

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

steht in der Mail "neue Informationen zu Ihrem Fall"

...Obwohl dieser Konflikt zu Ihren Gunsten entschieden wurde, haben wir Ihnen eine Konfliktgebühr über 14,00 € EUR berechnet, da Ihr Konto in die Kategorie Konfliktgebühr für hohes Volumen eingestuft wurde, als der Konflikt gemeldet wurde.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Hmm hatte ich noch nie. Eventl. hat es damit was zu tun:

"da Ihr Konto in die Kategorie Konfliktgebühr für hohes Volumen eingestuft wurde"
bikerin
Beiträge: 597
Registriert: 17. Nov 2008 19:14
Land: Deutschland
Wohnort: Hessen

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Was ist die PayPal-Konfliktgebühr und warum wurde sie mir berechnet?

PayPal berechnet eine Konfliktgebühr zur Untersuchung von Transaktionen, die von einem Käufer mit einem PayPal-Konto oder einem Käufer, der PayPal Checkout als Gast nutzt, abgeschlossen wurden.

Diese Konfliktgebühr gilt sowohl bei Transaktionen, bei denen der Käufer einen Käuferschutzantrag direkt bei PayPal stellt, als auch bei Transaktionen, bei denen er eine Rückbuchung bei seinem Kreditkartenanbieter oder seiner Bank beantragt.

Die Konfliktgebühr gilt nicht für Transaktionen, die über PayPal Pro oder die erweiterten Funktionen für Kredit- und Debitkarten abgewickelt werden, die auch als Transaktionen ohne Markennamen ("unbranded") bezeichnet werden.

Die Höhe der Konfliktgebühr hängt vom Prozentsatz der Käuferschutzanträge zum Gesamtumsatz der letzten drei Monate ab. Es gilt die Standard-Konfliktgebühr, es sei denn, Ihre Konfliktrate beträgt 1,5% oder mehr und Sie hatten in den letzten drei vollen Monaten mehr als 100 Verkaufstransaktionen. Wenn Sie in diese Kategorie fallen, gilt für jeden Konflikt die Konfliktgebühr für hohes Volumen .

Bei Anfragen auf der Seite "Konfliktlösungen", für die PayPal nicht zur Klärung eingeschaltet wird, bei denen sich Käufer und Verkäufer einvernehmlich einigen oder die direkt bei PayPal als nicht genehmigte Transaktionen gemeldet werden, wird auf die Standard-Konfliktgebühr verzichtet.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Es gilt die Standard-Konfliktgebühr, es sei denn, Ihre Konfliktrate beträgt 1,5% oder mehr und Sie hatten in den letzten drei vollen Monaten mehr als 100 Verkaufstransaktionen. Wenn Sie in diese Kategorie fallen, gilt für jeden Konflikt die Konfliktgebühr für hohes Volumen .
Also ich habe weit mehr als 100 Transaktionen pro Monat. Aber bei Paypal nur alle paar Monate mal einen Fall (bei Ama Pay dafür umso mehr). Ich dürfte daher weit unter den 1,5% liegen. Vielleicht sortimentsabhängig.
bikerin
Beiträge: 597
Registriert: 17. Nov 2008 19:14
Land: Deutschland
Wohnort: Hessen

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

ja, mich wundert es auch, aber von Sortimentsabhängig steht da nix und Fälle habe ich so gut wie keine, 2-3 pro Jahr. Aber wenn das so weiter geht mit den Rückbuchungen....
Ich werde mal wieder bei PP anrufen und auch das nachfragen....
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Du schreiben ja dass du in die Kategorie für hohes Volumen fällst. Dafür müsstest du nach deren Definition mehr als 1,5% Fälle haben. Da du darin eingestuft bist, scheinst du mehr zu haben.
bikerin
Beiträge: 597
Registriert: 17. Nov 2008 19:14
Land: Deutschland
Wohnort: Hessen

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

hab ich aber nicht...
hab mal nachgesehen, liegt bei 0,26 und letztes Jahr war das noch deutlich darunter
Zuletzt geändert von bikerin am 21. Mär 2024 18:01, insgesamt 1-mal geändert.
bauti
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1905
Registriert: 21. Dez 2014 15:48

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

daytrader hat geschrieben: 21. Mär 2024 17:19 Aber seit einem Monat wird von mir die MwSt. für nicht einzutreibende Beträge rückwirkend bis 2022 zurückverlangt (die ich dann wiederum über die Steuererklärung geltend machen kann).
Kannst du das nochmals genauer erklären. Ich verstehe es nicht...
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10653
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: 14€ Strafgebühr bei PP, wie vorgehen?

Ich bekomme jetzt monatlich solche Rechnungen. Hier die letzte für Transaktionen von Juni 22. Nächsten Monat dann für Juli 22 usw.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Einige der mit Rechnungskauf mit Ratepay verbundenen Forderungen können nicht mehr eingelöst werden. Wir führen daher die nachfolgende
Abrechnung durch.

Menge Beschreibung Betrag(EUR)
8
Rückerstattung in Höhe der Mehrwertsteuerbeträge für uneinbringliche Forderungen
im Zusammenhang mit Rechnungskauf mit Ratepay €168,38
NEUE ABBUCHUNGEN INSGESAMT €168,38

Allgemeine Informationen
Nach deutschem Recht können Unternehmen grundsätzlich die Mehrwertsteuer auf Umsätze mit Bezug auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, die sich als uneinbringlich erwiesen haben, unter bestimmten Bedingungen in ihrer Umsatzsteuererklärung
zurückfordern. Wenn Sie weitere praktische Einzelheiten zu einem Antrag auf Mehrwertsteuererstattung und zum Verfahren benötigen,
wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater
Antworten

Zurück zu „Zahlungssysteme / Banken / Paypal & Co.“

  • Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 76 Gäste